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- Sachstandsbericht zur Asylbewerbersituation in Kleve

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Integrationsrat, 28.10.2015
Wortbeitrag:
Amtsrat Erps erläutert zunächst den statusrechtlichen Unterschied zwischen Asylbewerbern und Flüchtlingen. Er trägt weiter zur Entwicklung der Asylbewerbersituation in Kleve vor. Zum 01.10.2015 hätten 380 Asylbewerber in Kleve gelebt. Zur Flüchtlingssituation teilt er mit, dass aktuell 142 Flüchtlinge in der Turnhalle untergebracht seien, die allerdings morgen registriert und anderen Kommunen zugewiesen würden. In der Regel folgten dann 150 neue Flüchtlinge, die in der Turnhalle unterzubringen seien. Die genauen Informationen erhalte die Verwaltung aber meist erst sehr kurzfristig. Der Austausch der Flüchtlinge werde federführend vom Betreuungsverband Internationaler Bund begleitet. Insgesamt seien bereits 642 Personen in der Turnhalle untergebracht gewesen.

Beratendes Mitglied StV. Boskamp fragt nach der finanziellen Unterstützung des Landes hinsichtlich der Flüchtlingsunterbringung, stellv. Integrationsratsmitglied Dußling nach der Belastungsquote unterschieden nach Asylbewerbern und Flüchtlingen und einer möglichen Tendenz und beratendes Mitglied Teigelkötter möchte wissen, ob es richtig sei, dass die Bezirksregierung 670 € pro Person vom Bund erhalte.

Amtsrat Erps antwortet, dass mit der Bezirksregierung mittlerweile monatlich spitz abgerechnet werde und die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung in voller Höhe von der Bezirksregierung erstattet würden.

Bürgermeisterin Northing ergänzt, dass die Erstattungsquote im Asylbereich bei lediglich 25 bis 30 % liege. Zwar hätten Bund und Land angekündigt, mehr Gelder zur Verfügung zu stellen, ein offizieller Bescheid liege aber noch nicht vor. Diese Thematik werde in den Etatberatungen aufgegriffen. Durch die Einrichtung einer Notunterkunft für Flüchtlinge seien Kosten gespart worden, da dadurch die reguläre Zuweisungsquote gehemmt werde. Wie lange dies allerdings noch der Fall sei, vermag die Verwaltung nicht zu beurteilen. Es könne aber wöchentlich mit neuen Zuweisungen gerechnet werden.

StV. Siebert erkundigt sich, wie die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge betreut würden. Sie möchte auch wissen, ob eine weitere Notunterkunft geplant sei.

Tariflich Beschäftigter Kunders antwortet, dass sie gemäß SGB VIII vom Jugendamt betreut würden. Es würden nach wie vor Familien gesucht, die die minderjährigen Flüchtlinge bei sich aufnehmen. Die Kinder würden unmittelbar in die Obhut des Jugendamtes gelangen und nicht in der Notunterkunft untergebracht.

Hinweis zum Protokoll:
Am 18.11.2015 werden 36 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge vom Jugendamt betreut. Die Höchstzahl lag bei 40 Personen.

Auf die Frage nach einer weiteren Notunterkunft teilt Bürgermeisterin Northing mit, dass sich der Kreis stellvertretend für die Kommunen mit Blick auf die Unterbringungssituation im Kreisgebiet dafür ausgesprochen habe, dass zunächst andere Kommunen in der Verantwortung seien. Die Verwaltung habe dennoch weitere Gebäude besichtigt. Da die normale Zuweisung von Asylbewerbern bald wieder anlaufen dürfte, sei eine weitere Notunterkunft auch aus finanzieller Sicht in Erwägung zu ziehen.

StV. Gietemann berichtet, dass er einer Einladung der Einrichtung Anna-Stift gefolgt sei, um sich über die dortige Unterbringung der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge ein Bild zu machen. Ihn habe das Programm überzeugt. Aus diesem Grund halte er es für überlegenswert, in wieweit eine Betreuung auch nach Erreichen der Volljährigkeit vorgenommen werden könne.

Tariflich Beschäftigter Kunders weist auf die Problematik dahingehend hin, dass das SGB VIII auch eine sozialpädagogische Betreuung vorsehe, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aber ausschließlich der Lebensunterhalt sicherzustellen sei, so dass alle darüber hinausgehenden Leistungen von der Stadt zu zahlen seien.

Bürgermeisterin Northing macht deutlich, dass die Betreuung der jungen Erwachsenen nicht mehr Aufgabe der Stadt sei und ggf. das Ehrenamt oder andere Institutionen diese Aufgabe übernehmen könnten.

Beratendes Mitglied Delbeck macht ebenfalls deutlich, dass die Bewältigung des Flüchtlingsstroms eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei und nur gemeinsam geleistet werden könne.

Integrationsratsvorsitzender Ezer berichtet von seinen ersten Jahren als Asylbewerber in Deutschland. Seitdem habe sich viel getan und die Unterstützung aus der Bevölkerung sei enorm gestiegen. Er meine, dass der Kreis Kleve viel Gutes leiste und es auch Aufgabe sei, diese Menschen zu schützen.

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