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Inhalt

- a) Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Schleuse Brienen b) Resolution des Rates der Stadt Kleve für eine Schleuse

Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Rat, 28.06.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, eine Schleuse in Brienen/Wardhausen zu erhalten. Hierbei ist folgendes zu berücksichtigen:
a) Der Bund hat die bauliche Substanz der Schleuse und der Bundeswasserstraße (Spoykanal) in einwandfreiem Zustand bei deren Eigentumsübertragung bzw. Entwidmung zu übergeben oder bei der Notwendigkeit eines Ersatzbaus die vollständige Finanzierung zu gewährleisten.
b) Alle Belange des Denkmalschutzes sind zu berücksichtigen, damit das vorhandene Ensemble soweit wie möglich auch in Zukunft ein prägender Bestandteil des Klever Stadtbildes bleibt.
c) Die Bundeswasserstraße (Altrheinarm) wird durch die Stadt Kleve nicht übernommen.
d) Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich mit dem Bund, dem Deichverband Xanten-Kleve und sonstigen Dritten Gespräche aufzunehmen und den Beschluss des Rates zu kommunizieren und auf eine Umsetzung hinzuwirken.
Wortbeitrag:
a) Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Schleuse Brienen

Herr Keul vom Ingenieurbüro Spiekermann stellt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Schleuse Brienen vor. Die Präsentation steht bereits zur Verfügung.

Herr Schlüß vom Deichverband Xanten-Kleve trägt die Voreinschätzung des Deichverbandes zu den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Erster Beigeordneter Haas erläutert die dargestellten Kostenberechnungen und weist darauf hin, dass diese nicht die Rahmenbedingungen des NKFs berücksichtigten. Er macht zudem deutlich, dass eine Realisierung nur realistisch sei, wenn 90 bis 100 % der Kosten von Dritten übernommen würden und stellt weiter die aus Sicht der Verwaltung beim Bund liegende Verantwortung dar.

Auf Nachfrage von StV. Hütz zum ausreichenden Wasserzulauf durch die Wetering führt Herr Keul aus, dass die Nutzung der Schleuse auf Grundlage der dargestellten Parameter errechnet worden und gewährleistet sei. Zur Frage von StV. Teigelkötter zur Wiederherstellung der Infrastruktur erklärt er, dass die Trassenführung mit aufgenommen werde, die Kostenberechnungen aber nur die Baumaßnahme der Schleuse beinhalte und die Wiederherstellung der Infrastruktur vom Deichverband zu übernehmen sei.

StV. Teigelkötter fragt weiter nach dem Zeitrahmen zum beabsichtigten Deckblattverfahren und bezieht sich dabei auf die Fristen nach dem Bundesverwaltungsverfahrensgesetz, worauf Herr Schlüß und Tariflich Beschäftigter Klockhaus antworten, dass derzeit kein zeitlicher Rahmen zum Beginn des Verfahrens benannt werden könne. Tariflich Beschäftigter Klockhaus ergänzt, dass eine Abstimmung mit der Bezirksregierung erfolge und dem Deckblattverfahren des Deichverbandes beigetreten werden solle.

StV. Gebing äußert, dass hohe Zuschüsse angestrebt werden müssten und er auch den Bund in der Verantwortung sehe. Auf seine Anmerkung zur Höhe der Kosten gerade auch vergleichend mit den Schleusen in Templin und Kassel erläutert Herr Keul die Grundlagen für die Kostenberechnungen und bezieht sich dabei auf die ermittelten Massen, die technischen Anforderungen auch hinsichtlich des Hochwasserschutzes sowie den Baugrund. Erster Beigeordneter Haas ergänzt, dass auch die Kosten für den Rückbau eingerechnet worden seien.

Auch StV. Dr. Meyer-Wilmes stellt die Verantwortung des Bundes heraus, der sich mit mehr als den zugesagten bis zu 50 % beteiligen müsse. Aufgrund des vom Deichverband angestrebten Deckblattverfahrens könne die Entscheidung jedoch nur auf die Variante 5 fallen, zumal nicht ausreichend Zeit bleibe, alle Varianten zu prüfen.

StV. Gietemann meint, dass auch die Algenproblematik des Spoykanals, er verweist auf einen möglichen Fischbesatz, bei der Entscheidung für eine der Varianten zu berücksichtigen sei und sieht Gespräche mit dem zuständigen Bundesministerium für dringend notwendig an.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus erläutert, dass die Schleuse sich zwar zum Vorteil auswirken, die Algenproblematik des Spoykanals aber nicht lösen werde. Hinsichtlich des Fischbesatzes teilt er mit, dass nach Rücksprache mit einer Wasserbiologin davon Abstand genommen worden sei, da sich die Graskarpfen nicht nur von den Algen, sondern auch von allen anderen Wasserpflanzen ernähren würden und dies nachteilige Auswirkungen auf die Biodiversität habe.

