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887/X. - 1. Nachtrag 2018 inkl. Wirtschaftspläne GSK und USK sowie 1. Änderung des Stellenplans der Stadt Kleve und der Stellenübersicht des GSK

Vorlagennummer887/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt

a) die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kleve für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund des § 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S 90) hat der Rat der Stadt Kleve mit Beschluss vom _____ folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die
bisherigen
fest-
gesetzten
Gesamt-
beträge erhöht
um vermindert
um und damit
der
Gesamtbetrag
des
Haushaltsplans
einschl.
Nachträge
festgesetzt auf
EUR EUR EUR EUR

Ergebnisplan
Erträge 147.089.000 1.801.600 1.388.000 147.502.600
Aufwendungen 145.961.000 1.334.900 632.100 146.663.800

Finanzplan
aus laufender Verwaltungstätigkeit

Einzahlungen 137.477.000 1.801.600 1.388.000 137.890.600
Auszahlungen 137.242.000 2.589.200 2.756.400 137.074.800

aus Investitionstätigkeit

Einzahlungen 9.535.000 416.800 0 9.951.800
Auszahlungen 12.650.000 3.828.300 0 16.478.300

aus Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen 3.937.000 2.830.000 0 6.767.000
Auszahlungen 1.682.000 0 0 1.682.000

§ 2

Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird um 2.830.000 € auf 5.710.000 € erhöht.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.213.000 € um 1.650.000 € erhöht und damit auf 4.773.000 € festgesetzt.

§ 4

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitales soll nicht erfolgen. Aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Planung eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage in Höhe von 838.800 € eingeplant.

§ 5

Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung nicht geändert.

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben unverändert.
§ 7

1. Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber aus diesen Stellen wirksam.

2. Die Zuständigkeit des Stadtkämmerers für die Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Aufwendungen gem. § 83 (1) Satz 3 GO NW wird wie folgt festgelegt:

a) im Einzelfall bis 30.000 €
b) bei Ausgaben und Aufwendungen, die aus Zuschüssen und ähnlichen Erträgen und Einnahmen Dritter bestritten werden können, bis 50.000 €
c) Ausgaben und Aufwendungen, die aus inneren Verrechnungen, Geschäftsbeziehungen mit dem Sondervermögen und den verbundenen


b) den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Umweltbetriebe AöR der Stadt Kleve für 2018
c) den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements der Stadt Kleve für 2018
d) den aktualisierten Stellenplan für das Jahr 2018

Sachverhalt:


Der Nachtragsetat 2018 weist im Ergebnishaushalt eine Verschlechterung in Höhe von 289 T € aus. In der Ratssitzung am 20.12.2018 wurde im Rahmen der Haushaltssatzung ein Haushaltüberschuss in Höhe von 1.128.000 € beschlossen. Als voraussichtliches Jahresergebnis 2018 wird eine Zuführung in Höhe von 839 T € zur Ausgleichsrücklage eingeplant.

Die wesentlichen Veränderungen sind ausführlich im Vorbericht und bei den Produkterläuterungen des Entwurfes des 1. Nachtrags 2018 dargestellt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 13.06.2018
Wortbeitrag:
Erster Beigeordneter Haas erläutert die wesentlichen Veränderungen zum 1. Nachtrag 2018.

StV. Gebing meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 28.06.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig

a) die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kleve für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund des § 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S 90) hat der Rat der Stadt Kleve mit Beschluss vom 28.06.2018 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die
bisherigen
fest-
gesetzten
Gesamt-
beträge erhöht
um vermindert
um und damit
der
Gesamtbetrag
des
Haushaltsplans
einschl.
Nachträge
festgesetzt auf
EUR EUR EUR EUR

Ergebnisplan
Erträge 147.089.000 1.801.600 1.388.000 147.502.600
Aufwendungen 145.961.000 1.334.900 632.100 146.663.800

Finanzplan
aus laufender Verwaltungstätigkeit

Einzahlungen 137.477.000 1.801.600 1.388.000 137.890.600
Auszahlungen 137.242.000 2.589.200 2.756.400 137.074.800

aus Investitionstätigkeit

Einzahlungen 9.535.000 416.800 0 9.951.800
Auszahlungen 12.650.000 3.828.300 0 16.478.300

aus Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen 3.937.000 2.830.000 0 6.767.000
Auszahlungen 1.682.000 0 0 1.682.000

§ 2

Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird um 2.830.000 € auf 5.710.000 € erhöht.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.213.000 € um 1.650.000 € erhöht und damit auf 4.773.000 € festgesetzt.

§ 4

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitales soll nicht erfolgen. Aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Planung eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage in Höhe von 838.800 € eingeplant.

§ 5

Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung nicht geändert.

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben unverändert.

§ 7

1. Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber aus diesen Stellen wirksam.

2. Die Zuständigkeit des Stadtkämmerers für die Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Aufwendungen gem. § 83 (1) Satz 3 GO NW wird wie folgt festgelegt:

a) im Einzelfall bis 30.000 €
b) bei Ausgaben und Aufwendungen, die aus Zuschüssen und ähnlichen Erträgen und Einnahmen Dritter bestritten werden können, bis 50.000 €
c) Ausgaben und Aufwendungen, die aus inneren Verrechnungen, Geschäftsbeziehungen mit dem Sondervermögen und den verbundenen


b) den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Umweltbetriebe AöR der Stadt Kleve für 2018
c) den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements der Stadt Kleve für 2018
d) den aktualisierten Stellenplan für das Jahr 2018

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