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549/X. - Änderung der Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Kleve

Vorlagennummer549/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, die beigefügte Neufassung der Honorarordnung für die Volkshochschule Kleve zum 01.01.2017 zu verabschieden.

Sachverhalt:


Die derzeit gültige Honorarordnung wurde zuletzt am 26.09.2012 mit Wirkung zum 01.01.2013 geändert. In den Gremien wurde seinerzeit vorgeschlagen, die Dozentenhonorare an die Vergütungssätze für Mehrarbeit und nebenamtlichen Unterricht im Schuldienst zu koppeln, um eine moderate und regelmäßige Anpassung der Dozentenhonorare zu gewährleisten.
Nach Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung schwankt der Vergütungssatz für eine nebenamtlich erteilte Unterrichtsstunde seit 1.1.2014 zwischen 21,84 € (Grund- und Hauptschullehrer) und 25,92 € (Gymnasiallehrer).
4 Jahre nach der letzten Anhebung der Dozentenhonorare hält die VHS eine Erhöhung der Basishonorare für Regelveranstaltungen und abschlussbezogene Kurse um je 2,00 € pro Unterrichtsstunde auf 21,00 € bzw. 23,50 € für gerechtfertigt.

Des Weiteren sieht die Neufassung der Honorarordnung eine Anhebung der Vergütung für die Teilnahme an Pflichtkonferenzen, die Ausübung der Aufsicht, die Durchführung von mündlichen Prüfungen und die Korrektur von Klausuren im Bereich der schulischen Weiterbildung vor. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind die Lehrkräfte der schulischen Weiterbildung zur Ausübung dieser Tätigkeiten, die mit erheblichem Zeitaufwand verbunden sind, verpflichtet. Diese Arbeiten sollen mit dem Basishonorarsatz von 21,00 € je Zeitstunde vergütet werden. Die Honorarpauschalen für Einzelveranstaltungen sollen bis zu einer Höhe von 280,00 € (vorher: 250,00 €) frei vereinbart werden. Für die Reisebegleitung bei Studienreisen soll eine Honorarpauschale von 60,00 € bis 110,00 € pro Tag erhöht werden (vorher: 50,00 € bis 100,00 €). Für die Teilnahme an Pflichtveranstaltungen zur Prüferschulung und Fortbildungsveranstaltungen soll die Honorarpauschale für halbtägige Veranstaltungen auf 28,00 € (vorher: 25,50 €) und für ganztägige Veranstaltungen auf 56,00 € (vorher: 51,00 €) angehoben werden.

Auf der Basis der für 2016 geplanten Unterrichtsstunden ergeben sich bei den vorgeschlagenen Honorarerhöhungen Mehrausgaben von 19.736,00 € pro Jahr. Mehrausgaben werden über die Anhebung der Teilnahmegebühren nahezu vollständig (18.828,00 €) gedeckt.

Auswirkungen:


Auf der Basis der für 2016 geplanten Unterrichtsstunden ergeben sich bei den vorgeschlagenen Honorarerhöhungen Mehrausgaben von 19.736,00 € pro Jahr. Mehrausgaben werden über die Anhebung der Teilnahmegebühren nahezu vollständig (18.828,00 €) gedeckt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Schulausschuss, 30.11.2016
Wortbeitrag:
Nach ergänzender Erläuterung der Drucksache durch den Leiter der VHS Kleve, Herrn Hausmann, empfiehlt der Schulausschuss dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 14.12.2016
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 21.12.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, folgende Neufassung der Honorarordnung für die Volkshochschule Kleve zum 01.01.2017 zu verabschieden:

Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Kleve vom _____

Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Kleve in seiner Sitzung am 21.12.2016 folgende Honorarordnung für die Volkshochschule Kleve beschlossen:

§ 1
Vertragliche Vereinbarung

Zwischen den nebenberuflichen Mitarbeitenden (Dozentinnen und Dozenten) der VHS und der Stadt Kleve sind Verträge abzuschließen. Honorare und evtl. Nebenleistungen sind schriftlich zu vereinbaren.

