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- Sachstandsbericht zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Umwelt- und Verkehrsausschuss, 22.02.2018
Wortbeitrag:
Tariflich Beschäftigte van Koeverden trägt zum Sachstandsbericht zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes anhand einer PowerPoint-Präsentation vor.

StV. Kumbrink und Ausschussvorsitzender und StV. Bay stellen die Zwischenfrage, ob die Benutzungspflicht für Radwege an der Straße Am Forsthaus aufgrund der örtlichen Gegebenheiten tatsächlich aufgehoben werden könne.

Stadtamtsrat Seißer erläutert die gesetzlichen Anforderungen an die Aufhebung der Benutzungspflicht für Radwege. Nur bei Vorlage besonderer Gefahrenpunkte könne die Benutzungspflicht aufrecht erhalten werden. Im vorliegenden Fall wurden alle in der Präsentation aufgeführten Straßen einer umfangreichen Prüfung unterzogen. So wurden die Örtlichkeiten gemeinsam mit der Polizei in Augenschein genommen und teilweise Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Sollte es trotz dieser umfangreichen Vorprüfungen zu Gefahrensituationen aufgrund der Aufhebung der Benutzungspflicht kommen, könne diese jederzeit wieder eingerichtet werden.

Ausschussvorsitzender und StV. Bay fragt nach, ob ein Sachstandsbericht zur Fahrbahnverengung auf der Merowingerstraße erfolge.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus teilt mit, dass der Versuchszeitraum um sechs Monate verlängert werde.

Sachkundiger Bürger Dußling merkt an, dass bei der Aufhebung der Benutzungspflicht für Radfahrer auf dem Mittelweg gerade Schüler die Fahrbahn in Pulks befahren könnten.

Technischer Beigeordneter Rauer verweist auf die vorherigen Ausführungen von Stadtamtsrat Seißer. Einige Radwege im Stadtgebiet entsprächen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Radwege. Daher könne kein Radfahrer gezwungen werden, diese Radwege zu befahren.

StV. Schnütgen teilt mit, dass sie die Situation an der Fahrbahnverengung auf der Merowingerstraße unbefriedigend finde und unterbreitet den Vorschlag, den Prüfauftrag um die Einrichtung einer Bedarfslichtsignalanlage für Fußgänger zu erweitern. Weiterhin bittet sie um Prüfung, ob der Radverkehr in der Fußgängerzone bereits ab 18.00 Uhr zugelassen werden könne.

Sachkundiger Bürger Koken gibt Auskunft, dass die Aufhebung der Benutzungspflicht für Radfahrer ein Wahlrecht darstelle. Natürlich könnten Radfahrer auf der Fahrbahn dann störend empfunden werden.

StV. Fuchs möchte wissen, welche Maße für Radwege eingehalten werden müssten.

Tariflich Beschäftigte van Koeverden teilt mit, dass Radwege bei Einrichtungsverkehr eine Breite von 1,50 m aufweisen müssten.

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