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571/X. - Neugestaltung der Spyckstraße

Vorlagennummer571/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Die Umsetzung der Straßen- und Kanalbaumaßnahme Spyckstraße bleibt im Wesentlichen unverändert. Kleinere Anpassungen können im Rahmen der Durchführung dieser Maßnahme noch vorgenommen werden.

Sachverhalt:


Charakter der Straße

Die Spyckstraße ist im Straßennetz der Stadt Kleve als Wohnsammelstraße mit Haupterschließungsfunktion ausgewiesen. Diese Einstufung bleibt auch nach dem Ausbau erhalten.
Der geplante Straßenausbau folgt den heutigen Ansprüchen an eine moderne Verkehrsplanung. Neben den Aspekten der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit werden auch die Belange an Stadtverträglichkeit und Klimaschutz - z.B. durch Baumneupflanzungen - berücksichtigt. Die geplanten Querungsstellen dienen im Zusammenwirken mit der Einengung der Fahrbahn auch zur Geschwindigkeitsreduzierung und damit insbesondere dem Schutz des Fußgängers als schwächeren Verkehrsteilnehmer. Der öffentliche Parkraum wird neu geordnet.
In der Bürgerversammlung am 05.10.2016 wurden die Anregungen der Anlieger aufgenommen und nach planerischer Abwägung teilweise in die Ausführungsplanung übernommen (z.B. Baumstandorte, Verschiebung der Querungshilfe, Schaffung 2 zusätzlicher Stellplätze).


Baumfällungen

Zu den vorhandenen Baumpflanzungen (Rot- und Weißdorn) ist festzuhalten, dass sie überwiegend entfernt werden müssen, da sie sich am derzeitigen Standort nicht weiter entwickeln können. Darüber hinaus mussten bereits in der Vergangenheit Baumfällungen aufgrund von Pilzbefall vorgenommen werden.
Schützende Baumscheiben sind an den derzeitigen Standorten nicht vorhanden; auch die Pflanzabstände sind zu gering. Einzelne Bäume würden daher aufgrund der umfangreichen und notwendigen Aufgrabungen im Zuge der Baumaßnahme nicht überleben. Auf der Grundlage des heute gültigen Regelwerkes für landschaftspflegerischen Maßnahmen sind bei heutigen Anpflanzungen Baumscheiben mit einer Größe von 4 m x 2 m anzulegen. Die Baumscheibe ist mit 12 m³ Substrat zu befüllen, um die Entwicklung der Bäume zu gewährleisten.


Stellplätze

Die Stellplatzsatzung der Stadt Kleve in Verbindung mit § 51 BauO NRW besagt, dass der Eigentümer bei Errichtung einer baulichen Anlage den Nachweis zu führen hat, eine gewisse Anzahl von Stellplätzen auf eigenem Grundstück bereitzustellen.
Die derzeitigen und auch die geplanten Stellplätze befinden sich im öffentlichen Verkehrsraum und sind nicht den Hauseigentümern zugeordnet, sondern der Allgemeinheit. Daher ist auch die Anzahl der Wohneinheiten, deren Anzahl im Übrigen auf Grundlage der Eigentümerliste ermittelt wurde, für die Planung der öffentlichen Stellplätze nicht vorrangig.
Im Vorfeld der Anliegerversammlung vom 05.10.2016 wurden an zwei Werktagen (morgens, mittags und abends) Erhebungen zur Stellplatzbelegung durchgeführt.
Derzeit stehen im Ausbauabschnitt öffentliche Verkehrsflächen für ca. 90 Stellplätze (in enger und ungeordneter Aufstellung) zur Verfügung. Auf der Grundlage der Erhebung konnte ein Auslastungsgrad von rd. 60% festgestellt werden.
Der kommunale Ordnungsdienst hat im Zeitraum vom 05. - 22.11.2016 zu unterschiedlichen Tageszeiten die Frequentierung der Stellplätze gezählt.
Der Mittelwert der Auslastung in diesem Zeitraum beträgt 56 Fahrzeuge. Dies entspricht einer Auslastung - bezogen auf die 90 vorhandenen Stellplätze - von 62%.
Die Abmessungen der geplanten Parkstände erfolgen auf der Grundlage der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (Rast06). Unter Berücksichtigung dieser Planungsvorgaben können im Ausbauzustand ca. 68 Stellplätze geschaffen werden.
Die Auswertung der Zählungen des Kommunalen Ordnungsdienstes dokumentiert, dass diese Stellplatzanzahl ausreichend ist.
Zusätzlich kann in den Ferien, an den Wochenenden und abends der Parkplatz vor der städt. Gemeinschaftsgrundschule genutzt werden. Diese Stellplätze waren nicht Bestandteil der Erhebung.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Bürgeranträge, 08.12.2016
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing teilt mit, dass sie sich als Anwohnerin der Spyckstraße in dieser Angelegenheit neutral verhalten werde.

