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- Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Kleve durch Dritte


(Antrag der CDU-Fraktion vom 10.05.2017)

Beratungsartnichtöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Rat, 28.06.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Antrag der CDU-Fraktion, den Gesamtabschluss der Stadt Kleve durch Dritte prüfen zu lassen, zur weiteren Beratung in den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen.
Wortbeitrag:
StV. Gebing erläutert den CDU-Antrag und stellt den Antrag auf Verweisung in den Rechnungsprüfungsausschuss.
Rechnungsprüfungsausschuss, 12.09.2017
Wortbeitrag:
Der Vorsitzende erteilt dem Stadtverordneten Hiob das Wort.

Stadtverordneter Hiob wiederholt den Antrag der CDU-Fraktion.

Stadtverordnete Tekath fragt, mit welchen Kosten bei einer Prüfung des Gesamtabschlusses durch Wirtschaftsprüfer zu rechnen sei.

Erster Beigeordneter Haas antwortet, dass sich die Kosten für die Prüfung des ersten Gesamtabschlusses durch Wirtschaftsprüfer auf 15.000,- € belaufen hätten. Er gehe daher für die weiteren Gesamtabschlussprüfungen von Kosten in dieser Größenordnung aus.

Vorsitzender Lichtenberger will wissen, was bei einer Prüfung in der beantragten Form über die fachliche Prüfung hinaus noch kommen soll.

Stadtverordneter Hiob antwortet, dass man sich einen Blick von außen wünsche.

Stadtverordneter Bungert fragt, ob sich der Fachbereich Rechnungsprüfung aus fachlicher Sicht in der Lage sehe, den Gesamtabschluss selbst zu prüfen.

Herr Janßen erklärt, dass er den Antrag der CDU-Fraktion mit der Bürgermeisterin erörtert habe. Der Antrag sei grundsätzlich nachvollziehbar, insbesondere weil auf besondere Erfahrungswerte von Wirtschaftsprüfern abgestellt werde, die beim Fachbereich Rechnungsprüfung naturgemäß noch nicht vorliegen könnten. Der gesetzliche Prüfungsauftrag umfasse die Prüfung der Rechnungslegung und der Ordnungsmäßigkeit. Diesen Prüfungsauftrag könne der Fachbereich Rechnungsprüfung erfüllen. Der Verwaltungsprüfer habe entsprechende Schulungen und Fortbildungen absolviert. Ebenso habe man die Prüfung des ersten Gesamtabschlusses durch Wirtschaftsprüfer begleitet. Zu berücksichtigen sei auch, dass grundsätzliche Punkte, wie z.B. die Festlegung des Konsolidierungskreises, schon bei der ersten Gesamtabschlussprüfung geklärt worden seien. Darüber hinaus werde auch noch der Gesamtabschluss 2015 von Wirtschaftsprüfern geprüft. Ein entsprechender Beschluss aus dem Vorjahr liege vor.
Mit dem Antrag der CDU-Fraktion solle der gesetzliche Prüfungsauftrag offenbar um zusätzliche Anregungen und Hinweise strategischer Art erweitert werden, eventuell im Hinblick auf steuerrechtliche, organisatorische oder andere rechtliche Fragen. Dieses könne der Fachbereich Rechnungsprüfung naturgemäß nicht leisten. Der Antrag sei diesbezüglich jedoch zu allgemein formuliert; es sei nicht klar, was mit "Anregungen und Hinweisen zur verbesserten Gesamtsteuerung von Kernverwaltung und verselbstständigten Aufgabenbereichen" genau gemeint sei. Das sei auch im Hinblick auf eine Auftragsvergabe an Wirtschaftsprüfer problematisch, weil dafür die zu erbringenden Leistungen genau beschrieben werden müssten. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass die Kosten einer Gesamtabschlussprüfung von 15.000,- € bisher ausschließlich den gesetzlichen Prüfungsauftrag beinhaltet habe. Zusätzliche oder besondere Prüfungsleistungen würden wahrscheinlich mit einem höheren Honorar verbunden sein. Er sei jedoch grundsätzlich offen für den Antrag und werde als Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung bei der nächsten planmäßigen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses die Hinzuziehung eines Dritten auch für die Prüfung des Gesamtabschlusses des Jahres 2016 vorschlagen, wenn der Prüfungsauftrag entsprechend konkretisiert werde. Vielleicht könnte der Antrag in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses aus dessen Mitte heraus konkretisiert und beschlossen werden.