§ 2
Honorare

(1) Das Honorar nach dieser Honorarordnung wird, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, nach Unterrichtsstunden (45 Minuten) bemessen wie folgt:


1. Basishonorar
1.1. für die Vorbereitung und Leitung
von Kursen der VHS 21,00 €

1.2. für Kurse, die auf eine anerkannte
Abschlussprüfung vorbereiten und
Prüfungs- und Korrekturarbeiten
erfordern 23,50 €

2. Honorare für Seminare und Kurse mit
besonders hohem Vor- und Nachberei-
tungsaufwand ab 23,50 €

3. Beratungen je Zeitstunde 21,00 €

4. Konferenzen
4.1. Pflichtkonferenzen und Aufsicht, mündliche
Prüfungen, Klausurkorrekturen in der
Schulischen Weiterbildung je Zeitstunde 21,00 €
4.2. Honorarpauschale für die Teilnahme
an Pflichtkonferenzen, Fachbereichs-
konferenzen und pädagogischen
Konferenzen 21,00 €

5. Honorare für Einzelveranstaltungen werden
bis zu einer Höhe von 280,00 €
frei vereinbart.
Bei Verpflichtung auswärtiger Referentinnen
und Referenten werden zusätzlich die Kosten
für Hotelunterkunft einschließlich Frühstück übernommen.

6. Bei Studienreisen wird für die Reiseleitung mit
fachkundiger Betreuung nach Arbeitsaufwand
eine Honorarpauschale von 60,00 € - 110,00 €
pro Tag gezahlt.
Die Reiseleitung erhält einen Freiplatz.

7. Honorarpauschale für die Teilnahme an Pflichtveranstaltungen zur Prüferschulung und Fortbildungsveranstaltungen, die im Interesse der Volkshochhochschule liegen und speziell auf eine Lehrtätigkeit an Volkshochschulen vorbereiten:

½ tägige Fortbildung
(4 Zeitstunden) 28,00 €
ganztägige Fortbildung
(8 Zeitstunden) 56,00 €

8. Es erfolgt keine Kostenerstattung für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, die ausschließlich der persönlichen Weiterbildung der Dozentinnen und Dozenten dient.

(2) Für besondere Arbeitsaufträge an freie Mitarbeitende wird eine Honorierung im Einzelfall entsprechend dem Arbeitsumfang festgesetzt.

(3) Bei Veranstaltungen, die wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande kommen, werden in der Regel nur die tatsächlich durchgeführten Unterrichtsstunden gezahlt. Bei Veranstaltungen mit besonderem Vorbereitungsaufwand kann eine Ausfallpauschale von 2 Unterrichtsstunden (Basishonorar) gezahlt werden.

§ 3
Zahlungsmodalitäten

(1) Die Honorare für die nebenamtlichen Dozentinnen und Dozenten der VHS werden nach Beendigung der Veranstaltung fällig, für die sie vereinbart worden sind.

(2) Auf Antrag können bei Kursen Abschläge ausgezahlt werden.

(3) Das Honorar wird nur für die tatsächlich durchgeführten Unterrichtsstunden gezahlt.

(4) Wenn Kurse zusammengelegt werden müssen, ist vom Tage der Zusammenlegung an nur noch das Honorar für einen Kurs zu bezahlen.

(5) Für Unterrichtsstunden, die eine Dozentin oder ein Dozent ohne vorherige Zustimmung durch die VHS über das vereinbarte Maß hinaus erteilt, wird kein Honorar gezahlt.

(6) Außerordentliche Veranstaltungen:
Über Sonderregelungen bei Vereinbarung von Honoraren für außerordentliche Veranstaltungen entscheidet die Bürgermeisterin.

§ 4
Fahrtkostenerstattung

(1) Den Dozentinnen und Dozenten kann Fahrtkostenerstattung gewährt werden, wenn Lehrpersonal am Ort nicht zur Verfügung steht. Die Fahrtkosten sind erst ab dem 11. Entfernungskilometer zu erstatten. Die erstattungsfähigen Fahrtkilometer werden mit einem Betrag von 0,30 € vergütet. Bei Fahrten mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden die notwendigen Kosten der niedrigsten Klasse erstattet.

§ 5
Inkrafttreten

Diese Honorarordnung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Kleve vom 26.09.2012 außer Kraft.

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