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773/X. - Abfallbeseitigung


a) Gebührenbedarfsberechnung (Personen- und Gefäßgebühr) 2018
b) Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kleve

Vorlagennummer773/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


a) Der Rat der Stadt Kleve und der Verwaltungsrat der USK nehmen die als Anlagen 1 - 6 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung (Personen- und Gefäßgebühr) zur Kenntnis und beschließen, die Höhe der derzeitigen Abfallbeseitigungsgebühren nicht zu ändern.
b) Der Rat der Stadt Kleve und der Verwaltungsrat der USK beschließen die als Anlage 8 beigefügte Neufassung der Satzung der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kleve.

Sachverhalt:


a) Gebührenbedarfsberechnung (Personen- und Gefäßgebühr) 2018

Anliegend wird die Gebührenbedarfsberechnung für die kostenrechnende Einrichtung Abfallbeseitigung für das Haushaltsjahr 2018 vorgelegt (Anlagen 1 – 6).

Im Vergleich zum Vorjahr wird mit um rd.52.425 € bzw. 0,93 % höheren Ausgaben gerechnet. Diese Summe ergibt sich lt. Gebührenbedarfsberechnung sowohl auf Grund von Mehrausgaben als auch von Einsparungen bei verschiedenen Ansätzen.
Unter Berücksichtigung einer kalkulierten Entnahme aus der Gebührenausgleichsverbindlichkeit in Höhe von rd. 175.000 € können die Abfallbeseitigungsgebühren für die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Kleve auch vor dem Hintergrund gestiegener Kosten unverändert beibehalten werden. Ein klassischer 4-Personen-Haushalt hat somit bei einer Ausstattung mit dem sogenannten „Standard-Behältervolumen“ 293,04 € jährlich zu entrichten.


b) Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kleve

Die Abfallentsorgungssatzung bedarf einer Anpassung. Sie soll an die vom Städte- und Gemeindebund überarbeitete Muster-Abfallentsorgungssatzung (Stand 19.07.2017) angepasst werden. Anlass für die Herausgabe der neuen Muster-Satzung war insbesondere, dass am 01.08.2017 die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten ist, welche die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen einer Neuregelung zuführt. In der Anlage 7 ist die Gegenüberstellung zwischen der bisher geltenden Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kleve vom 20.12.2012 und der vorgeschlagenen Neufassung der Satzung ab dem 01.01.2018 beigefügt. Als Anlage 8 zu dieser Drucksache ist die entsprechende Neufassung der Satzung der Umweltbetriebe der Stadt Kleve -AöR- über die Abfallentsorgung in der Stadt Kleve beigefügt.

Nach § 2 der Satzung der Stadt Kleve über die Anstalt des öffentlichen Rechts „USK – Umweltbetriebe der Stadt Kleve“ vom 17.12.2008 (Anstaltssatzung) obliegen der Erlass und die Änderung der Abfallsatzung bzw. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung den USK. Die Entscheidung hierüber trifft nach § 6 Abs. 3 Ziff. 1 der Anstaltssatzung der Verwaltungsrat der USK, wobei er dabei den Weisungen des Rates der Stadt Kleve unterliegt. Insoweit sind sowohl im Verwaltungsrat der USK als auch im Rat der Stadt Kleve Beschlüsse zu fassen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Verwaltungsrat der Umweltbetriebe, 05.12.2017
Beschluss:
Der Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
a) Die der Drucksache Nr. 773/X. als Anlagen 1 - 6 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung (Personen- und Gefäßgebühr) wird zur Kenntnis genommen und es wird beschlossen, die Höhe der derzeitigen Abfallbeseitigungsgebühren nicht zu ändern.
b) Die der Drucksache Nr. 773/X. als Anlage 8 beigefügte Neufassung der Satzung der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kleve wird beschlossen. Die Satzung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.12.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 20.12.2017
Beschluss:
Nach Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve -AöR- am 05.12.2017 fasst der Rat der Stadt Kleve einstimmig folgende Beschlüsse:
a) Die der Drucksache Nr. 773/X. als Anlagen 1 - 6 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung (Personen- und Gefäßgebühr) wird zur Kenntnis genommen und es wird beschlossen, die Höhe der derzeitigen Abfallbeseitigungsgebühren nicht zu ändern.
b) Die der Drucksache Nr. 773/X. als Anlage 8 beigefügte Neufassung der Satzung der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kleve wird beschlossen. Die Satzung ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

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