Stadtverordnete Tekath vergewissert sich, dass die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung des Gesamtabschlusses beim Fachbereich Rechnungsprüfung vorhanden seien. Sie halte den Antrag der CDU-Fraktion in der vorliegenden Form für nicht konkret genug. Dies führe nur zu unnötigen Mehrausgaben.

Stadtverordneter Liffers fragt, ob es Erkenntnisse darüber gebe, wie viele Städte ihren Gesamtabschluss selber prüfen oder durch Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.

Erster Beigeordneter Haas antwortet, dass man eine solche Umfrage durchgeführt habe. Im Ergebnis lägen die Anteile ausgeglichen bei 50 zu 50 Prozent. Er wolle jedoch den Vorschlag des Fachbereichsleiters Rechnungsprüfung aufgreifen und halte ebenfalls einen Kompromiss für möglich. So sei es denkbar, für die nächsten zwei bis drei Gesamtabschlüsse, die wieder geprüft werden müssten, Wirtschaftsprüfer mit den gewünschten Prüfungserweiterungen zu beteiligen, um sich an den Komplex heranzutasten. Danach könne man sich die Erkenntnisse aus diesen Prüfungen ansehen. Er bestätigt in diesem Zusammenhang, dass es sich bei den Kosten für die Gesamtabschlussprüfungen in Höhe von 15.000,- € nur um solche gehandelt habe, die zur Erlangung des gesetzlichen Bestätigungsvermerks notwendig gewesen seien. Wie hoch die Kosten bei einem erweiterten Prüfungsauftrag ausfielen, könne er jetzt noch nicht beantworten, zumal es auf den konkreten Prüfungsauftrag ankomme.

Stadtverordneter Bungert weist auf den grundsätzlichen Unterschied zwischen Prüfung und Beratung hin. Er befürchte, dass die CDU-Fraktion in ihrer Erwartungshaltung an eine Beteiligung von Wirtschaftsprüfern enttäuscht werde.

Stadtverordneter Liffers erkundigt sich nach den Gründen anderer Städte, ihren Gesamtabschluss durch Dritte prüfen zu lassen.

Herr Janßen antwortet, dass nach seinen Kenntnissen, die er z.B. durch einen Meinungsaustauch mit anderen Prüfungsamtsleitungen auf Fachtagungen etc. gewonnen habe, diese Städte oftmals aufgrund ihrer personellen Ausstattung nicht in der Lage seien, den Gesamtabschluss selbst zu prüfen.

Stadtverordnete Tekath schlägt eine Vertagung des Antrages bis zum nächsten Hauptausschuss vor.

Herr Janßen weist darauf hin, dass in dieser Frage der Rechnungsprüfungsausschuss der zuständige Beschlussausschuss sei. Er biete an, für den nächsten planmäßigen Rechnungsprüfungsausschuss eine Drucksache zu erstellen. In dieser würde er vorschlagen, den Gesamtabschluss für das Jahr 2016 mit den erweiterten, noch näher zu definierenden Prüfungsinhalten von Wirtschaftsprüfern prüfen und testieren zu lassen. Der Beschlussvorschlag des Fachbereichs Rechnungsprüfung in dieser Drucksache sei daher im Hinblick auf den erweiterten Prüfungsauftrag zunächst nur grundsätzlicher Art und bedürfe noch der genauen Festlegung durch den Rechnungsprüfungsausschuss.

Bürgermeisterin Northing bittet die CDU-Fraktion darum, insofern ihren Antrag zu konkretisieren.

Stadtverordneter Hiob betont, dass der Antrag kein Misstrauen gegenüber dem Fachbereich Rechnungsprüfung darstellen sollte.

Vorsitzender Lichtenberger fasst den Verlauf der Diskussion zusammen. Es bestehe offenbar noch ein gewisser Klärungsbedarf. Er schlage daher eine erneute Beratung des Themas in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vor. Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss mit dieser Vorgehensweise einverstanden ist.

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