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711/X. - 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 2-281-0 für den Bereich An der Spoy im Ortsteil Kellen


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer711/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2-281-0 für den Bereich An der Spoy im Ortsteil Kellen einzuleiten. Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt die 1 vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 2-281-0 für den Bereich An der Spoy im Ortsteil Kellen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Bebauungsplan Nr. 2-281-0 für den Bereich Briener Straße/ Alter Bahndamm ist am 20.08.2011 rechtskräftig geworden. Der Plan setzt im westlichen Bereich eine Fläche für den Gemeinbedarf fest, auf der dem sozialen Zwecken dienende Gebäude errichtet werden können. Des Weiteren wurde im östlichen Teil des Plangebiets ein Allgemeines Wohngebiet mit offener, eingeschossiger Bauweise festgesetzt, in dem Einzel- und Doppelhäuser zugelassen sind. Erschlossen werden die Grundstücke über eine neu angelegte Stichstraße von der Straße „An der Spoy“.

Mittlerweile ist sowohl das Gebäude für soziale Zwecke, das durch den Caritasverband genutzt wird, als auch die Stichstraße fertig gestellt.
Der Gebietscharakter, die Geschossigkeit sowie die offene Bauweise sollen erhalten bleiben. Jedoch sieht die Verwaltung eine Verschiebung und Vergrößerung der Baufenster als sinnvoll an. Die Baufenster sollen auf 10 m x 13 m festgeschrieben werden, dies bietet eine bessere Ausnutzbarkeit der vorhandenen Flächen. Somit bleiben die Planungsziele sowie die Grundzüge der Planung des Bebauungsplan Nr. 2-281-0 erhalten. Der vorhandene Baum am Rande des Geltungsbereichs wird als schützenswert eingestuft und als zu erhalten festgesetzt.

Um am Ortsrand von Kellen weiteren gut ausnutzbaren Wohnraum zu ermöglichen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes, durch den eine aufgelockerte Bebauung zugelassen wird, aus städtebaulicher Sicht zu empfehlen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 14.09.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 711/X zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 27.09.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.10.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, das Verfahren zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2-281-0 für den Bereich An der Spoy im Ortsteil Kellen einzuleiten. Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt die 1 vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 2-281-0 für den Bereich An der Spoy im Ortsteil Kellen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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