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193/X. - Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen

Vorlagennummer193/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung).

Sachverhalt:


Die Betreuung in Kindertagespflege hat sich in den letzten Jahren stetig auf die Betreuung in Kindertageseinrichtungen zubewegt. Inzwischen sind beide Betreuungsalternativen für Kinder unter 3 Jahren auch durch höchste Rechtsprechung als gleichrangige Betreuungsalternativen anerkannt (Beschluss Oberverwaltungsgericht NRW vom 14.08.2013, Az: 12 B 793/13).

Die Anpassungen der beiden Elternbeitragssatzungen für Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen verfolgt das Ziel, auch hinsichtlich der Verfahrensregeln, der Einkommensstufen und der Elternbeiträge eine Angleichung vorzunehmen.

Die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen sind seit dem Jahr 1993 kaum erhöht worden. Zum 01.08.2010 wurden die Beitragsstufen ergänzt und zum 01.08.2012 wurde eine jährliche Steigerung der Beiträge um 1,5 % beschlossen, die jedoch lediglich die jährliche gesetzliche Erhöhung der Kindpauschalen auffängt.

Für die Finanzierung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen sieht der Landesgesetzgeber einen Elternbeitrag von 19 % des Kindpauschalenbudgets vor. Tatsächlich sind die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Plätzen in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Kleve incl. des Landeszuschusses für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr deutlich niedriger. Im Haushaltsjahr 2013 lagen diese Elternbeiträge bei nur 11,65 % des Kindpauschalenbudgets. Daher hat die Anpassung der Elternbeitragssatzungen auch zum Ziel, die Deckungsquote der Elternbeiträge auf 13 % anzupassen, was jährliche Mehreinnahmen von ca. 57.000 € für den Besuch von Kindertageseinrichtungen bedeutet. Durch die Angleichung der Einkommensstufen im Bereich der Kindertagespflege, ohne dabei die Beiträge zu erhöhen, ist ebenfalls mit Mehreinnahmen von ca. 40.000 € pro Jahr zu rechnen.

Durch den enormen quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze, insbesondere für unterdreijährige Kinder sind die für einen Betreuungsplatz aufzuwendenden Kindpauschalen in den letzten Jahren gestiegen. Vergleicht man die Kurve der durchschnittlichen Kindpauschale je Betreuungsplatz mit der jährlichen linearen Steigerung der Kindpauschalen um 1,5 % wird deutlich, dass durch den U3-Ausbau die Betreuungskosten insgesamt gestiegen sind:



Bei gleichzeitig kaum veränderten Elternbeiträgen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen nimmt die Differenz zwischen den Aufwendungen für die durchschnittlichen Kindpauschalen je Platz und dem durchschnittlichen Elternbeitragsaufkommen je Platz stetig zu:



Zu beachten ist auch, dass der Anteil der 45-Stunden-Plätze, die höhere Aufwendungen verursachen, in den letzten Jahren stets gestiegen ist.



Denen in der Anlage 1 dargestellten Beitragstabellen liegen folgende Änderungen zu Grunde:

Die Betreuungskosten für Kinder im Alter von 0 bis 1 Jahr in Kindertageseinrichtungen sind am höchsten. Folglich ist hier auch eine Anhebung der Elternbeiträge erforderlich. Hierzu wurden die Beiträge mit den Beiträgen in der Kindertagespflege verglichen und um die Hälfte der Differenz zu dem jeweiligen Beitrag in Kindertagespflege angehoben. Dies entspricht je nach Beitragsstufe und Betreuungsumfang einer Erhöhung von bis zu 21 %. Die Betreuung von Kindern unter 2 Jahren wird derzeit nur bei 10 Plätzen in der Krippe der „InKita“ angeboten.

Für Kinder im Alter von 1 bis 2 Jahren wurden die Beiträge um 15 % erhöht. Der jeweilige Beitrag liegt dabei unter den Beiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege bzw. den Beiträgen für die Betreuung von 0 – 1jährigen Kindern in Kindertageseinrichtungen.

In der Anlage 2 sind die Beitragstabellen in alter und neuer Fassung gegenübergestellt.

Zur Anpassung der Elternbeiträge auf insgesamt 13 % des Kindpauschalenbudgets ist zudem eine Erhöhung der Beiträge für die 3jährigen Kinder erforderlich. Hier muss der Beitrag um 10 % angehoben werden.

