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- Resolution des Rates der Stadt Kleve an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW)


(Antrag der SPD-Fraktion vom 11.12.2018)

Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Rat, 06.02.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Antrag der SPD-Fraktion zur Resolution des Rates der Stadt Kleve an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) zur weiteren Beratung in die nächste Sitzung des Liegenschafts- und Steuerausschusses zu verweisen.
Wortbeitrag:
StV. Tektah beantragt die Verweisung in die nächste Sitzung des Liegenschafts- und Steuerausschusses.
Liegenschafts- und Steuerausschuss, 27.02.2019
Wortbeitrag:
STV Gietemann erläutert die Eckpunkte der Resolution. Er stellt fest, dass bereits nach dem geltenden Recht eine Ermessensentscheidung der Kommunen möglich ist, diese jedoch zu einer Ungleichheit unter den Nachbarkommunen führen könne. Der Vorschlag der SPD-Fraktion ziele auf eine Abschaffung des § 8 KAG bei vollständiger Kompensation durch das Land NRW.

STV Tekath betont, dass unbedingt eine klare Rechtslage notwendig sei. Um auch die aus TOP 1 gewonnenen Erkenntnisse in die Entscheidung einfließen zu lassen, werden Fraktionsberatungen beantragt.

Auch STV Verhoeven beantragt Fraktionsberatungen. In den vorliegenden Gesetzesentwürfen und Resolutionen fehlten Übergangsregelungen. Hier bestehe ein nicht unerhebliches Konfliktpotenzial.

STV Teigelkötter gibt zu Bedenken, dass sich das Land NRW im Rahmen der Kompensation ggfs. eine Einflussnahme auf die durchzuführenden Maßnahmen sichern könne.

STV Bay schließt sich dem Wunsch nach Fraktionsberatungen an. Er sieht insbesondere die Zusagen bzw. Forderungen zur Refinanzierung kritisch. Er verweist auf den Zustand vieler Straßen im Ruhrgebiet und fordert die Anwesenden auf, sich den Zuschussbedarf dieser Kommunen in den nächsten Jahren vorzustellen. Ob und in welcher Höhe dann eine zurzeit finanziell vergleichsweise gut gestellte Kommune wie Kleve an den Landesmitteln partizipieren könne, bleibe abzuwarten.

STV Dr. Mergens stellt fest, dass er grundsätzlich Sympathien für den Antrag der SPD-Fraktion hege. Aus den heute im Vortrag und der Diskussion vorgebrachten Aspekten erkenne er jedoch auch einen weiteren Beratungsbedarf. Das Interesse der Allgemeinheit müsse angemessen bewertet werden. Die Diskussion solle sachlich geführt und nicht zum Wahlkampfthema gemacht werden.

STV Tekath und STV Bay betonen, dass unbedingt vermieden werden muss, dass Partikularinteressen über das Wohl der Allgemeinheit gestellt werden.

STV Bay verweist auf größere Kommunen, in denen es nicht unüblich sei, dass einzelne Straßenzüge ausschließlich einem Eigentümer dienen. Ob tatsächlich gewollt ist, dass die Sanierung und die damit einhergehende Verbesserung des Wohnumfeldes allein zulasten der Allgemeinheit gehen soll, halte er für fraglich.

STV Goertz wünscht sich eine von allen Fraktionen getragene Resolution.

Erster Beigeordneter Haas bezieht sich auf die Bedenken der STV Bay und Teigelkötter und erklärt, dass bei einer momentan im Raum stehenden Kompensation durch Landesmittel in Höhe von rd. 120 Millionen Euro auf jede der 396 Kommunen in NRW rein rechnerisch ein Betrag von nicht mehr als 300.000 € entfalle. Auch wenn der Zustand der meisten Klever Straßen noch als gut bis sehr gut anzusehen sei, müsse doch in den nächsten Jahren von einem nicht unerheblichen Sanierungsbedarf ausgegangen werden. Details bzw. Vorschläge zur Ausgestaltung der notwendigen Kompensation in NRW seien der Verwaltung nicht bekannt. In Bayern, das kürzlich die Anliegerbeiträge abgeschafft hat, sei noch keine Folgegesetzgebung verabschiedet worden. Die Verwaltung sei skeptisch, ob eine 100-prozentige Kompensation auf Dauer gelingen werde.

Erster Beigeordneter Haas berichtet, dass das derzeitige Abrechnungssystem dazu führe, dass die Anwohner schon sehr früh im Planungsprozess ihre Anregungen hinsichtlich einer Kostendämpfung vortragen. Kostenintensive Ausbauvarianten würden in der Regel verworfen. Die Entwicklung an der Spyckstraße sei insoweit untypisch.

