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388a/X. - Änderung der Elternbeitragssatzungen


hier: weitergehende Erläuterungen zu der Drucksache 388/X.

Vorlagennummer388a/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve nimmt die weitergehenden Erläuterungen zur Kenntnis.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung vom 11.05.2016 die Beratung zu den Anpassungen der Elternbeiträge in den Jugendhilfeausschuss verwiesen. In der vorangegangenen Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 27.04.2016 wurde die Verwaltung gebeten, die Auswirkungen verschiedener Änderungsvorschläge darzustellen.

a) Erhöhung der ersten Beitragsstufe von 18.000 € auf 20.000 €
Die Erhöhung der ersten Beitragsstufe von 18.000 € auf 20.0000 € würde dazu führen, dass Eltern mit einem zu berücksichtigen Jahresbruttoeinkommen zwischen 18.000 € und 19.999 € im Gegensatz zum vorherigen Vorschlag der Verwaltung keinen Beitrag zu zahlen hätten. Hierdurch würden ca. 5 % der veranlagten Eltern von Kindern, die eine Kita besuchen von einem Beitrag freigestellt. Im Haushaltsjahr würde diese Änderung zu Mindereinnahmen von ca. 13.000 € führen. Im Bereich der Kindertagespflege ist auf Grund anderer Einkommensstrukturen ein geringer Anteil der Beitragszahler betroffen. Der Anteil läge hier bei ca. 1,4 %, was im Haushaltsjahr Mindereinnahmen von 800 € bedeuten würde.

b) Veränderung des Faktors innerhalb der Beitragstabelle
Um die Beitragsstufen nicht linear zu belasten wurde in Abhängigkeit zum Jahresbruttoeinkommen ein Faktor eingefügt. Der in der Drucksache 388/X. vorgeschlagene Faktor ist im linken Bereich der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Im Rahmen der Beratung im Haupt- und Finanzausschusses wurde angeregt, den Faktor so zu verändern, dass er in der Eingangsstufe 0,8 und ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € 2,0 beträgt.
Eine Gegenüberstellung mit den Differenzen ist nachfolgend dargestellt.:


Diese Veränderung würde sich jeweils auf die gesamte Beitragstabelle bei allen Betreuungsumfängen auswirken. Zur Verdeutlichung ist in dem im Diagramm dargestellten Beispiel die Veränderung für ein überdreijähriges Kind mit einem Betreuungsumfang von 35 Stunden in der Woche abgebildet.



c) Beitrag für Geschwisterkinder
Ebenfalls wurde im Haupt- und Finanzausschuss angeregt, dass die bestehende Regelung zum Beitrag für Geschwisterkinder zunächst erhalten bleiben könne. Der mit der Drucksache eingebrachte Vorschlag, grundsätzlich für ein Kind einen vollen Beitrag zu erheben und für alle weiteren Kinder einen Beitrag von 25 % soll erst zum 01.08.2017 wirksam werden.


Durch die Anpassung der Beitragstabellen soll ein Deckungsgrad der Elternbeiträge von 13 % des Kindpauschalenbudgets erreicht und dauerhaft gehalten werden. Es ist davon auszugehen, dass dieses Ziel bei der Umsetzung aller Änderungsvorschläge erreicht würde. Die Entlastung der Beitragspflichtigen durch die Erhöhung der Eingangsstufe, die Verschiebung zur Erhöhung der Beiträge für Geschwisterkinder, und die Herabsetzung des Faktors bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 40.000 € kann durch die Erhöhung des Faktors ab einem Einkommen von 50.000 € kompensiert werden.

Die Verwaltung wird über das Controlling den Deckungsgrad der Elternbeiträge regelmäßig ermitteln und im Jugendhilfeausschuss über die Entwicklung berichten.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 31.05.2016
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, die mit dieser Drucksache vorgelegten Änderungsvorschläge, ausschließlich einer Beitragserhöhung für Geschwisterkinder, in einen Satzungsentwurf einzuarbeiten und diesen dem Rat der Stadt Kleve zur Entscheidung vorzulegen.
Wortbeitrag:
Ausschussvorsitzender Hiob fasst den bisherigen Beratungsverlauf der Drucksachen 388/X. und 388a/X. zusammen.

