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- Verleihung eines Heimatpreises ab dem Jahre 2019


(Antrag der CDU-Fraktion vom 08.04.2019)

Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Rat, 15.05.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung, ab dem Jahr 2019 in der Stadt Kleve einen Heimatpreis auf Grundlage der nachfolgend aufgeführten Kriterien zu vergeben:

1. Die Stadt Kleve würdigt jährlich verdiente, in Kleve ehrenamtlich tätige (natürliche) Personen oder Personengruppen (insbesondere Vereine und/oder einzelne Abteilungen von Vereinen oder Bürgergruppen), die sich für die Heimat im besonderen Maße verdient gemacht haben.

2. Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des „Heimat-Preises“ sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Kleve sowie Vereine und Institutionen mit Sitz in Kleve. Darüber hinaus steht den im Rat der Stadt Kleve vertretenen Fraktionen ein Vorschlagsrecht zu. Die Ausübung des Vorschlagsrechtes erfolgt mittels Formblatt, das die Verwaltung erstellt. Der Vorschlag hat bis zum 30.06 eines jeden Jahres zu erfolgen.

3. Über die Zuerkennung des Heimatpreises entscheidet der Rat auf der Grundlage des Vorschlages eines unabhängigen Preisgerichts. Dem Preisgericht gehören an:

- die Bürgermeisterin oder ein von ihr benannter Vertreter
- die drei stellvertretenden Bürgermeister
- drei weitere Ratsmitglieder

Die Mitglieder des Preisgerichtes werden jeweils für eine Ratsperiode bestellt.
Die Mitglieder des Preisgerichtes wählen den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden aus ihrer Mitte.
Das Preisgericht trifft seine Entscheidung unabhängig und endgültig sowie mit einfacher Mehrheit. Ein möglichst einstimmiger Beschluss ist anzustreben. Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Preisgerichtes anwesend sind. Über den Beschluss ist eine Niederschrift zu fertigen, die eine Begründung zur Preisverleihung beinhaltet, die bei der Verleihung zu veröffentlichen ist.

Die Verleihung des Preises hat in der vorletzten Ratssitzung eines jeden Jahres zu erfolgen.

4. Die Landesregierung hat für das Jahr 2019 einen Schwerpunkt für die Vergabe des Preises nicht festgelegt. Sofern die Landesregierung einen Schwerpunkt benennt, ist dieser angemessen zu berücksichtigen.

Preiskriterien sind

- Verdienste um die Heimat
- Erhalt, Pflege und Förderung von Bräuchen
- Engagement für die Kultur und Tradition

Es muss mindestens ein Preiskriterium erfüllt werden.

Der Preis kann auf bis zu drei Personen/ Personengruppen aufgeteilt werden.

5. Die Fördersumme des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt 5.000 Euro und wird jährlich durch weitere 2.000 Euro aus dem städtischen Etat aufgestockt.

Der "Heimat-Preis" in Höhe von insgesamt 7.000 Euro staffelt sich je nach Anzahl der Preisträger wie folgt:

3 Preisträger 2 Preisträger 1 Preisträger
1. 3.000 Euro 1. 4.000 Euro 7.000 Euro
2. 2.500 Euro 2. 3.000 Euro
3. 1.500 Euro

Der Preis wird erstmalig in dem Jahr 2019 ausgelobt.
Sollte dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Maßnahme „Heimat-Preis“ durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht entsprochen bzw. das Förderprogramm eingestellt werden, wird der „Heimat-Preis“ analog der Verleihung des Kulturpreises und des Umweltschutzpreises einmal in jeder Wahlperiode in Höhe von 10.000 Euro (5x jährlich 2.000 Euro aus dem städtischen Etat) verliehen.

6. Wer in einem Jahr als Preisträger ausgewählt wurde, kann in den folgenden drei Jahren nicht erneut mit dem „Heimat-Preis“ ausgezeichnet werden.

7. Der Preisträger stellt sich anschließend einem Wettbewerb auf Landesebene.
Wortbeitrag:
StV. Gebing begründet den Antrag.

StV. Tekath teilt die Zustimmung mit, da mit diesem Preis das Engagement der vielen Heimatvereine, Gruppierungen, etc. honoriert werden könne. Allerdings wünsche sie eine Aufstockung um 2.000 Euro auf insgesamt 7.000 Euro Preisgeld aus städtischen Mitteln, um die Wertigkeit an den Kultur- und Umweltschutzpreis anzupassen und die Verleihung auch nach Auslaufen der Förderung sicherzustellen. Sie schlägt vor, dass bis zu drei Preisträger in der Staffelung 3.000 Euro, 2.500 Euro und 1.500 Euro bzw. zwei Preisträger mit der Staffelung 4.000 Euro und 3.000 Euro geehrt werden könnten. Das Preisgericht solle aus der Bürgermeisterin, ihren drei Stellvertretern sowie drei weiteren Ratsmitgliedern bestehen.

StV. Goertz stellt klar, dass der Preis nicht abgrenzend, sondern integrierend verstanden werden müsse und auch Integrationsprojekte geehrt werden könnten.

StV. Gebing teilt mit, dass seine Fraktion der durch StV. Tekath vorgetragenen Modifikation der SPD-Fraktion zustimmen könne.

StV. Dr. Meyer-Wilmes führt aus, dass ihre Fraktion Probleme mit dem Umgang mit diesem Heimatpreis habe und sich gegen eine Vermischung der Förderung und Aufstockung durch die Stadt ausspreche. Sie weist darauf hin, dass das bürgerliche Engagement bereits gewürdigt werde und sie sich gewünscht hätte, dass dort z.B. durch Erhöhung des Umweltschutzpreises angesetzt und zudem ein Preis unabhängig von der Landesförderung ausgelobt werde.

StV. Rütter äußert, dass der Antrag eine gute Initiative sei, der Begriff Heimat positiv besetzt sei und seine Fraktion zustimmen werde.

Da noch Unklarheiten bzgl. der Besetzung des Preisgerichts bestehen, wird die Sitzung zur Klärung dieser Frage um 19.56 Uhr unterbrochen.



Fortsetzung der Sitzung um 20.05 Uhr.



StV. Tekath verweist auf ihre Ausführungen zur Besetzung des Preisgerichts.

Da CDU- und SPD-Fraktion diesen Antrag nun auf beide Fraktionen vereint haben, lässt Bürgermeisterin Northing über den gemeinsamen Antrag, der die Ausführungen von StV. Tekath beinhaltet, abstimmen.

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