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Inhalt

- Weltkulturerbe - Niedergermanischer Limes mit den möglichen Bodendenkmalen Keeken (Lager) & Materborn (Limesstraße)


- Vorstellung des Projektes durch Herrn Bödecker, LVR-Amt für Bodendenkmalpflege

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung, 23.05.2019
Wortbeitrag:
Herr Bödecker stellt den Germanischen Limes auf dem Weg zum UNESCO Welterbe anhand einer PowerPoint-Präsentation vor, die dem Protokoll als Anhang beigefügt wird. Er weist darauf hin, dass es eine Vielzahl von Bodendenkmälern gebe, die auf die Zeit der Römer hindeuteten. So verfüge u.a. der Damm der Limesstraße im Klever Reichswald über ein großes Potential, um es für das UNESCO Weltkulturerbe anzumelden. Jüngster Zuwachs sei die Entdeckung am Hufschen Hof bei Keeken, bei der es sich offensichtlich um eine der größten Siedlungsflächen handeln dürfte. So habe man u.a. südlich des Ortsteiles Keeken einen Doppelgraben, der offensichtlich zu einem der größten römischen Lager gehöre, entdeckt. Derzeit kenne man 200 Marschlager im Rheinland. So würde der jetzige Stand bei der UNESCO angemeldet und auch als Bodendenkmal eingetragen. Obwohl die in Rede stehenden Flächen über einen Bestandsschutz verfügten, seien keine Einschränkungen, z.B. für die Landwirtschaft, zu erwarten. Auf die Entdeckung des römischen Lagers in Keeken bezogen stelle man sich jedoch noch die Forschungsfrage, ob es sich hierbei um ein "Standlager" aus Holz oder um ein "Marschlager" handele. Was derzeit wohl gesagt werden könne, sei, dass es während der Römerzeit nahe Keeken eine Trennung zwischen dem Rhein und der Maas gegeben habe, was wohl ein strategischer Knotenpunkt gewesen sei. Hiervon zeuge der Fund der Inschrift von "De Bijland" mit dem Damm des Drusus.

Ausschussvorsitzender Cosar dankt Herrn Bödecker für den äußerst interessanten Vortrag.

StV. van het Hekke fragt nach, ob denn auch der Drususdeich und der Bereich um Rindern zu den möglichen Bodendenkmälern gehöre, um in die Liste zum Weltkulturerbe eingetragen zu werden.

Herr Bödecker antwortet, dass es seitens der UNESCO strenge Kriterien gebe, was die Eintragung zu einem Weltkulturerbe anbelange. Auf Rindern bezogen gab es dort in der Römerzeit sicherlich ein Badegebäude, jedoch könne nicht erkannt werden, dass auch dort ein römisches Lager vorhanden gewesen sei. Somit würde dieser Bereich aus der Liste der in Rede stehenden Antragstellung herausfallen. Allerdings würden alle fünf Jahre kleinere Anlagen, die auf die Römerzeit verweisen, neu beurteilt werden, um ggf. als Bodendenkmal eingetragen werden zu können. Aus heutiger Sicht würden die Funde im Bereich Rindern nicht zum Weltkulturerbe gehören.

StV. Goertz fragt an, ob die römischen Streckensysteme, die im Bereich von Haus Ida im Profil sichtbar seien, mit in die Liste des Antrages zum Weltkulturerbe aufgenommen worden seien.

Herr Bödecker antwortet, dass nur die sichtbaren Systeme in das Projekt mit aufgenommen worden seien.

Sachkundige Bürgerin Bromont-Koken fragt nach, ob es hier nicht ein Ziel sei, mittels von Hinweistafeln auf das Weltkulturerbe der UNESCO hinzuweisen.

Herr Bödecker antwortet, dass, was den Niedergermanischen Limes anbelange, zunächst einmal die militärischen Grenzen im Vordergrund stünden und diese primär zum Projektantrag gehörten, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auf zivile Städte auf Vorschlag hinzugefügt werden könnten, so dass diese 2021 zur Weltkulturerbenominierung geplant werden könnten.

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