Login

Passwort vergessen?

Inhalt

479/X. - 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-139-2 für den Bereich Kranenburger Straße/ Heidestraße im Ortsteil Donsbrüggen


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer479/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, die 4. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-139-2 für den Bereich Kranenburger Straße / Stadtgrenze / Ackersheide / Heidestraße / Waldsaum / Zur Buchenhecke im Ortsteil Donsbrüggen, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 29.06.2016 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung und Auslegung der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-139-2 für den Bereich Kranenburger Straße / Stadtgrenze / Ackersheide / Heidestraße / Waldsaum / Zur Buchenhecke einzuleiten und der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 04.07.2016 bis 19.08.2016 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.07.2016 um ihre Stellungnahme gebeten.

Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 15.09.2016
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 479/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 21.09.2016
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 28.09.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, die 4. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-139-2 für den Bereich Kranenburger Straße / Stadtgrenze / Ackersheide / Heidestraße / Waldsaum / Zur Buchenhecke im Ortsteil Donsbrüggen, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung als Satzung.

nach oben