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- Teilhabe und Pflege im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)


hier: neue Aufgaben für die Stadt Kleve
- Vorstellung durch Frau Dr. Ursula Pitzner von Pitzner Consult

Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sozialausschuss, 04.07.2019
Wortbeitrag:
Frau Dr. Pitzner gibt den Anwesenden im Rahmen einer PowerPoint Präsentation, welche anliegend dieser Niederschrift beigefügt ist, einen Überblick über die Ziele und Aufgaben der Stadt Kleve im Rahmen des neuen Bundesteilhabegesetzes. Grundlegendes Ziel des Gesetzgebers sei es, Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes Leben durch inklusive Maßnahmen zu ermöglichen.
Neben der Funktion als Leistungsträger, gemäß den Bestimmungen des SGB XII, sehe das Bundesteilhabegesetz für Kommunen auch die Schaffung von intelligenten und integrativen Strukturen innerhalb des Gemeindegebietes vor.

Zum Abschluss der Ausführungen von Frau Dr. Pitzner äußert sich Stadtverordnete Kanders dahingehend, dass sie noch einen umfangreichen Diskussionsbedarf sehe.

Stadtverordnete Gerritzen äußert sich dahingehend, dass oftmals die Rahmenbedingungen (fehlende Ärzte etc.) eine Verbesserung der derzeitigen Strukturen verhindern. Oftmals seien Frauen aus wirtschaftlichen Gründen gehalten, einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen, um ein auskömmliches Familieneinkommen sicher zu stellen, und würden somit für Pflegeleistungen innerhalb der Familie nicht zur Verfügung stehen.

Stadtverordneter Bucksteeg weist darauf hin, dass es für ihn spürbar sei, dass ehrenamtliche Betreuer bzw. Familienangehörige hinsichtlich der sachgerechten Umsetzung der Bestimmungen des Bundesteilhabegesetzes überfordert seien. Für ihn stelle sich zudem die Frage, ob dem Ansinnen des Gesetzgebers „ein Antrag für alle Leistungen“ unter Praxisbedingungen genüge getan werden könne.

Auf den Einwand eingehend stellt Frau Dr. Pitzner fest, dass ein angegangener und unzuständiger Leistungsträger verpflichtet sei, die erhaltenen Informationen an den zuständigen Leistungsträger weiterzugeben.

Eingehend auf eine entsprechende Frage des Stadtverordneten Döllekes stellt Frau Pitzner fest, dass das MDK-Gutachten regelmäßig Auskunft gebe, ob eine seelische, körperliche oder geistige Beeinträchtigung vorliege.

Zum Schluss dieses Tagesordnungspunktes erklärt Ausschussvorsitzende Siebert, dass sie es als sinnvoll erachte, zu einem späteren Zeitpunkt Frau Dr. Pitzner erneut die Möglichkeit einzuräumen, dem Sozialausschuss hinsichtlich der praxisnahen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes Ausführungen zu machen.

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