Erster Beigeordneter Haas fordert einen Auftrag des Rates ein, um Gespräche mit dem Bundesministerium führen zu können.

Vor dem Hintergrund der Argumentation des Bundes zum Altrhein und Spoykanal als Bundeswasserstraße, stellt StV. Bay die Nutzungszahlen der Schleuse pro Tag dar und stellt heraus, dass der Charakter von Spoykanal und Altrhein von der Nutzung abhängig sei. Auch er sei der Auffassung, dass sich der Bund mit mindestens 90 % an den Kosten für eine Schleuse beteiligen müsse, wenn die Stadt das Bauwerk sowie Altrhein und Spoykanal übernehmen solle.

Erster Beigeordneter Haas führt den Ratsmitgliedern vor Augen, dass sie den Erhalt von Schleuse und Spoykanal und deren Bedeutung für die Stadt Kleve abzuwägen hätten und dass bei der Bewertung von Statistiken immer auch die zugrunde gelegenen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen seien. Er macht weiter deutlich, dass die Stadt dann bereit sei, Schleuse und Spoykanal zu übernehmen, wenn diese zuvor durch den Bund Instand gesetzt und in einwandfreiem Zustand übergeben würden. Im Übrigen habe der Bund die Errichtung von Sportbootschleusen in den neuen Bundesländern mit bis zu 100 % gefördert. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen halte er es für nicht vertretbar, aus städtischem Haushalt jährlich eine Millionen Euro für die Unterhaltung der Schleuse bereitzustellen.

Bürgermeisterin Northing weist ergänzend darauf hin, dass der Bund der Stadt Kleve seinerzeit neben Schleuse und Spoykanal auch den Altrhein zur Übernahme angeboten habe. Auch hier sei das Wasser- und Schifffahrtsamt in der Verantwortung, diesen in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen und auszukoffern. Ohne einen befahrbaren Altrhein mache auch das Betreiben einer Schleuse wenig Sinn. Die Verhandlungsposition des Bundes zur Übernahme entweder aller drei Bestandteile oder nur einzelner Bestandteile sei ihr zudem nicht schlüssig.

StV. Bay verleiht der Anfrage von StV. Hütz Nachdruck und fragt konkret nach der Gewährleistung eines ausreichenden Wasserpegels zum Befahren des Altrheins.

Herr Keul verweist diesbezüglich auf das gewässerkundliche Jahrbuch, dem die Pegelstände zu entnehmen seien. Ihr Auftrag habe allein der Schleuse gegolten.

Erster Beigeordneter Haas ergänzt, dass das Wasser- und Schifffahrtsamt gerade auch aufgrund des Hochwasserschutzes in der Verantwortung sei und entsprechende Maßnahmen auch mit Blick auf die gebildete Sandbank ergreifen müsse.

StV. Tekath bestätigt die Ausführungen zum Zustand des Altrheins. Auf ihre Nachfrage zu einer Förderung durch die EU teilt Erster Beigeordneter Haas mit, dass die Verwaltung bereits Gespräche mit Vertretern der EU diesbezüglich geführt habe. Die Beschlussfassung könne eine Förderung durch weitere Dritte mit einschließen, wobei er zunächst ausschließlich den Bund in der Verantwortung sehe.

Zum ebenfalls von StV. Tekath erfragten Zeitrahmen bis zur endgültigen Entscheidung teilt Technischer Beigeordneter Rauer mit, dass dieser abhängig von den vorzulegenden Unterlagen sei, bezüglich derer nun kurzfristig die Abstimmung mit der Bezirksregierung erfolge. Der Rat werde entsprechend informiert.

StV. Goertz merkt an, dass die Befahrbarkeit des Altrheins vom Wasserstand und nicht von einer Auskofferung abhängig sei.

StV. Cosar meint, dass für die Stadt einzig die Kosten für die Errichtung einer Sportbootschleuse von Bedeutung und alle weiteren Kosten vom Bund zu tragen seien. Er fragt auch, ob für Sportboote nicht eine kleiner dimensionierte Brücke ausreiche.

Bürgermeisterin Northing stellt klar, dass der Bund immer eine Beteiligung in Höhe von bis 50 % der Gesamtinvestition zugesagt habe und dies die Errichtung einer Sportbootschleuse beinhalte.

Erster Beigeordneter Haas führt ergänzend zu den unterschiedlichen Varianten einer Kostenbeteiligung aus, die mit dem Bund zu verhandeln seien.

Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass eine Brücke notwendig, deren Ausmaß aber im Detail auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen sei.

