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- Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlausschusses gemäß § 6 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung (KWahlO)

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Wahlausschuss, 29.07.2015

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