Login

Passwort vergessen?

Inhalt

943/X. - Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufhebung und Hinausschiebung des Beginns der Sperrzeit


für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen für das Gebiet der Stadt Kleve vom 14.02.2002

Vorlagennummer943/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufhebung und Hinausschiebung des Beginns der Sperrzeit für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen für das Gebiet der Stadt Kleve vom 14.02.2002 gemäß beigefügter Anlage 1.

Sachverhalt:


Mit Ratsbeschluss vom 20.12.2017 wurde die Satzung der Stadt Kleve vom 19.12.1997 über die Wochenmärkte und Volksfeste (Marktsatzung) neu beschlossen. Durch diesen Beschluss wurden einige Termine der Klever Kirmesmärkte verändert.

Daher ist eine Anpassung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufhebung und Hinausschiebung des Beginns der Sperrzeit für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen für das Gebiet der Stadt Kleve vom 14.02.2002 durch einen Änderungsbeschluss notwendig.

Hierbei werden der Beginn der Sperrzeit und der Beginn der Nachtruhe für die Kirmesveranstaltungen in Kellen und übrigen Ortsteile (in diesem Fall für Reichswalde) entsprechende der neuen Marktsatzung angepasst.

Demnach lauten die zu den angepassten Tagen zugehörigen neuen Zeiten:

· in der Nacht von Freitag auf Samstag: 02.00 Uhr

Da keine Kirmesveranstaltung (außer in Kleve und Materborn) mehr von dienstags auf mittwochs stattfinden, entfallen die entsprechenden Sperrzeiten.

Zur genauen Übersicht wird als Anlage 2 die entsprechende Synopse der alten/neuen Verordnung beigefügt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 26.09.2018
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig bei einer Enthaltung, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 10.10.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig folgende Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufhebung und Hinausschiebung des Beginns der Sperrzeit für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen für das Gebiet der Stadt Kleve vom 14.02.2002:

Änderung vom _____ der ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufhebung und Hinausschiebung des Beginns der Sperrzeit für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen für das Gebiet der Stadt Kleve vom 14.02.2002

Präambel

Aufgrund des § 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) in der Fassung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1062) und des § 18 des Gaststättengesetzes GastG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.11.98 (BGBl. I S. 3418) i.V.m. §§ 3, 4 Abs.2 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes Gaststättenverordnung – GastVO) vom 28.01.1997 (GV NRW S. 17), zuletzt geändert durch VO vom 03.07.2001 (GV NRW S.460) wird von der Stadt Kleve als örtliche Ordnungsbehörde gem. Beschluss des Rates der Stadt Kleve vom 10.10.2018 für das Gebiet der Stadt Kleve folgende Änderung der ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufhebung und Hinausschiebung des Beginns der Sperrzeit für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen für das Gebiet der Stadt Kleve vom 14.02.2002 erlassen:

§ 1
§ 1 erhält folgende Fassung:
(1) Der Beginn der Sperrzeit und der Beginn der Nachtruhe für die Kirmesveranstaltungen wird für die jeweiligen Festplätze wie nachfolgend aufgeführt verkürzt:

im Ortsteil Kleve:

in der Nacht von Samstag auf Sonntag: 03.00 Uhr
in der Nacht von Sonntag auf Montag: 01.00 Uhr
in der Nacht von Montag auf Dienstag: 00.00 Uhr
in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch: 00.00 Uhr
in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag: 01.00 Uhr
in der Nacht von Donnerstag auf Freitag: 03.00 Uhr
in der Nacht von Freitag auf Samstag: 02.00 Uhr
in der Nacht von Samstag auf Sonntag: 03.00 Uhr
in der Nacht von Sonntag auf Montag: 00.00 Uhr

im Ortsteil Kellen:

in der Nacht von Freitag auf Samstag: 02.00 Uhr
in der Nacht von Samstag auf Sonntag: 03.00 Uhr
in der Nacht von Sonntag auf Montag: 00.00 Uhr
in der Nacht von Montag auf Dienstag: 03.00 Uhr

im Ortsteil Materborn:

in der Nacht von Samstag auf Sonntag: 03.00 Uhr
in der Nacht von Sonntag auf Montag: 00.00 Uhr
in der Nacht von Montag auf Dienstag: 03.00 Uhr
in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch: 00.00 Uhr

in den übrigen Ortsteilen:

in der Nacht von Freitag auf Samstag: 02.00 Uhr
in der Nacht von Samstag auf Sonntag: 02.00 Uhr
in der Nacht von Sonntag auf Montag: 00.00 Uhr
in der Nacht von Montag auf Dienstag: 02.00 Uhr

§ 2

Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Verordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser ordnungsbehördlichen Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese ordnungsbehördliche Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) die Bürgermeisterin hat den Verordnungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Kleve, den Stadt Kleve
Die Bürgermeisterin
als örtliche Ordnungsbehörde
Northing

nach oben