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655/X. - 1. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan 1-289-0 für den Bereich Küppersstraße/ Brahmsstraße


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer655/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans 1-289-0 bestehend aus der Planzeichnung und Begründung als Satzung.

Sachverhalt:


Der Verwaltung der Stadt Kleve liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans 1-289-0 für den Bereich Küppersstraße/ Brahmsstraße vor. Der Rat der Stadt Kleve wurde am 05.04.2017 über die Einleitung des Verfahrens der 1. vereinfachten Änderung in Kenntnis gesetzt. Die betroffene Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.04.2017 um Stellungnahme bis zum 17.05.2017 einschließlich gebeten.

Ziel der 1. vereinfachten Änderung ist es, behutsam die Innenentwicklung zu verstetigen. Es soll ein größerer Spielraum bei der Gestaltung des Gebäudekörpers unter Berücksichtigung eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden geschaffen werden, wobei sich Vorhaben in ihrer Höhe weiterhin in die nähere Umgebung hinsichtlich der Geschossigkeit der umliegenden Baukörper einfügen. Anstelle der ehemals möglichen 2 Vollgeschosse wird die maximale Gebäudehöhe begrenzt und die Geschossflächenzahl von 1,2 auf 1,5 maßvoll geändert. Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans 1-289-0 bleiben von der Änderung unberührt.

Der Rat der Stadt hat über die schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 18.05.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 655 /X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 07.06.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 28.06.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans 1-289-0 bestehend aus der Planzeichnung und Begründung als Satzung.

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