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- Wahl der/ des Integrationsratsvorsitzenden

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Integrationsrat, 08.09.2014
Wortbeitrag:
Oberverwaltungsrätin Keysers und Oberinspektorin Berns stellen die beiden Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 und § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vor.

StV. Heyrichs beantragt geheime Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO NRW.

StV. Gietemann und StV. Goertz sprechen sich ebenfalls für dieses Wahlverfahren aus.

Beschluss:
Der Integrationsrat beschließt einstimmig, die/ den Vorsitzenden nach § 50 Abs. 2 GO NRW in geheimer Abstimmung zu wählen.

StV. Heyrichs schlägt Frau Mariska van der Giessen-Kleuters vor.
Herr Overkamp schlägt Herrn Hüseyin Ezer vor.

Als Stimmzähler werden StV. Siebert und Herr Overkamp benannt.

Die geheime Abstimmung kommt im ersten Wahlgang zu folgendem Ergebnis:
Mariska van der Giessen-Kleuters 7 Stimmen
Hüseyin Ezer 7 Stimmen

Der kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat, wird ein zweiter Wahlgang geheim durchgeführt.

Dieser endet ebenfalls mit folgendem Ergebnis:
Mariska van der Giessen-Kleuters 7 Stimmen
Hüseyin Ezer 7 Stimmen

Damit wird die Wahl durch Losentscheid entschieden, das der Bürgermeister zieht.

Der Bürgermeister zieht das Los mit dem Namen Hüseyin Ezer.

Herr Ezer nimmt die Wahl an und ist damit Vorsitzender des Integrationsrates.

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