Die Antragstellerin, Frau Paatz-Rürup, erläutert, dass der Antrag in drei wesentlichen Aspekten begründet sei. Zum einen werde der Spyckstraße durch die Baumaßnahme der historische Charakter genommen. Des Weiteren werde der Alleencharakter in Frage gestellt. Die Untere Landschaftsbehörde habe auf Nachfrage mitgeteilt, dass für die Fällung der Bäume in der Spyckstraße eine Genehmigung erforderlich sei. Als dritten Aspekt führt sie unter Bezugnahme auf die Stellplatzsatzung an, dass dem Bedarf an Stellplätzen nicht nachgekommen werde. Sie fordere den Fachbereich Tiefbau daher auf, die Baumaßnahme auf die Kanalsanierung zu beschränken.

Technischer Beigeordneter Rauer stellt klar, dass es sich um eine durch den Fachbereich Tiefbau erarbeitete, aber verwaltungsseitig abgestimmte, Planung handele.
Er erläutert weiter die Anwendbarkeit der Stellplatzsatzung, die ausschließlich dem Nachweis von Stellplätzen auf privatem Grund diene. Des Weiteren führt er aus, dass eine Reduzierung auf 68 Stellplätze bei einer ermittelten durchschnittlichen Auslastung von 56 Stellplätzen noch ausreichend sei.
Eine geschützte Allee sehe er in der Spyckstraße nicht, so dass eine Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde zum Fällen der Bäume entbehrlich sei. Darüber hinaus seien die Bäume seinerzeit nicht artgerecht gepflanzt worden und daher nicht überlebensfähig.
In der Bürgerversammlung am 05.10.2016 seien die Anlieger umfassend über die Straßenbaumaßnahme informiert und Anregungen in die Planungen mit aufgenommen worden.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus macht deutlich, dass die Stadt Kleve als Planungsbehörde für die Infrastruktur und ihre Instandhaltung Sorge zu tragen habe. Von der notwendigen Kanalsanierung sei die gesamte Straße betroffen und dadurch seien die Bäume gefährdet. Die Planungen unterlägen nicht der Willkür der Planungsbehörde, sondern hätten sich an den geltenden DIN-Normen zu orientieren. Demnach seien Bäume mit Baumscheibe zu pflanzen, eine Voraussetzung, die in der Spyckstraße nicht erfüllt sei. Die Bäume seien daher mittelfristig abgängig, wie ein Gutachten der Fachleute der Verwaltung und der USK bestätige.
Insgesamt werde dem Anspruch der Straße mit dem Neubau Rechnung getragen.

Hinsichtlich der Stellplatzplanung hält der zweite Sprecher der Antragsteller, Herr Moers, den Ausführungen des Technischen Beigeordneten Herrn Rauer entgegen, dass die durchgeführte Zählung nicht repräsentativ sei, da die Stellplätze erst ab 21 Uhr zwischen der Gaststätte `Zum Kronprinzen` und der Herderstraße vollständig belegt seien. Auf den eigenen Grundstücken gebe es nicht ausreichend Platz, um die Stellplätze nachzuweisen.

Städtischer Baudirektor Janßen macht deutlich, dass die Zählungen auf die späten Abendstunden sowie die Wochenenden erweitert worden seien. Dabei sei eine durchschnittliche Auslastung von 62 % ermittelt worden. In den Abendstunden und an den Wochenenden stünden zudem die 35 Parkplätze an der Unterstadtschule zur Verfügung.

