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- Verpflichtung des beratenden Mitglieds

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Bürgeranträge, 04.09.2014
Wortbeitrag:
Ausschussvorsitzender Goertz verpflichtet das beratende Mitglied, Herrn Peerenboom, nach Vorsprechen der Verpflichtungsformel "Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde!" per Handschlag.

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