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884/X. - Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen


hier: Stellungnahme der Stadt Kleve

Vorlagennummer884/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, die in der Anlage beigefügte Stellungnahme der Stadt Kleve zu den Änderungen des "Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen" gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen abzugeben.

Sachverhalt:


Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 17. April 2018 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu ändern und die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen. Mit den nun vorgenommenen Änderungen wird der seit dem 8. Februar 2017 in Kraft getretene Landesentwicklungsplan punktuell geändert. Anlass für die beabsichtigten Änderungen sind die veränderten politischen Zielsetzungen der Landesregierung. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs, während der Bürgerinnen und Bürger sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 13 des Landesplanungsgesetzes und § 9 des Raumordnungsgesetztes Stellung nehmen können, findet vom 07. Mai 2018 bis zum 15. Juli 2018 statt.

Die Verwaltung schlägt vor, die in der Anlage beigefügte Stellungnahme gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalens abzugeben. Die Verwaltung hat die vorgenommenen Änderungen geprüft und mit den Entwicklungszielen der Stadt Kleve abgeglichen.

Es kann festgehalten werden, dass gegen die vorgenommenen Änderungen größtenteils keine Bedenken bestehen. Im Folgenden sind wesentliche Punkte aufgeführt:

2 Räumliche Struktur des Landes
Ziel 2-3 (Siedlungsraum und Freiraum) und Ziel 2-4 (Entwicklung der im regionalplanerisch festgelegten Freiraum gelegenen Ortsteile)
Es erfolgt eine Streichung (Satz 3) in Ziel 2-3. Die Aussage von Satz 3 wird im Wesentlichen nun in einem separaten Ziel (Ziel 2-4) aufgeführt. Durch dieses neue Ziel wird unter bestimmten Voraussetzungen (Berücksichtigung der Landschaftsentwicklung, Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzfläche, ausreichend vorhandene Infrastruktur) auch eine Siedlungsentwicklung von kleineren Ortsteilen im Freiraum ermöglicht. Zudem kann eine bedarfsgerechte Entwicklung eines solchen Ortsteils zu einem Allgemeinen Siedlungsbereich erfolgen, wenn ein hinreichend vielfältiges Infrastrukturangebot zur Grundversorgung sichergestellt ist. Weiterhin wird Ziel 2-3 um Voraussetzungen ergänzt, unter denen ausnahmsweise eine Entwicklung von Bauflächen im regionalplanerischen Freiraum möglich ist. Durch diese Ergänzungen wird beispielsweise in Ausnahmefällen die Möglichkeit eingeräumt, Bauflächen im regionalplanerischen Freiraum festsetzen zu können, wenn sie unmittelbar an den regionalplanerischen Siedlungsraum angrenzen

Gegen diese Stärkung kleinerer Ortsteile hat die Stadt Kleve keine Bedenken angeregt, jedoch darauf hingewiesen, dass dies eine Ausnahme bleiben sollte und sich eine Siedlungsentwicklung in erster Linie im Siedlungsraum vollziehen sollte.

9 Rohstoffversorgung
9.2-1 Nichtenergetische Rohstoffe
Ziel 9.2-1 (Räumliche Festlegungen für oberflächennahe nichtenergetische Rohstoffe)
Das Ziel wird dahingehend geändert, dass in den Regionalplänen Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze für nicht energetische Rohstoffe nun als Vorranggebiete festgelegt werden und nicht mehr als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten. Das bedeutet, dass die Sicherung und der Abbau in dem ausgewiesenen Bereich erfolgen soll, dies jedoch keinen automatischen Ausschluss mehr außerhalb der ausgewiesenen Fläche darstellt.
Bei besonderen planerischen Konfliktlagen sind Vorranggebiete jedoch weiterhin mit der Wirkung von Eignungsgebieten festzulegen. In den Erläuterungen zu dem Ziel wird aufgeführt, dass dies bspw. bei großflächig verbreiteten oder regional konzentrierten, seltenen Rohstoffen notwendig sein kann oder wenn sich aufgrund konkurrierender Nutzungen Konfliktlagen ergeben könnten.
Gegen die Änderung bestehen Bedenken, da dies aus Sicht der Stadt Kleve eine Vereinfachung des Abbaus der Ressourcen möglich macht. Der haushälterische Umgang mit den Ressourcen und die Lenkung des Abbaus in möglichst konfliktarme Bereiche sind notwendig.