Bei der Gestaltung der Elternbeiträge wurde berücksichtigt, dass Eltern mit einem geringen Jahresbruttoeinkommen entlastet werden. Dies wird durch die Anhebung der Eingangsbeitragsstufe von 15.000 € (Kindertagespflege) bzw. 15.800 € (Kindertageseinrichtungen) auf einheitlich 18.000 € erreicht.

Zudem wird nicht mehr auf die Betreuung in einer Gruppenform nach der Anlage zu
§ 19 Kinderbildungsgesetz abgestellt, sondern auf das Alter der Kinder im jeweiligen Kindergartenjahr.

Neben der Anhebung der Eingangsstufe zur Erhebung der Elternbeiträge ist eine weitere Entlastung vorgesehen: Für Kinder in Kindertageseinrichtungen, die vorzeitig eingeschult werden ist zukünftig anstatt einer Befreiung von den Elternbeiträgen für 8 Monate eine Elternbeitragsbefreiung für 12 Monate vorgesehen. Damit erfolgt eine Gleichstellung zu den Kindern, die regelmäßig in die Schule aufgenommen werden und für 12 Monate von einem Elternbeitrag befreit sind.

Die nachfolgenden Beispiele sollen für den Bereich der Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung einen interkommunalen Vergleich ermöglichen. Eltern von Kindern in Tageseinrichtungen, die einen Beitrag zahlen, befinden sich in Kleve überwiegend in den Beitragsstufen 4 und 1; aus diesem Bereich wurden die Beispiele zum Beitragsniveau August 2016 gebildet:

Beispiel Stadt Kleve Kreis Kleve Stadt Goch Stadt Emmerich
Einkommen 20.000 €
Kind 3 Jahre
35 Std. Betreuung 29,00 €

(aktueller Beitrag: 26,00 €) 29,38 € 32,53 € 0,00 €
Einkommen 40.000 €
Kind 3 Jahre
35 Std. Betreuung 85,00 €

(aktueller Beitrag 77,00 €) 82,36 € 89,46 € 82,36 €
Einkommen 20.000 €
Kind 2 Jahre
35 Std. Betreuung 50,00 €

(aktueller Beitrag 43,00 €) 29,38 € 56,93 € 0,00 €
Einkommen 40.000 €
Kind 2 Jahre
35 Std. Betreuung 136,00 €

(aktueller Beitrag 118,00 €) 82,36 € 130,13 € 205,89 €

Beitragsermäßigungen in der Stadt Kleve für den Besuch im letzten Jahr vor der Einschulung oder Ermäßigungen für Geschwisterkinder sind nicht dargestellt. Aufgrund der vorgenannten Beitragsermäßigungen und der Beitragsstufe "0" zahlen rund 53 % der Eltern im Bereich der Kindertageseinrichtungen überhaupt keinen Beitrag.

Die Erträge und Aufwendungen im Produkt "Förderung von Kindern in Tagesbetreuung" haben sich in den Jahren 2009 bis 2015 wie folgt entwickelt:

Erträge Aufwendungen Zuschussbedarf
2009 3.766.421,42 € 8.570.767,59 € - 4.804.346,17 €
2010 4.156.505,86 € 9.319.040,56 € - 5.162.534,70 €
2011 4.568.606,34 € 10.039.122,24 € - 5.470.515,90 €
2012 5.229.206,09 € 10.117.126,91 € - 4.887.920,82 €
2013 5.139.770,24 € 10.873.368,61 € - 5.733.598,37 €
2014 6.029.300,00 € 12.005.150,00 € - 5.975.850,00 €
2015 6.199.600,00 € 12.428.700,00 € - 6.229.100,00 €


Hieraus ergibt sich, dass der Zuschussbedarf von ca. 4,8 Mio. Euro im Jahr 2009 auf über 6 Mio. Euro im Jahr 2015 angestiegen ist. Auch aus diesem Grund schlägt die Verwaltung eine entsprechende Erhöhung der Elternbeiträge vor. Die Entwicklung des Zuschussbedarfes ist in dem nachfolgenden Diagramm dargestellt:



Die weitere Begründung zur Änderung der Beitragssatzung kann der beigefügten Synopse entnommen werden (Anlage 2).

Auswirkungen:


Bei einer Änderung der Elternbeitragssatzungen zum 01.08.2016 wirken sich die höheren Erträge erst im Etat 2016 aus.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 26.02.2015
Jugendhilfeausschuss, 26.02.2015
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiterin Reihs erläutert die Drucksache. Mit dem derzeitigen Anteil der Elternbeiträge an dem Kindpauschalenbudget von ca. 11,65 % liege die Stadt Kleve deutlich unter dem in der Finanzierungssystematik vorgesehenen Anteil von 19 %. Mit der angestrebten Erhöhung auf 13 % seien die Beiträge im interkommunalen Vergleich weiterhin angemessen. Die Beiträge für die Kindertagespflege würden nicht erhöht. Ausschließlich durch die Vereinheitlichung der Beitragsstufen käme es zu jährlichen Mehreinnahmen von ca. 40.000 €.

