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- Verwendung von Herbiziden in der Pflege von Grünanlagen


- Vortrag der Verwaltung

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Umwelt- und Verkehrsausschuss, 15.03.2017
Wortbeitrag:
Städtischer Verwaltungsrat Vervoorst führt aus, dass auf befestigten Freilandflächen sowie auf sonstigen Freilandflächen, die u.a. weder landwirtschaftlich noch gärtnerisch genutzt würden, Pflanzenschutzmittel nach dem Pflanzenschutzgesetz grundsätzlich nicht angewendet werden dürften. Zu den befestigten Freilandflächen gehörten u.a. befestigte Wege, Straßen etc.. Ausnahmen hiervon seien nur unter bestimmten, sehr eng umrissenen Rahmenbedingungen möglich. Im Übrigen sei mit Antragstellung bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen auch das Gesamtkonzept der Wildkrautbekämpfung darzulegen.

Den USK liege für die Jahre 2015 und 2016 sowie aktuell auch für die Jahre 2017 und 2018 eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vor. Solche Genehmigungen würden nur für ganz bestimmte und entsprechend benannte Einsatzzwecke/ Flächen unter diversen Auflagen und unter Vorgabe des Pflanzenschutzmittels erteilt. Es sei jeweils im Einzelfall zu begründen, dass der angestrebte Zweck vordringlich sei, mit zumutbarem Aufwand auf andere Weise nicht erzielbar und überwiegende öffentliche Interessen nicht entgegenstünden. Beispielhaft seien hier Teilbereiche von wassergebundenen Wegen in Parkanlagen und zwar nur an bewachsenen Gehölzstreifen und dort nur in einem 30 cm breiten Streifen genannt. Also Bereiche, die ansonsten nur sehr schwer mit thermischen/mechanischen Verfahren erreichbar seien.

Seit 2015 finde das Produkt „Finalsan“ Anwendung. Dieses sei behördlich zugelassen, nichtschädigend für Nutzorganismen, nicht bienengefährlich und schnell abbaubar.

Es werde auf Friedhofswegen, Wegen in Grünanlagen und auf Wegen im Gustav-Hoffmann-Stadion sowie auf verunkrauteten Bereichen von bestimmten Straßenzügen eingesetzt. Bei letzteren insbesondere in den Bereichen, die mit thermischen/mechanischen Verfahren nur sehr erschwert erreichbar seien, jedoch u. a. aus Gründen der Verkehrssicherung Handlungsbedarf gegeben sei. Der Einsatz erfolge einmal im Jahr. Im Jahr 2016 wurde eine Fläche von zusammen rd. 18.000 m² behandelt.

Auf gärtnerisch genutzten Flächen in öffentlichen Parks und Gärten, Grünanlagen etc. dürften gleichfalls bestimmte zugelassene Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.

Genutzt werde im Bedarfsfall das Mittel Kerb 50 flo. Im Jahr 2015 seien ca. 1.200 m², im Jahr 2016 0 m² und im Jahr 2017 ca. 1.300 m² behandelt worden. Das Mittel werde sehr restriktiv eingesetzt. Der Einsatz erfolge insbesondere gegen Quecken und nur, wenn andere Maßnahmen nicht zielführend bzw. vom Aufwand her vertretbar seien.

Es sei insgesamt festzustellen, dass durch die USK Pflanzenschutzmittel nur äußerst sparsam, in stetig geringerem Umfang und nur durch entsprechend qualifizierte Kräfte (Sachkundenachweis) eingesetzt wurden und werden.

Die USK haben gerade in den letzten Jahren verstärkt Konzepte zur alternativen Wildkrautbekämpfung ergänzend zur aufwändigen manuellen Entfernung entwickelt und umgesetzt. Dies habe in erheblichem Maße zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln beigetragen. Dies werde auch weiterhin konsequent angestrebt/ausgebaut.

