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1094/X. - 1. Nachtrag 2019 inkl. Wirtschaftspläne GSK und USK

Vorlagennummer1094/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt

a) die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kleve für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund des § 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202) hat der Rat der Stadt Kleve mit Beschluss vom 26.06.2019 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die
bisherigen
fest-
gesetzten
Gesamt-
beträge erhöht
um vermindert
um und damit
der
Gesamtbetrag
des
Haushaltsplans
einschl.
Nachträge
festgesetzt auf
EUR EUR EUR EUR

Ergebnisplan
Erträge 149.032.300 2.221.000 331.000 150.922.300
Aufwendungen 148.942.500 3.046.700 1.154.000 150.835.200

Finanzplan
aus laufender Verwaltungstätigkeit

Einzahlungen 139.376.000 2.221.000 331.000 141.266.000
Auszahlungen 140.097.100 2.996.700 1.124.000 141.969.800

aus Investitionstätigkeit

Einzahlungen 5.880.000 20.500 0 5.900.500
Auszahlungen 9.447.000 965.200 0 10.412.200

aus Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen 4.560.000 0 0 4.560.000
Auszahlungen 1.719.100 0 0 1.719.100

§ 2

Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird um 944.700 € auf 4.511.700 € erhöht.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.021.000 € um 1.323.000 € erhöht und damit auf 4.344.000 € festgesetzt.

§ 4

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitales soll nicht erfolgen. Aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Planung eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage in Höhe von 87.100 € eingeplant.

§ 5

Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung nicht geändert.

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben unverändert.

§ 7

1. Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber aus diesen Stellen wirksam.

2. Die Zuständigkeit des Stadtkämmerers für die Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Aufwendungen gem. § 83 (1) Satz 3 GO NW wird wie folgt festgelegt:

a) im Einzelfall bis 30.000 €

b) bei Ausgaben und Aufwendungen, die aus Zuschüssen und ähnlichen Erträgen und Einnahmen Dritter bestritten werden können, bis 50.000 €

c) Ausgaben und Aufwendungen, die aus inneren Verrechnungen, Geschäftsbeziehungen mit dem Sondervermögen und den verbundenen Unternehmen, kalk. Kosten, Rückstellungen und bilanzielle Abschreibungen entstehen, in unbegrenzter Höhe

3. Für über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 (1), Satz 2 GO NW, gilt Abs. 2 a) und b) entsprechend.

4. Die Grenze für die nicht meldepflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird auf 30.000 € festgelegt.


b) den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Umweltbetriebe AöR der Stadt Kleve für 2019
c) den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements der Stadt Kleve für 2019

Sachverhalt:


Der Nachtragsetat 2019 weist im Ergebnishaushalt eine Verschlechterung in Höhe von 2.700 € aus. In der Ratssitzung am 18.12.2018 wurde im Rahmen der Haushaltssatzung ein Haushaltüberschuss in Höhe von 89.800€ beschlossen. Als voraussichtliches Jahresergebnis 2019 wird eine Zuführung in Höhe von 87.100 € zur Ausgleichsrücklage eingeplant.

Die wesentlichen Veränderungen sind ausführlich im Vorbericht und bei den Produkterläuterungen des Entwurfes des 1. Nachtrags 2019 dargestellt.

Auswirkungen:


Finanzielle Auswirkungen: siehe Nachtrag 2019

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 12.06.2019
Wortbeitrag:
Erster Beigeordneter Haas erläutert die Drucksache und die wesentlichen Veränderungen zum Nachtrag.

Der Tagesordnungspunkt wird auf Antrag von StV. Tekath zur Entscheidung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 26.06.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme

a) die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kleve für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund des § 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202) hat der Rat der Stadt Kleve mit Beschluss vom 26.06.2019 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die
bisherigen
fest-
gesetzten
Gesamt-
beträge erhöht
um vermindert
um und damit
der
Gesamtbetrag
des
Haushaltsplans
einschl.
Nachträge
festgesetzt auf
EUR EUR EUR EUR

Ergebnisplan
Erträge 149.032.300 2.221.000 331.000 150.922.300
Aufwendungen 148.942.500 3.046.700 1.154.000 150.835.200

Finanzplan
aus laufender Verwaltungstätigkeit

Einzahlungen 139.376.000 2.221.000 331.000 141.266.000
Auszahlungen 140.097.100 2.996.700 1.124.000 141.969.800

aus Investitionstätigkeit

Einzahlungen 5.880.000 20.500 0 5.900.500
Auszahlungen 9.447.000 965.200 0 10.412.200

aus Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen 4.560.000 0 0 4.560.000
Auszahlungen 1.719.100 0 0 1.719.100

§ 2

Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird um 944.700 € auf 4.511.700 € erhöht.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.021.000 € um 1.323.000 € erhöht und damit auf 4.344.000 € festgesetzt.

§ 4

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitales soll nicht erfolgen. Aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Planung eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage in Höhe von 87.100 € eingeplant.

§ 5

Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung nicht geändert.

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben unverändert.

§ 7

1. Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber aus diesen Stellen wirksam.

2. Die Zuständigkeit des Stadtkämmerers für die Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Aufwendungen gem. § 83 (1) Satz 3 GO NW wird wie folgt festgelegt:

a) im Einzelfall bis 30.000 €

b) bei Ausgaben und Aufwendungen, die aus Zuschüssen und ähnlichen Erträgen und Einnahmen Dritter bestritten werden können, bis 50.000 €

c) Ausgaben und Aufwendungen, die aus inneren Verrechnungen, Geschäftsbeziehungen mit dem Sondervermögen und den verbundenen Unternehmen, kalk. Kosten, Rückstellungen und bilanzielle Abschreibungen entstehen, in unbegrenzter Höhe

3. Für über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 (1), Satz 2 GO NW, gilt Abs. 2 a) und b) entsprechend.

4. Die Grenze für die nicht meldepflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird auf 30.000 € festgelegt.


b) den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Umweltbetriebe AöR der Stadt Kleve für 2019
c) den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements der Stadt Kleve für 2019
Wortbeitrag:
StV. Fuchs teilt mit, warum sie den Nachtrag 2019 ablehnen werde und bezieht sich dabei auf die Bereitstellung zusätzlicher Mittel z.B. für das Aktenlager, die Fassadenarbeiten am Freiherr-vom-Stein Gymnasium und die Kaskade. Dagegen vermisse sie z.B. die Bereitstellung von Mitteln für die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates und meint, dass die Stadtgestaltung offenbar nur die Angelegenheit einer kleinen Minderheit sei. Darüber hinaus halte sie es für gefährlich, die Stelle des Klimaschutzmanagers im Dezernat III anzusiedeln, wenn sich die Entscheidungen des Dezernenten an den Interessen von Investoren orientierten. Für diese Unterstellung entschuldigt sie sich später auf eindeutige Ansprache durch die Bürgermeisterin und den Technischen Beigeordneten.

Bürgermeisterin Northing stellt dar, dass die Stelle des Klimaschutzmanagers dem Dezernat zugeordnet werde, wo seit Jahren die fachliche Arbeit geleistet werde.

Erster Beigeordneter Haas erläutert die von StV. Fuchs angeführten Beispiele. Auf weitere Nachfrage von StV. Fuchs erläutert er die Höhe der für Ökopunkte veranschlagten Mittel.

StV. Stefan Welberts stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte.

StV. Tekath äußert formale Gegenrede.

Bürgermeisterin Northing lässt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme den Schluss der Debatte.

Bürgermeisterin Northing lässt sodann über den 1. Nachtrag 2019 inklusive der Wirtschaftsplane GSK und USK abstimmen.

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