Fachbereichsleiter Traeder weist darauf hin, dass es sich bei den dargestellten Auswirkungen der Änderungsvorschläge um eine Kalkulation handele, da die zum 01.08.2017 maßgeblichen Daten noch vorhanden seien.

Erster Beigeordneter Haas hebt das Ziel, das Elternbeitragsaufkommen auf einen Deckungsgrad von 13 % des Kindpauschalenbudgets anzuheben, hervor. Ausgehend von der Finanzierungssystematik des Kinderbildungsgesetzes, das einen Anteil von 19 % vorsehe und dem derzeitigen Beitragsaufkommen von 10 % sei dies ein seriöser Mittelsatz. Eine Beitragsanhebung in diesem Umfang sei auch deshalb erforderlich, weil die Aufwendungen in dem Produkt "Tagesbetreuung für Kinder" in den letzten Jahren, insbesondere auf Grund des U3-Ausbaus, enorm gestiegen seien.

StV. Bucksteeg erkundigt sich nach dem Zustandekommen des Faktors 1,9 bei einem Jahresbruttoeinkommen bis 90.000 €.

Abteilungsleiter Koch teilt mit, dass die Verwaltung zunächst die Änderungsvorschläge aus dem Haupt- und Finanzausschuss berücksichtigt habe. Hieraus ergebe sich, der Faktor 0,8 bei einem Jahresbruttoeinkommen bis 30.000 € und der Faktor 2,0 bei einem Jahresbruttoeinkommen ab 100.000 €. Die Steigerung dazwischen sei zunächst mit je 0,2 und schließlich zwischen den Jahresbruttoeinkommen von 80.000 € bis 100.000 € mit 0,1 berechnet worden.

StV. Döllekes fragt an, ob die Veränderung des Faktors auch Auswirkungen bei der Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege habe.

Abteilungsleiter Koch teilt mit, dass sich der Faktor auf beide Beitragstabellen in den jeweiligen Altersstufen und Betreuungsumfängen auswirke. Zur Vereinfachung sei bei der Darstellung der Auswirkungen lediglich auf das Beispiel eines überdreijährigen Kindes mit 35-Stunden-Betreuung in einer Kita zurückgegriffen worden.

Erster Beigeordneter Haas ergänzt, dass das dargestellte Schema der Auswirkungen auf die gesamten Beitragstabellen übertragbar sei.

StV. Döllekes bittet die vollständigen Beitragstabellen für die weitere Beratung in den Fraktionen zur Verfügung zu stellen.

Erster Beigeordneter Haas weist darauf hin, dass mit der vorliegenden Drucksache zunächst nur die Auswirkungen der Änderungsvorschläge dargestellt seien. Sofern der Jugendhilfeausschuss in seiner Beratung dazu komme, die Änderungsvorschläge zu übernehmen, würden diese für die gesamten Beitragstabellen berechnet.

StV. Siebert findet es positiv, dass sich die Änderungsvorschläge entlastend für untere und mittlere Einkommen auswirken würden. Die Beitragsermäßigung bei Geschwisterkindern solle in der bisherigen Form erhalten bleiben. Sofern die Entwicklung der Elternbeiträge zukünftig eine weitere Anpassung erforderlich mache, könne über eine höhere Belastung von Geschwisterkindern mit einer entsprechenden Änderungssatzung entschieden werden.

Erster Beigeordneter Haas begrüßt die positive Resonanz zu den Änderungsvorschlägen. Über eine Änderung der Beitragsermäßigung bei Geschwisterkindern könne auch aus seiner Sicht in Abhängigkeit von der Entwicklung des Elternbeitragaufkommens zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Haupt- und Finanzausschuss, 15.06.2016
Rat, 29.06.2016

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