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- Sachstand Vergabenachprüfungsverfahren Sontowski

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 21.09.2016
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing teilt mit, dass sie froh darüber sei, dass in diesem Verfahren nun alle Möglichkeiten ausgelotet würden. Sie werde das Gespräch mit Herrn Sontowski führen, um sich seine Position anzuhören und danach mit der Verwaltung die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Die öffentlich geführte Diskussion empfinde sie als bedauerlich, insbesondere wenn es um gegenseitige Schuldzuweisungen gehe. Sie stelle sich vor ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch vor die seinerzeit handelnde Verwaltungsspitze, Herrn Brauer. Herr Brauer genießt auch nach seiner Amtszeit im Rahmen der Fürsorgepflicht den Schutz der Dienststelle. Sie spricht sich dafür aus, dass alle Beteiligten in Form eines konstruktiven und freundlichen Umgangs gemeinsam nach einer Lösung suchen müssten.

StV. Dr. Meyer-Wilmes macht deutlich, dass sie sich über die von StV. Rütter geäußerten Unterstellungen der Kungelei geärgert habe und diese aufs schärfste zurückweise. Sie habe allerdings nicht verstanden, warum es derzeit sinnvoll sei mit Herrn Sontowski ein Gespräch zu führen und möchte von der Bürgermeisterin wissen, welche Position sie zu diesem Sachverhalt einnehme, ob sie dieses Gespräch alleine führen werde und mit welcher Zielsetzung sie dieses Gespräch führen werde.

Bürgermeisterin Northing führt aus, dass sie es als sinnvoll und aus strategischen Gründen als richtig erachte, dass gegen das Urteil der Vergabekammer Beschwerde eingelegt worden sei. Sie gehe nicht davon aus, dass die Stadt zwangsläufig vor dem OLG unterliegen werde. Neben dem OLG-Verfahren könnten alle weiteren Möglichkeiten ausgelotet werden. Der Termin für die mündliche Verhandlung sei auf Anfang Februar 2017 festgelegt worden. Sie werde das Gespräch alleine führen, um sich zunächst einmal anzuhören, welche Absichten Herr Sontowski verfolge. Sie habe ihn bislang so verstanden, dass er kein Interesse daran habe, die Stadt für einen entgangenen Gewinn auf Schadenersatz zu verklagen. Es gehe ihm vorrangig um den entstandenen Aufwand. Sie habe Herrn Sontowski gegenüber bereits deutlich gemacht, dass eine mögliche Einigung immer unter dem Vorbehalt der Ratsentscheidung stehe.

StV. Tekath äußert, dass sie jedes Gespräch begrüße, gerade weil die Entscheidung des OLGs unklar sei. Sobald bekannt sei, welche Vorstellungen Herr Sontowski habe, könne entschieden werden, wie es weitergehen solle. Sie weist darauf hin, dass Herr Sontowski auch bereits die Erstattung seiner Aufwendungen hätte geltend machen können, wenn er zu einem früheren Zeitpunkt ausgeschlossen worden sei. Keine Gespräche zu führen, sei in jedem Fall der falsche Weg.

StV. Gebing rät der Bürgermeisterin davon ab, dass Gespräch mit Herrn Sontowski alleine zu führen. Er warnt außerdem vor weiteren Auseinandersetzungen in der Presse. Die von StV. Rütter angeführte Nähe und enge Beziehung habe einen extrem negativen Eindruck vermittelt. Darüber hinaus seien Vorwürfe gegen die seinerzeit handelnden Personen wie den Bürgermeister a.D. absolut unangemessen. Letztlich habe die gesamte Verwaltung die vom Rat getroffenen Entscheidungen umgesetzt.

