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439/X. - 125. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich Rinderner Straße im Ortsteil Düffelward


hier: Feststellungsbeschluss

Vorlagennummer439/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und stellt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung die 125. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich Rinderner Straße im Ortsteil Düffelward bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten fest.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 29.04.2015 beschlossen, das Verfahren zur 125. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich Rinderner Straße im Ortsteil Düffelward einzuleiten und der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 14.07.2015 bis 30.07.2015 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 06.07.2015 um ihre Stellungnahme gebeten.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 29.03.2016 bis 29.04.2016 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 24.03.2016 um ihre Stellungnahme gebeten.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung einer Planungsgrundlage für die notwendige Unterbringung eines Feuerwehrgerätehauses gemäß Feuerwehrbedarfsplan für den Ortsteil Düffelward. Die Verwaltung hat verschiedene Standorte im Ortsteil geprüft und favorisiert den nun vorgeschlagenen Standort für den Bau des Gerätehauses. Gleichzeitig wird im Parallelverfahren der Bebauungsplan Nr. 9-307-0 mit dem gleichen Geltungsbereich aufgestellt. Die Bezirksregierung hat gegen die Planung keine landesplanerischen Bedenken.

Der Rat der Stadt hat über die weiteren schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 09.06.2016
Wortbeitrag:
Die Tagesordnungspunkte Nr. 12 und Nr. 13 werden gemeinsam beraten.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksachen Nr. 439/ X. und Nr. 440/ X.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in den Drucksachen Nr. 439/ X. und Nr. 440/ X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 15.06.2016
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 29.06.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und stellt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung die 125. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich Rinderner Straße im Ortsteil Düffelward bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten einstimmig fest.

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