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597/X. - Änderung des Gesellschaftsvertrag der WFG der Stadt Kleve mbH - Ergänzung

Vorlagennummer597/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, den Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Kleve mbH gem. Anlage zum 01.01.2017 zu ändern.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung am 29.06.2016 beschlossen, die Zusammenführung der Kleve Marketing GmbH, der Kleve Marketing GmbH & Co. KG und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Kleve mbH zum 01.01.2017 im Rahmen einer Anwachsung zu realisieren. Zur Sachverhaltsdarstellung wird auf die Drucksache 524 / X. verwiesen.

Auf Grund von Ergänzungen und Anpassungen des bisher vorgelegten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages der WFG der Stadt Kleve mbH wird mit dieser Drucksache der neue Entwurf des Gesellschaftsvertrages zur Beratung vorgelegt. Soweit Hinweise seitens der Politik sowie der Aufsichtsbehörde vorgelegen haben und diese konsensfähig waren, wurden diese bereits eingearbeitet. Die bereits vorgelegte Synopse wurde um eine weitere Spalte erweitert, in der die Änderungen zum bisherigen Entwurf markiert wurden.

Zum § 13 "Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates" werden neben der bisher im Entwurf formulierten Variante folgende Vorschläge zur Beratung vorgelegt:

1. Der Aufsichtsrat wird auf 14 Mitglieder erweitert. Davon sollen 12 Mitglieder vom Rat gewählt werden, wobei 2/3 hiervon Mitglieder des Rates sein müssen. Die übrigen Mitglieder können sachkundige Bürger sein. Geborenes Mitglied soll der Bürgermeister oder sein Stellvertreter im Amt sowie ein Vertreter der Mitarbeiter der Gesellschaft sein.

2. Der Aufsichtsrat wird auf 11 Mitglieder erweitert. Neben dem geborenen Mitglied des Bürgermeisters oder des Vertreters sollen 10 Mitglieder dem Aufsichtsrat angehören, davon maximal 4 sachkundige Bürger.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 01.02.2017
Wortbeitrag:
Erster Beigeordneter Haas erläutert die Drucksache.

StV. Gebing teilt mit, dass seine Fraktion nach Rücksprache mit der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN § 6 des Vertrages nicht streichen, sondern den Beirat beibehalten wolle.
§ 6 Abs. 1 solle wie folgt lauten: "Die Gesellschaft kann einen Beirat für die Belange des Stadtmarketings bilden. Der Beirat besteht aus maximal 10 Mitgliedern."
Darüber hinaus spreche sich seine Fraktion dafür aus, den Aufsichtsrat der Gesellschaft mit 11 Mitgliedern zu bilden. Sie sehe die Belange der Arbeitnehmer nicht in dem Maße betroffen, als dass die Notwendigkeit zur Mitgliedschaft einer Arbeitnehmer-Vertretung im Aufsichtsrat gegeben sei.

StV. Tekath hält dem entgegen, dass die Arbeitnehmer-Belange auch bei kleinen Gesellschaften betroffen sein könnten. Unabhängig davon meldet sie aufgrund der vorgetragenen Änderung zu § 6 des Vertrages Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 08.02.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig bei einer Enthaltung, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, den Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Kleve mbH gemäß der der Drucksache Nr. 597/X. beigefügten Anlage unter Berücksichtigung der Änderung zu § 6 (Beirat) und der Beschlussfassung zu § 13 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates) zum 01.01.2017 zu ändern. Der Vertrag ist der Erst- und Zweitschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt.


StV. Stefan Welberts gibt eine persönliche Erklärung ab:
Sofern sich keine eigenständige Personalvertretung bilde, möchte der Rat die Aufgabe der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen auch wahrnehmen.
Wortbeitrag:
StV. Welberts wirbt für den Vorschlag seiner Fraktion, den Aufsichtsrat mit 14 Mitgliedern zu besetzen und einen Arbeitnehmervertreter aufzunehmen, da aus Sicht seiner Fraktion auch bei einer Gesellschaft dieser Größe die Arbeitnehmerbelange betroffen seien.

StV. Gebing teilt mit, dass seine Fraktion angesichts der Größe der Gesellschaft und der Vertretung der Arbeitnehmerbelange an anderer Stelle, nämlich dem Rat, keine Notwendigkeit dafür sehe, einen Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Gesellschaft mit aufzunehmen. Der Aufsichtsrat solle daher mit 11 Mitgliedern besetzt werden. Er weist weiter auf die vorgeschlagene Änderung zu § 6 des Gesellschaftsvertrages hin, den Beirat beizubehalten. Die Bestellung der Mitglieder solle durch den Aufsichtsrat erfolgen.

StV. Tekath hält dem entgegen, dass der Beirat dann für die Angelegenheiten der gesamten Gesellschaft und nicht lediglich für die Belange des Stadtmarketings zuständig sein solle.

StV. Dr. Meyer-Wilmes weist darauf hin, dass der bisherige Beirat für den Bereich des Marketings sehr gute Arbeit geleistet habe. Ihre Fraktion habe aber keine Bedenken, wenn der Beirat die Belange der gesamten Gesellschaft wahrnehme.

StV. Gebing stimmt dem ebenfalls zu und äußert, dass auch seine Fraktion keine Bedenken habe, die enge Zweckbindung herauszunehmen, zumal die Mitglieder durch den Aufsichtsrat bestellt werden sollten. Der Beirat solle letztlich dazu dienen, den Sachverstand des bisherigen Marketings auch zukünftig nutzen zu können.

Unter den Fraktionen herrscht Einigkeit darüber, was die Installation eines Beirates angeht.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt Bürgermeisterin Northing zunächst über die in der Drucksache Nr. 597/X. ausgewiesene Variante 1 des § 13 des Gesellschaftsvertrages, der Erweiterung des Aufsichtsrates auf 14 Mitglieder, abstimmen.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve lehnt eine Erweiterung des Aufsichtsrates der Gesellschaft auf 14 Mitglieder mehrheitlich bei 23 Gegenstimmen ab.

Bürgermeisterin Northing lässt daraufhin über die in der Drucksache Nr. 597/X. ausgewiesene Variante 2 des § 13 des Gesellschaftsvertrages, die Erweiterung des Aufsichtsrates auf 11 Mitglieder, abstimmen.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Aufsichtsrat der Gesellschaft auf 11 Mitglieder zu erweitern. Neben dem geborenen Mitglied des Bürgermeisters oder des Vertreters sollen 10 Mitglieder dem Aufsichtsrat angehören, davon maximal 4 sachkundige Bürger.

Bürgermeisterin Northing lässt daraufhin über den Beschlussvorschlag der Drucksache in seiner Gesamtheit abstimmen.

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