Erster Beigeordneter Haas führt aus, dass er seinerzeit als Vergabestelle installiert worden sei, wobei natürlich ein großes Team an der Bearbeitung dieses Verfahrens mit rechtlicher Begleitung beteiligt gewesen sei. Er trage die Verantwortung und stelle sich vor das gesamte Verwaltungsteam. Er dankt StV. Rütter für seine Klarstellung in der Presse, zumal der Begriff Nähe nicht Bestandteil der Entscheidung der Vergabekammer sei. Er hätte sich gewünscht, dass er diese Klarstellung sowohl für den Rat als auch die Verwaltung ausgesprochen hätte. Die Erlangenfahrt habe einzig der Informationsgewinnung gedient, so dass er die mit dem Eindruck der Kungelei vermittelte Herabsetzung nicht hinnehmen könne. Den Äußerungen von StV. Dr. Merges hält er entgegen, dass die Verwaltung den juristischen Rat stets abgewogen und sich eigene Gedanken gemacht habe. Es gehe nicht um Schuld, sondern um die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln. Er macht weiter deutlich, dass er die Argumentation zum Grundstückspreis nicht nachvollziehen könne, da immer darauf hingewiesen worden sei, dass das Angebot abgelehnt werden könne, wenn der geforderte Grundstückspreis nicht erreicht werde.

Leitender Rechtsdirektor Goffin führt weiter aus, dass er mit Verwunderung der Presse entnommen habe, dass Herr Sontowski offenbar nicht sehr an einer gerichtlichen Entscheidung interessiert sei. Allein dies rechtfertige die Bereitschaft, der Einladung zum Gespräch zu folgen. Die Beschwerde habe alleine aus zeitlichen Gründen schon eingelegt werden müssen, um sich die Option für mögliche Gespräche offen zu halten. Zum Beschluss der Vergabekammer weist er darauf hin, dass in der Entscheidungsbegründung wesentliche Aspekte des Geschehensvorgangs keine Berücksichtigung gefunden hätten.

Hinsichtlich des Einwands von StV. Gebing, dass Gespräch mit Herrn Sontowski alleine zu führen, schlägt Bürgermeisterin Northing vor, dass sie mit Herrn Sontowski besprechen werde, ob jeweils ein Begleiter an diesem Gespräch teilnehmen solle. Da bereits ein Gespräch zu zweit vereinbart sei, könne sie sich vorstellen, dass eine ablehnende Haltung bestehe. Insofern werde sie dann das Gespräch alleine führen.

StV. Rütter äußert, dass er davon ausgehe, dass sich die Unstimmigkeiten durch seine Klarstellung am vergangenen Montag in der Presse erledigt hätten. Der Begriff Nähe sei von der Presse aus dem Zusammenhang eines längeren Gesprächs gerissen und verwendet worden. Er vertrete dennoch die Auffassung, dass Herr Sontowski zu verschiedenen Zeitpunkten durch entsprechende Äußerungen der Eindruck vermittelt worden sei, dass er mit seinen Planungen auf einem guten Weg sei. Er meint, dass ein zurückhaltenderes Handeln vielleicht besser gewesen wäre.

Erster Beigeordneter Haas teilt mit, dass er die Erklärung von StV. Rütter zur Kenntnis nehme.

StV. Gietemann äußert, dass ihm wichtig sei, dass von diesem über die Presse erweckten Eindruck der Kungelei und Bestechlichkeit nichts übrig bleibe, da die handelnden Personen dadurch in ihrer Ehre beschnitten würden. Er verwahre sich ausdrücklich gegen diesen Eindruck. Er erinnert daran, dass von seinen Fraktionskollegen mehrfach die Frage nach der Unverbindlichkeit vor jedem weiteren Verfahrensschritt gestellt worden sei.

Bürgermeisterin Northing stellt fest, dass die Äußerung "der Nähe" missverständlich gewesen sei. Sie bittet abschließend darum, künftig bewusster mit diesen Sachverhalten umzugehen.
Rat, 28.09.2016
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing teilt mit, dass sie sich am gestrigen Tage zu einem Gespräch mit Herrn Klaus-Jürgen Sontowski in Düsseldorf getroffen habe. Es habe sich um ein konstruktives Gespräch gehandelt. Herr Sontowski habe seine Forderungen klar dargelegt, die nun erörtert, abgewogen und verifiziert werden müssten. Nach Abschluss der Prüfung werde ein weiteres Treffen zwischen ihr und Herrn Sontowski stattfinden.

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