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/X. - Wahl von zwei stellvertretenden Vorsitzenden gemäß § 57 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 30.01.2019
Wortbeitrag:
StV. Gebing schlägt für die CDU-Fraktion StV. Cosar als ersten stellvertretenden Vorsitzenden vor.

StV. Tekath schlägt StV. Gietemann vor.

Weitere Wahlvorschläge gibt es nicht.

Bürgermeisterin Northing erklärt, dass sie zunächst über den Vorschlag der CDU-Fraktion abstimmen lasse und fragt, ob automatisch derjenige Bewerber mit den wenigeren Stimmen als zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt gelte, so dass eine weitere Abstimmung nicht erforderlich sei.

Der Haupt- und Finanzausschuss erklärt sich mit diesem Verfahren einverstanden.

Der Haupt- und Finanzausschuss wählt mit 13 Stimmen StV. Cosar zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden. StV. Gietemann gilt per Akklamation als zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

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