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1141/X. - 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4-020-0 für den Bereich Treppkesweg / Saalweg / Saalstraße im Ortsteil Materborn


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer1141/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4-020-0 für den Bereich Treppkesweg / Saalweg / Saalstraße im Ortsteil Materborn, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 18.12.2018 die Einleitung der vierten vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4-020-0 für den Bereich Treppkesweg / Saalweg / Saalstraße im Ortsteil Materborn beschlossen. Im Zuge dessen wurde gleichzeitig die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Offenlage fand vom 08.07.2019 bis einschließlich 19.08.2019 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.07.2019 informiert.
Für den Bereich ist ein Antrag auf Änderung eingegangen. Der Antragsteller beabsichtigt, entlang der Straße Fasanenweg auf den Flurstücken 20, 21, 22 und 23 in der Flur 48 der Gemarkung Materborn ein Einfamilienhaus zu errichten.

Der Bebauungsplan Nr. 4-020-0 für den Bereich Treppkesweg / Saalweg / Saalstraße, welcher am 22.09.1973 Rechtskraft erlangt hat, sieht für diesem Bereich jedoch kein Baufenster vor. Entlang der Straße Fasanenweg weist der Bebauungsplan Nr. 4-020-0 ein Reines Wohngebiet aus, welches in offener Bauweise und mit maximal einem Vollgeschoss bebaut werden kann.

Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass eine Änderung des Bebauungsplans an dieser Stelle städtebaulich verträglich ist. Ziel der 4. vereinfachten Änderung ist es, eine weitere Baufläche von 10 x 13 m in einer eingeschossigen, offenen Bauweise mit einer Grundflächenzahl von 0,4 auszuweisen und somit die Innenentwicklung zu unterstützen. Das Maß der baulichen Nutzung mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer maximalen Geschossigkeit von einem Vollgeschoss sowie die Festsetzung der offenen Bauweise werden weiterhin eingehalten.

Während der Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu einer Änderung der Planzeichnung führten.

Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 12.09.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 1141/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 25.09.2019
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 09.10.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4-020-0 für den Bereich Treppkesweg / Saalweg / Saalstraße im Ortsteil Materborn, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung als Satzung.

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