Weiterhin führt Erster Beigeordneter Haas aus, dass er eine Verteilung der Lasten auf Eigentümer und Allgemeinheit als sachgerecht ansehe. Anhand der unter TOP 1 angeführten Beispiele "Waldstraße" und "In den Galleien" könne man einen entstandenen Vorteil für die Eigentümer nicht abstreiten.

In Bezug auf Mietverhältnisse führt Erster Beigeordneter Haas aus, dass KAG-Beiträge nicht auf die Mieter umgelegt werden können. Es bestehe lediglich eine steuerliche Absetzbarkeit im Rahmen von "Vermietung und Verpachtung". Sollte es im Rahmen einer Neuregelung letztendlich dazu kommen, dass die Gemeinden die Grundsteuern anheben müssen, sei hier die Weitergabe der Kostensteigerung an die Mieter möglich.

Erster Beigeordneter Haas betont, dass die Verwaltung möglichen Veränderungen des Beitragsrechts offen gegenüber steht. Die Entscheidung hierüber liege bei den politischen Gremien.

Ausschussvorsitzender Ricken bedankt sich beim Ersten Beigeordneten Haas für die klare Positionierung der Verwaltung und fasst zusammen, dass allgemein eine weitere Beratung in den Fraktionen gewünscht wurde.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.03.2019
Wortbeitrag:
StV. Gietemann meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 20.03.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve lehnt die Resolution des Rates der Stadt Kleve an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) gemäß dem Antrag der SPD-Fraktion vom 11.12.2018 mehrheitlich bei 16 Ja-Stimmen und sechs Enthaltungen ab.
Wortbeitrag:
StV. Gietemann führt aus, warum die SPD-Fraktion an der geforderten Resolution festhalte. Im Gegensatz zu der im Land beratenen Reform zur Entscheidungsfreiheit der Kommunen in dieser Angelegenheit, solle es eine gerechte und gleichlautende Handhabe unter den Kommunen geben, die auch von anderen Initiativen wie z.B. dem Bund der Steuerzahler gefordert werde.

StV. Gebing hält dem entgegen, dass die Kosten bei einer Übernahme durch das Land auf alle Steuerzahler umgelegt würden, wohingegen derzeit nur die Eigentümer in der Pflicht seien. Es handele sich demzufolge nur um eine Verlagerung der Kosten. Die Stadt Kleve sollte vielmehr versuchen, durch Satzungen eine gerechte Umlage der Kosten zu erreichen.

StV. Dr. Meyer-Wilmes führt aus, dass ihre Fraktion die Resolution nicht unterstützen werde, da sich noch keine tragfähige Alternative zur bisherigen Praxis und eine Lösung im Sinne einer gerechten Handhabe in der Diskussion beim Land abzeichne.

StV. Dr. Merges äußert, dass seine Fraktion aufgrund der Grundidee einer finanziellen Entlastung des Bürgers zunächst Sympathien für den Antrag gehegt habe. Aufgrund der intensiven Beratung im Liegenschafts- und Steuerausschuss insbesondere zu einer möglichen Gegenfinanzierung, die nicht abschließend habe geklärt werden können, werde sich seine Fraktion bei der Abstimmung enthalten und hätte sich im Vorfeld interfraktionelle Beratungen gewünscht.

StV. Tekath verweist auf die beim Land anhängige Debatte, zu der im Mai eine Entscheidung getroffen werden solle. Die diskutierte eigenständige Entscheidung der Kommunen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen solle ebenso vermieden werden wie eine versteckte Umlage der anfallenden Kosten durch die Eigentümer. Ein Vermeiden von Ungleichbehandlungen und Diskussionen sei nur durch eine Kompensation durch das Land als Erstattung der Kosten an die Kommune möglich.

StV. Rütter teilt mit, dass seine Fraktion diesen Antrag sympathisch finde. Allerdings müssten die finanziellen Auswirkungen anders als in Bayern seriös berechnet werden. Auch er sehe eine erforderliche Beseitigung von Ungerechtigkeiten im Rahmen der Abrechnung, die zum Teil zu immens hohen Belastungen der Eigentümer z.B. von Eckgrundstücken führe. Da die Möglichkeiten auf Landesebene begrenzt seien, müsse es einen entsprechenden Druck von der Basis geben.

StV. Janssen spricht von Wahlkampfgeplänkel und stellt klar, dass Anliegerkosten steuerlich nicht geltend gemacht werden könnten.

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