Beispielhaft seien hier genannt:
· Nachrüstung der Kehrmaschinen mit speziellen und zusätzlichem Wildkrautbesen für den Einsatz an Bürgersteigrändern bzw. Rändern befestigter Parkflächen,
· Thermische Wildkrautbekämpfung auf Bürgersteigen sowie wassergebundenen Wegen/Flächen. Hierzu wurde ein Geräteträger mit einem speziellen Anbaugerät ausgerüstet, dass mittels Heißluft Wildkraut abtötet. In 2016 sei ein weiteres, handgeführtes Gerät angeschafft worden.
· Anschaffung handgeführter Wildkrautbürsten,
· Verwendung von Alternativmaterialien sowie Stabilisatoren in wassergebundenen Wegedecken (z.B. „Hansegrand“, Kalksteinmaterialien) und
· Anschaffung eines Federzinkenegalisierers. Dabei handle es sich gleichfalls um ein spezielles Anbaugerät, mit welchem Wildkräuter insbesondere auf wassergebundenen Decken mechanisch entfernt und die Deckschicht aufgearbeitet werde.

Es solle aber auch noch auf Folgendes hingewiesen werden:

In den meisten Anliegerstraßen sei nach der Straßenreinigungssatzung die Reinigung z. B. der Gehwege den Anliegern übertragen. Dies werde in nahezu allen Kommunen so praktiziert bzw. so geregelt. Diese Reinigungspflicht umfasse auch die Entfernung von Unkraut, das z. B. zwischen den Wegeplatten oder Pflastersteinen hindurchwachse. Sie beinhalte dann aber auch die Entfernung von Wildkraut/Unkraut aus den Baumscheiben der im Gehweg befindlichen Bäume, sofern diese Baumscheiben nicht gärtnerisch gestaltet (z.B. mit Bodendeckern) oder einer Grünanlage zuzuordnen seien. Insofern liege oftmals die Verantwortung für das sogenannte Wildkraut eigentlich nicht bei der Kommune.

Die dargestellte planmäßige Abkehr/ Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln hin zu alternativen Methoden habe aber auch zur Folge, dass das Erscheinungsbild einiger Flächen im Hinblick auf die Unkrautsituation sich ggfs. verändert – gefühlt qualitativ schlechter sein könne. Dessen müsse man sich bewusst sein, wenngleich auch Wildkraut bzw. Unkraut Bestandteil der Ökologie sei.

Sachkundiger Bürger Thomas führt aus, dass eine Übernutzung in den Randbereichen geprüft werden solle. Vielleicht könne auch der Pflegeplan minimiert werden.

Sachkundiger Bürger Koken teilt mit, dass sich eine Fläche von 18.000 m² sehr groß anhöre.

Städtischer Verwaltungsrat Vervoorst erläutert, dass die dargestellten Flächen beispielsweise aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht, immer auf Antrag bei der Landwirtschaftskammer, behandelt würden. Die USK würden große Anstrengungen unternehmen, um Pflanzenschutzmittel nur im geringen Maße einzusetzen.

Sachkundiger Bürger Thomas teilt mit, dass die Angelegenheit nicht grundsätzlich schwarz oder weiß zu sehen sei. Es gebe beispielsweise invasive Problemunkräuter, welche mit chemischen Mitteln bekämpft werden müssten. Den USK sollte das Vertrauen ausgesprochen werden, dass verantwortungsvoll mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln umgegangen werde.

Ausschussvorsitzender und StV. Bay antwortet, dass es nicht darum gehe, den USK das Missvertrauen auszusprechen. Im Bereich der Schlehhecke seien chemische Mittel versprüht worden. Die könne eventuell zu Gefahrensituationen für
die dort spielenden Kinder führen.

StV. Gietemann teilt mit, dass Kleve eine Fläche von 9.776 ha habe. Von dieser Fläche seien 1,8 ha mit Pflanzenschutzmitteln behandelt worden. Es handle sich somit um eine Fläche im Promillebereich.

Sachkundiger Bürger Wiegersma teilt mit, dass thermische Verfahren viel schädlicher sein könnten, da alle Lebewesen in den behandelten Bereichen getötet würden. Das Jakobskraut verbreite sich seit Jahren von den Randstreifen auf Nutzflächen. Dies führe zu großen Problemen und Gefahren für Menschen und Tiere. Daher solle die Verwendung von chemischen Mitteln weiterhin mit Bedacht durch die USK durchgeführt werden.

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