StV. Dr. Meyer-Wilmes vergewissert sich, dass die in der Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen in die Planungen mit aufgenommen worden seien.

Frau Paatz-Rürup äußert, dass die an dem Konzept von den Anliegern geäußerten Zweifel von der Verwaltung nicht verstanden worden seien. Sie sähen in der Baumaßnahme eine Verschandelung der historischen Substanz dieser Straße.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus führt aus, dass grds. die Frage zu stellen sei, ob mehr Bäume oder mehr Parkplätze gewünscht seien. Das eine schließe das andere aus. Im Übrigen seien die Planungen auch auf ihre Verträglichkeit hin zu überprüfen, da auch die schwächeren Verkehrsteilnehmer in der Planung ausreichend Berücksichtigung finden müssten.

StV. Ricken bittet um Erläuterung des zweiten Satzes des Beschlussvorschlages.

Städtischer Baudirektor Janßen erklärt, dass die Grundplanung nicht geändert, aber z.B. die Farbe des Pflasters während der Ausführungsphase noch angepasst werden könne.

StV. Goertz fragt, ob die gesund erscheinenden Bäume durch entsprechende Maßnahmen geschützt bzw. aus- und nach Fertigstellung der Baumaßnahme wieder eingepflanzt werden könnten.

Städtische Baudirektor Janßen erklärt, dass die Bäume zu alt seien und eine Beschädigung aufgrund des Ausmaßes der Baumaßnahme nicht auszuschließen sei.

StV. Dr. Meyer-Wilmes fasst die gegenseitig vorgetragenen Argumente zusammen.

Frau Paatz-Rürup beantragt, dass die Verwaltung Kontakt mit Herrn Bäumen von der Unteren Landschaftsbehörde aufnehmen solle. Herr Bäumen habe erklärt, dass der Schutz der Bäume bei Durchführung der Baumaßnahme möglich sei.

Technischer Beigeordneter Rauer sagt zu, dass Gespräch mit Herrn Bäumen zu suchen. Er räumt das Missverständnis hinsichtlich der Zahl der Wohneinheiten ein, die aber tatsächlich für die Betrachtung der Stellplätze unerheblich seien. In den Planungen seien 10 bis 20 % an Stellplätzen für den Besucherverkehr berücksichtigt worden. Die Bäume seien aufgrund der barrierefrei zu errichtenden Gehwege in den Straßenraum zu pflanzen, wodurch die Parkbuchten geprägt würden.

StV. Ricken fragt nach den Folgen im Falle einer Zustimmung, Ablehnung oder Vertagung der Entscheidung.

Technischer Beigeordneter Rauer macht deutlich, dass die Kanäle marode und einer Sanierung zu unterziehen seien. Andernfalls mache sich die Stadt strafbar. Des Weiteren erläutert er die möglichen Folgen bei Ablehnung der Entscheidung.

Städtischer Baudirektor Janßen erläutert darauf hin noch einmal die Ausmaße der Baumaßnahme und ihre Auswirkungen auf den Baumbestand anhand von Bildern.

StV. Dr. Meyer-Wilmes beantragt die Verweisung an den Haupt- und Finanzausschuss.

Der Ausschuss für Bürgeranträge beschließt einstimmig, diese Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss am 14.12.2016 zu verweisen.
Haupt- und Finanzausschuss, 14.12.2016
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. StV. Cosar übernimmt den Vorsitz.

Technischer Beigeordneter Rauer führt aus, dass die Verwaltung Kontakt mit dem Kreis aufgenommen habe. Der Kreis sehe in der Spyckstraße eine Allee, die dem Schutz des Bundes- und Landesnaturschutzgesetzes unterliege. Es sei sich daher darauf verständigt worden, dass die Stadt - noch in diesem Jahr - einen Antrag auf Befreiung für die Fällung der Bäume stellen werde. Der Kreis habe dann ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Er gehe davon aus, dass eine Entscheidung des Kreises bis Ende Januar 2017 vorliege. Ein Beschluss könne vorbehaltlich der Befreiung des Kreises getroffen werden. Hinsichtlich des Vergabeverfahrens für die Durchführung des ersten Bauabschnitts der Straßenbaumaßnahme sei die Bindefrist bis Ende Februar verlängert worden.