In den letzten Jahren sei es durch kaum veränderte Elternbeiträge einerseits und deutlich steigenden Betreuungskosten andererseits zu Fehlentwicklungen gekommen. Das Defizit steige stetig und werde durch die bereits erlassene jährliche Steigerung der Elternbeiträge um 1,5 % für den Bereich der Kitas nicht ausreichend abgefangen.

Bei der Anpassung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Plätzen in Kindertageseinrichtungen werde zukünftig stärker auf das Alter der Kinder und nicht auf die Zuordnung zu der jeweiligen Gruppenform nach dem Kinderbildungsgesetz abgestellt. Dabei sei in dem Entwurf der Verwaltung berücksichtigt, dass die Betreuungskosten für jüngere Kinder höher seien als die Kosten für ältere Kinder. Entsprechend seien die Krippenplätze, wovon es in Kleve insgesamt nur 10 gebe, stärker an die Beiträge für die Kindertagespflege angepasst worden. Für Kinder im Alter von 2 Jahren werde eine Beitragserhöhung um 15 % und für Kinder im Alter ab 3 Jahren eine Beitragsanpassung von 10 % vorgeschlagen.

Fachbereichsleiterin Reihs weist auch auf die Beitragsermäßigungen hin. Durch die Anhebung der Jahresbruttoeinkommensgrenze, ab der überhaupt erst ein Beitrag zu zahlen sei, auf 18.000 € und durch weitere Ermäßigungstatbestände würde für über die Hälfte aller Kinder überhaupt kein Beitrag erhoben werden.

Erster Beigeordneter Haas stellt heraus, dass es bei dem Vorschlag der Verwaltung um eine Vereinheitlichung der Beitragssystematik der Betreuungsformen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen gehe. Ziel sei es die Eltern, die es sich finanziell leisten können, angemessen an den Betreuungskosten ihrer Kinder zu beteiligen.

Die Stadtverordneten Bucksteeg und Döllekes melden für ihre Fraktionen weiteren Beratungsbedarf an.

StV. Siebert erkundigt sich nach den Auswirkungen einer Anhebung der Eingangsstufe auf 20.000 € und einer Rundung einzelner Beitragsstufen. Erster Beigeordneter Haas sagt zu, den Fraktionen die Berechnungen hierzu zur Verfügung zu stellen.

Ausschussmitglied Schulte regt an, über die Möglichkeit nachzudenken, mittelfristig auf die Erhebung von Elternbeiträgen zu verzichten. Die Elternbeiträge würden ohnehin nur einen geringen Teil der Betreuungskosten decken. Zudem würde die Festsetzung Verwaltungskosten verursachen, was den Ertrag der Elternbeiträge schmälere.

Erster Beigeordneter Haas weist darauf hin, dass die Stadt Kleve mit den Ressourcen wirtschaften müsse. In den letzten Jahren sei es regelmäßig erforderlich gewesen zur Deckung des Haushaltes auf Rücklagen zurückzugreifen. Selbst nach Abzug der Verwaltungskosten, die im Rahmen der Festsetzung von Elternbeiträgen entstehen, bleibe noch ein hoher Ertrag zur Deckung der Aufwendungen im Haushalt der Stadt Kleve übrig. Es sei eine politische Entscheidung auf diesen Ertrag zu verzichten und ggf. durch Steuererhöhungen zu kompensieren.

Ausschussvorsitzender Hiob teilt mit, dass alle diskutierten Argumente in die weiteren Beratungen der Fraktionen einfließen werden.
Haupt- und Finanzausschuss, 15.04.2015
Wortbeitrag:
StV. Gebing meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 29.04.2015
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, die Drucksache Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zur weiteren Beratung in den Jugendhilfeausschuss zurückzuverweisen und einen Beschluss in der Ratssitzung am 09.09.2015 zu fassen.
Wortbeitrag:
StV. Tekath beantragt, diesen Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung zurückzuverweisen, da erst kürzlich weitere Berechnungsvarianten von der Verwaltung vorgelegt worden seien.

StV. Gebing äußert, dass seine Fraktion keine Bedenken gegen diese Vorgehensweise habe.

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