10 Energieversorgung
10.2 Standorte für die Nutzung erneuerbarer Energien
zu 10.2-3 Grundsatz Abstand zu Bereichen / Flächen von Windenergieanlagen und zu 7.3-1 Ziel Walderhaltung und Waldinanspruchnahme
Es soll ein neuer Grundsatz in den LEP aufgenommen werden, der einen an die örtlichen Verhältnisse angemessenen planerischen Vorsorgeabstand von Windenergieanlagen zu Wohngebieten vorsieht. Hierbei ist ein Abstand von 1.500 Metern zu Allgemeinen und Reinen Wohngebieten vorzusehen. Gegen die Vorgabe einer Abstandsregelung von 1.500 m bestehen Bedenken, da dadurch ein erheblicher Widerspruch geschaffen wird. Da es sich um einen Grundsatz handelt, haben die Kommunen hierbei zwar noch das Instrument der Abwägung zur Verfügung, dennoch wird dadurch bereits ein bestimmter Abstand vorgegeben. Der Widerspruch besteht darin, dass die kommunale Bauleitplanung im Rahmen der Konzentrationszonendarstellung in den Flächennutzungsplänen der Windenergienutzung substanziell Raum geben soll (vgl. Erläuterungen zum Grundsatz). Für Kleve bedeutet der Abstand von 1.500 m allerdings, dass mit der Einhaltung der 1.500 m eine Konzentrationszone nicht mehr ausgewiesen werden kann. Es sollte daher genau definiert werden, was unter der Vorgabe „substanziell Raum schaffen“ zu verstehen ist oder eine Reduzierung des genannten Abstandes erfolgen. Auch der in der Erläuterung aufgeführte Satz „Soweit die örtlichen Verhältnisse dies ermöglichen, ist ein Abstand von 1.500 m zu reinen und allgemeinen Wohngebieten einzuhalten“ ist genauer zu erläutern, etwa anhand von Beispielen.
Bzgl. der Windenergie erfolgte zudem eine Änderung in Ziel 7.3-1 (Walderhaltung und Waldinanspruchnahme). Hier kam es zur Streichung des Satzes "Die Errichtung von Windenergieanlagen ist möglich, sofern wesentliche Funktionen des Waldes nicht erheblich beeinträchtigt werden". Durch diese Streichung hebt der LEP eine mögliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Wald auf. Damit ist jedoch keine gänzliche Streichung der Möglichkeit von Windenergie im Wald verbunden.

Neben diesen wesentlichen Punkten, sind die weiteren vorgenommenen Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen und die dazugehörigen Stellungnahmen der Stadt Kleve der Anlage zu entnehmen.

Hinweis der Verwaltung: Die Unterlagen zu den vorgenommenen Änderungen können auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.wirtschaft.nrw/landesplanung heruntergeladen werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 07.06.2018
Wortbeitrag:
Technische Angestellte Rohwer erläutert die Drucksache. Technischer Angestellter Posdena ergänzt mit weiteren Ausführungen.
Sachk. B. Dr. Merges merkt an , dass seine Fraktion in der kurzen Zeit der Vorbereitung nicht in der Lage sei, die vorgelegten Informationen zu sichten und eine qualifizierte Meinung abzugeben.
Sachk. Bürger Dr. Merges beantragt Fraktionsberatung.
Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss gegeben.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.06.2018
Wortbeitrag:
Da die Vorgaben des Landes sehr klar seien, sei die Stellungnahme der Verwaltung zur Windenergie nicht nachvollziehbar und daher zu streichen, so StV. Rütter.

Tariflich Beschäftigter Posdena erläutert daraufhin die Inhalte des Landesentwicklungsplanes und die Folgen, die sich daraus ergäben.

StV. Dr. Merges und StV. Dr. Meyer-Wilmes melden für ihre Fraktionen Beratungsbedarf an. StV. Dr. Meyer-Wilmes und StV. Bay machen zudem deutlich, dass der Landesentwicklungsplan alles andere als klar sei. StV. Bay führt weiter aus, dass die Städte sich ohne interkommunale Absprache nicht weiterentwickeln könnten und die Stellungnahme der Verwaltung richtig sei.

StV. Kumbrink äußert ebenfalls, dass die Stellungnahme der Verwaltung zielführend und richtig sei und die Interessen der Stadt vertrete.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 28.06.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei vier Gegenstimmen, die in der Anlage zur Drucksache Nr. 884/X. beigefügte Stellungnahme der Stadt Kleve zu den Änderungen des "Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen" gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen abzugeben.
Wortbeitrag:
StV. Dr. Meyer-Wilmes kritisiert, dass der LEP viele widersprüchliche Aussagen treffe und die Kommunen vor Probleme und Konflikte stelle, die die Landesregierung selber nicht zu lösen imstande sei.

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