Abgesehen von der nun erforderlichen Befreiung des Kreises sind sich alle Beteiligten darüber einig, dass die Kanalsanierung in der Spyckstraße aufgrund des schlechten Zustands der Kanäle zeitnah durchzuführen ist. Um eine verträgliche Lösung hinzubekommen, die auch den Interessen der Anlieger gerecht wird, schlagen die Fraktionen CDU und Bündnis 90/ DIE GRÜNEN vor, dass die Planungen denen in der Heldstraße angepasst würden und bei Beibehaltung der Breite des Bürgersteigs und der geplanten Pflanzung der Bäume, die Straße erkennbar bleibe und die Parkbuchten nicht optisch abgesetzt würden.

Die Fraktionen einigen sich darauf, die Planungen unter Berücksichtigung dieses Kompromissvorschlages, den die Verwaltung visualisieren werde, noch einmal zu beraten und die Angelegenheit in der kommenden Ratssitzung am 21.12.2016 erneut zu beraten und nach Möglichkeit auch zu entscheiden.
Rat, 21.12.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme, dass die Umsetzung der Straßen- und Kanalbaumaßnahme Spyckstraße im Wesentlichen unverändert bleibt. Kleinere Anpassungen können im Rahmen der Durchführung dieser Maßnahme noch vorgenommen werden.
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing und StV. Schmidt nehmen an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. StV. Gietemann übernimmt den Vorsitz.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation die Planung der Straßenbaumaßnahme Spyckstraße vor. Er macht abschließend auch mögliche Kostenentwicklungen bei Änderung der Planungen deutlich.

StV. Dr. Meyer-Wilmes äußert, dass sie erwartet habe, dass die Verwaltung eine Planung vorlege, die den Wünschen der Anwohner entgegenkomme. Sie habe verstanden, dass die Pflasterung so gestaltet werden könne, dass Parkbuchten nicht so prägnant hervorgehoben würden. Allerdings frage sie sich, wo die Ideen blieben, die auf die Wünsche der Anwohner eingingen.

Erster Beigeordneter Haas weist darauf hin, dass die Verwaltung die Planungen sowie mögliche Kostenveränderungen dargestellt habe. Eine durchgängige Teerdecke führe genauso wie eine Veränderung der Baumscheibensicherheit zu Mehrkosten.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus ergänzt, dass zum Vergleich bewusst das Beispiel der Asphaltfläche einer Straße gewählt worden sei, bei der aus technischen Gründen der Einbau der Teerdecke nicht mit einem Fertiger, sondern per Hand habe erfolgen müssen. Der Einbau per Hand führe immer zu Mehrkosten. Er weist darauf hin, dass bei der Standortfrage der Bäume die unterirdischen Leitungen zu berücksichtigen seien, so dass Baumstandorte nur bedingt verschoben werden könnten.

StV. Ricken bittet um Bestätigung, dass die Umsetzung der von den Anliegern gewünschten Änderungen zu einer Kostensteigerung sowohl für die Anlieger als auch für den allgemeinen Steuerzahler führe.

Erster Beigeordneter Haas bestätigt dies.

StV. Dr. Meyer-Wilmes äußert, dass die Kostenintensivierung einer Verteerung der gesamten Straße nachvollziehbar dargelegt worden sei. Allerdings sehe sie nach wie vor das Problem, dass die Untere Landschaftsbehörde diese Straße als Allee einstufe und daher keine Fällgenehmigung für die Bäume erteilt werden könne. Sie möchte wissen, welchen alternativen Plan die Verwaltung verfolge.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus antwortet, dass die Untere Landschaftsbehörde auch ein Problem im Gesetzeswortlaut hinsichtlich der Definition der Allee sehe. Allerdings habe sie zugesagt, den Antrag der Verwaltung wohlwollend zu prüfen. Eine alternative Planung werde nicht benötigt.

StV. Gebing beantragt eine Sitzungsunterbrechung, um sich mit seiner Fraktion beraten zu können.



Die Sitzung wird um 15.38 Uhr unterbrochen. Fortsetzung der Sitzung um 15.48 Uhr.



Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt StV. Gietemann die Drucksache Nr. 571/X. zur Abstimmung.

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