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- Wahl, Einführung und Verpflichtung von drei ehrenamtlichen Stellvertreterinnen/ Stellvertretern des

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Rat, 25.06.2014
Wortbeitrag:
Bürgermeister Brauer bittet die Fraktionen um Vorschläge.

StV. Gebing schlägt vor die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Herrn Heinz-Joachim Schmidt, Herrn Klaus-Werner Hütz und Herrn Friedrich Teigelkötter vor.

StV. Tekath schlägt für die SPD-Fraktion Herrn Josef Gietemann, Frau Monika Overkamp und Frau Sarah Thon vor.

Oberverwaltungsrätin Keysers verliest den Wortlaut des § 67 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

Als Stimmzähler werden StV. Lichtenberger, StV. Bucksteeg und StV. Dr. Meyer-Wilmes benannt.

Die Wahl wird geheim durchgeführt. Die Auszählung ergibt:

Liste CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: 24 Stimmen
Liste SPD-Fraktion: 20 Stimmen
ungültige Stimmen: 1 Stimme

Unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlenverfahrens kommt es zu folgendem Ergebnis:

1. stellvertretender Bürgermeister: Heinz-Joachim Schmidt (CDU)
2. stellvertretender Bürgermeister: Josef Gietemann (SPD)
3. stellvertretender Bürgermeister: Klaus-Werner Hütz (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN)

Der Bürgermeister bittet die Gewählten nach vorne. Sie erklären, dass sie die Wahl annehmen. Er führt die gewählten ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit der vorgesprochenen Verpflichtungsformel (siehe Tagesordnungspunkt 4.).

Die Gewählten erklären ihr Einverständnis per Handschlag.

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