Herr Keul ergänzt, dass die Hubhöhe der Brücke in den weiteren Planungen zu ermitteln sei. In der Kostenschätzung werde von einer einfachen Brücke ausgegangen.

Auf Nachfrage von StV. Rütter bestätigt Erster Beigeordneter Haas, dass der Bund die Schleuse nur im Zusammenhang mit dem Spoykanal übertragen werde, der als Bundeswasserstraße aber nicht zwangsweise übertragen werden könne. Die Stadt Kleve werde den Spoykanal daher nur übernehmen, wenn der Bund ihn zunächst in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt habe.

Da die Frage von StV. Rütter zu einem geringeren Gewässeraustausch einer Sportbootschleuse im Vergleich zur bisherigen Schleuse von Herrn Keul bejaht wird, möchte StV. Rütter zudem bestätigt wissen, dass eine Verbesserung der Wasserqualität des Spoykanals durch eine Sportbootschleuse nicht erreicht werde, sondern weitere Maßnahmen erforderlich seien.

Bürgermeisterin Northing bestätigt dies und teilt mit, dass sich die Verwaltung bereits seit einiger Zeit Gedanken über eine nachhaltige Lösung mache.

StV. Schmidt erinnert daran, dass die Planungen der vergangenen Jahre immer von Kleve als Stadt am Wasser ausgegangen seien. Sofern auf eine Schleuse verzichtet werde, würde ein Stück Identität der Stadt aufgegeben. Er appelliert daher an den Rat, die Forderungen so hoch wie möglich zu formulieren, um in einem zweiten Schritt die Möglichkeiten der Umsetzung zu betrachten.

Die Frage von StV. Gietemann, ob das Gutachten des Wasser- und Schifffahrtsamtes aus März 2017 bei der Machbarkeitsstudie berücksichtigt worden sei, wird bejaht. StV. Gietemann stellt weiter den Hochwasserschutz als oberste Priorität heraus und fragt nach der Straßenführung bei der Variante 5, die im Folgenden von den Herren Keul und Schlüß erläutert wird. Auf weitere Anmerkung von StV. Gietemann zur Verringerung der Retentionsfläche für den Rhein führt Herr Schlüß aus, dass für einen Ausgleich gesorgt werden könne und die Maßnahme daher genehmigungsfähig sei.

StV. Dr. Meyer-Wilmes meint, dass der Rat unter den zeitlichen Bedingungen bereits jetzt eine Entscheidung für die Variante 5 treffen könne.

Bürgermeisterin Northing verweist auf die Beratungen und eine entsprechende Beschlussfassung zu 1 b).


b) Resolution des Rates der Stadt Kleve für eine Schleuse

StV. Dr. Merges erläutert den Inhalt der Resolution und verliest einen Textvorschlag.



Da zunächst keine Einigkeit hinsichtlich des Wortlauts der Resolution bzw. Beschlussfassung erzielt werden kann, wird die Sitzung um 18.36 Uhr zur Abstimmung der Fraktionen untereinander unterbrochen. Fortsetzung um 19.00 Uhr.



Erster Beigeordneter Haas verliest folgenden abgestimmten Beschlussvorschlag:
"Der Rat der Stadt Kleve beschließt, eine Schleuse in Brienen/Wardhausen zu erhalten. Hierbei ist folgendes zu berücksichtigen:
a) Der Bund hat die bauliche Substanz der Schleuse und der Bundeswasserstraße (Spoykanal) in einwandfreiem Zustand bei deren Eigentumsübertragung bzw. Entwidmung zu übergeben oder bei der Notwendigkeit eines Ersatzbaus die vollständige Finanzierung zu gewährleisten.
b) Alle Belange des Denkmalschutzes sind zu berücksichtigen, damit das vorhandene Ensemble soweit wie möglich auch in Zukunft ein prägender Bestandteil des Klever Stadtbildes bleibt.
c) Die Bundeswasserstraße (Altrheinarm) wird durch die Stadt Kleve nicht übernommen.
d) Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich mit dem Bund, dem Deichverband Xanten-Kleve und sonstigen Dritten Gespräche aufzunehmen und den Beschluss des Rates zu kommunizieren und auf eine Umsetzung hinzuwirken."

Auf kritische Anmerkung von StV. Bay erklären StV. Tekath, StV. Gebing und StV. Rütter, warum nicht bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Entscheidung für eine der vorgestellten Varianten getroffen werde.

Technischer Beigeordneter Rauer versichert, dass die Verwaltung diesen Auftrag sehr ernst nehmen und versuchen werde, die maximale Forderung durchzusetzen.

Bürgermeisterin Northing äußert, dass sie sich über den erzielten Konsens freue und die Verwaltung mit diesem Mandat in die Verhandlungen eintreten werde. Sie lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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