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744/X. - Aktionsplan Inklusion


hier: Sachstandsbericht zur allgemeinen Sport- und Vereinsförderung in der Stadt Kleve

Vorlagennummer744/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

Sachverhalt:


In der Sitzung des Sportausschusses der Stadt Kleve am 26.04.2017 wurde u.a. der Aktionsplan Inklusion und hier speziell das Thema Inklusion/Integration an Schulen und in Sportvereinen diskutiert. Die Verwaltung erhielt zum Abschluss der Diskussion den Auftrag, einen Sachstandbericht zur Vereinsförderung zu erstellen und Möglichkeiten für zusätzliche Förderungen aufzuzeigen.

a) Vereinsförderung in der Stadt Kleve

Basis für die Förderung der Vereine in der Stadt Kleve bilden die Sportförderrichtlinien der Stadt Kleve in der zurzeit gültigen Fassung vom 15.12.2011. Antragsberechtigt sind danach nur Sportvereine, die Mitglied eines Fachverbandes sind, der dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen als ordentliches Mitglied angehört. Lt. Beschluss des Rates der Stadt Kleve sind bei Investitionsmaßnahmen in der Vergangenheit Schützenvereine analog der jeweils geltenden Richtlinien des Landes über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus und der Richtlinien der Stadt Kleve bezuschusst worden. Die Richtlinien des Landes haben sich zwischenzeitlich grundlegend geändert. Heute werden nach diesen Richtlinien nur noch herausragende Sportstätten gefördert. Der Neubau, die Renovierung oder Sanierung von Schießsportanlagen zählen nicht zu den herausragenden Sportstätten. Wie hier künftig mit vorliegenden Anträgen verfahren werden soll, muss aus sportfachlicher Sicht in einer gesonderten Drucksache geklärt werden.

Im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Sports der Stadt Kleve erhalten die Vereine vielfältige Förderungen. Die nachstehende Kostenzusammenstellung gibt einen Überblick über die Leistungen der Stadt Kleve zur Förderung des Sports.

1. Leistungen der Umweltbetriebe (USK) 260.000 €
davon

a) für die Pflege und Unterhaltung des Gustav Hoffmann Stadion rd. 200.000 €
b) für das Mähen der übrigen Rasenplätze im Stadtgebiet 60.000 €

2. Leistungen des Gebäudemanagements (GSK) 217.000 €
davon insbesondere

a) für die Unterhaltung des Lehrschwimmbeckens 152.000 €
b) sowie für Aufwendungen im Stadion 50.000 €

3. Zuschüsse/Beihilfen 334.500 €
davon

a) für Jugendbeihilfen 45.000 €
b) Beihilfen für die Benutzung des Hallenbades gem.
Ziffer 3.8 a der Richtlinien 33.000 €
c) Beihilfen zur Unterhaltung der vereinseigenen 98.000 €
und von den Vereinen gepachteten Sportanlage
d) Beihilfen für die Benutzung des Lehrschwimmbeckens 34.000 €
gem. Ziffer 3.8 b der Richtlinien
e) Investitionszuschüsse 116.500 €
f) Förderung des Leistungssports 8.000 €


Für örtliche Sportvereine und -verbände, sowie für Jugendgruppen und Bildungseinrichtungen ist die Benutzung der Turnhallen und der Sportanlagen (Stadion etc.) gebührenfrei.

Auf Antrag gewährt die Stadt Kleve bei Vorliegen der grundsätzlichen Antragsberechtigung Investitionsbeihilfen zum Bau und die Sanierung/Renovierung von Sportstätten. Die Höhe der Beihilfen ist dabei abhängig von der Art und des Umfangs des jeweiligen Antrages. In 2017 sollen bspw. Investitionsbeihilfen in Höhe von 78.000 € zur Auszahlung kommen.

