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1005/X. - Bebauungsplan Nr. 1-053-3 für den Bereich Stadionstraße/ Lindenallee


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer1005/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-053-3 für den Bereich Stadionstraße/ Lindenallee einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 1-053-3 für den Bereich Stadionstraße/ Lindenallee gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Für den Bebauungsplan Nr. 1-053-2 für den Bereich Stadionstraße/ Merowingerstraße/ Willy-Brandt-Straße ist ein Antrag auf Änderung eingegangen.
Der Antragsteller beabsichtigt, im Bereich Stadionstraße/ Lindenallee auf dem Flurstück 711 in der Flur 35 der Gemarkung Kleve ein Mehrfamilienhaus zu errichten.

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan, welcher am 10.06.2018 Rechtskraft erlangt hat, sieht für diesen Bereich jedoch Einfamilien-, Reihen- oder Doppelhäuser mit je einer Wohneinheit vor. Jedoch grenzt das Baufenster an die Lindenallee, die entsprechend größere Häuser mit mehr Wohneinheiten aufweist. Daher ist es städtebaulich verträglich diesen Bereich städtebaulich zu betonen und ein Mehrfamilienhaus zuzulassen.

Der Bebauungsplanentwurf übernimmt die Festsetzungen Allgemeines Wohngebiet, offene Bauweise, Grundflächenzahl sowie die festgesetzte maximale Gebäudehöhe. Jedoch werden die maximalen Wohneinheiten auf 8 zulässige erhöht und die Beschränkung auf Einfamilien-, Reihen-, und Doppelhäuser herausgenommen.

Der Bebauungsplan fördert die Wiedernutzbarmachung von einer Fläche und zusätzlich wird Nachverdichtung weiter unterstützt. Daher wird das beschleunigte Verfahren gem. §13a BauGB empfohlen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 12.12.2018
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschusses empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 18.12.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig,
das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-053-3 für den Bereich Stadionstraße/ Lindenallee einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet.
den Bebauungsplan Nr. 1-053-3 für den Bereich Stadionstraße/ Lindenallee gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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