Gleichzeitig investiert die Stadt Kleve innnächster Zeit 2,3 Mill. Euro für die Errichtung neuer Kunstrasenspielfelder in Rindern und dem künftigen Sportzentrum Kleve-Oberstadt (jetzige Sportanlage des SV Siegfried Materborn. An dieser Baumaßnahme in Materborn partizipiert der SSV Reichswalde, der ein erstes Zugriffsrecht auf einen der neuen Kunstrasensportplätze erhält.

Ebenso wird weiter an einer einvernehmlichen Lösung zur Umsiedelung des VfL Merkur Kleve gearbeitet. Für den Bau einer Turnhalle für den VfL Merkur Kleve und die Fertigstellung der Tribüne der Volksbankarena stehen im Etat 2018 insgesamt 1,1 Millionen Euro Haushaltsreste sowie 3,6 Mill. Euro an Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung.

b) Möglichkeiten für zusätzliche Förderungen

Zusätzliche Förderungen können die Vereine auch beim KreisSportBundes Kleve erhalten. Im Rahmen der Integrationsarbeit haben die Vereine die Möglichkeit sogenannter "Stützpunktverein" zu werden. Die inhaltliche Arbeit als Stützpunktverein ist als Entwicklungsprozess zu verstehen, an dessen Ende Integration als selbstverständliche Querschnittsaufgabe in den Regelbetrieb implementiert und interkulturelle Öffnung als fortlaufender Vereinsentwicklungsprozess angelegt ist. 
Im Verlauf dieses Entwicklungsprozesses zeichnet sich die Arbeit eines Stützpunktvereins durch nachstehende exemplarische Kriterien aus:

Ein nachhaltig agierender Stützpunktverein 
engagiert sich in besonderem Maße für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, geflüchteten Menschen und/oder sozial benachteiligten Menschen im und durch Sport.
versteht Integration nicht als Sonderaufgabe oder als ein in sich geschlossenes Projekt, sondern hat Integration als Querschnittsaufgabe im Verein nachhaltig verankert. 
fördert die interkulturelle Kompetenz seiner Mitarbeiter/-innen, freiwillig Engagierten und Mitglieder. 
vernetzt sich im Sozialraum mit relevanten Partnern der Integrationsarbeit.
leistet eine aktive Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich seiner Integrationsarbeit  
Möglich sind Förderungen bis zu 5.000 € jährlich. Dabei ist eine Förderung über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren möglich.

Der KSB fördert ebenfalls die Übungsarbeit. Die Frist zur Beantragung einer Zuwendung zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen endete am 31.05.2017.
Eine nachträgliche Antragsstellung ist nicht möglich! Die nächste Antragstellung ist ab dem 01. März 2018 möglich. Ab diesem Zeitpunkt können die Vereine sich im Online-Portal des KSB Kleve informieren.

Im Übrigen informiert der KSB Kleve seine Mitgliedsvereine regelmäßig über Förderprogramme. Auch finden regelmäßige vom KSB organisierte Treffen mit den Mitgliedsvereinen statt. Leider nutzen nur wenige Vereine dieses Angebot.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 22.11.2017
Wortbeitrag:
Die vorliegende Drucksache gebe einen Überblick über die derzeitige Vereinsförderung, so Oberverwaltungsrätin Wier. Neben den Leistungen der Stadt, gebe es für die Vereine auch die Möglichkeit, zusätzliche Unterstützungen vom KreisSportBund Kleve (KSB Kleve) zu erhalten. Leider werde dieses Angebot jedoch nur von wenigen Vereinen in Anspruch genommen.

StV. Lichtenberger ergänzt, dass alle dem KSB Kleve angeschlossenen Vereine jährlich bis zu 6 Stunden kostenlose Beratung in allen Vereinsangelegenheiten beanspruchen können. Als sogenannter Stützpunktverein erhalte man darüber hinaus finanzielle Mittel für den Einsatz von ausgebildeten Übungsleitern.

StV. Koken stellt sich die Frage, ob man in Sachen Inklusion und Integration seitens der Politik noch mehr tun könne.

Hierzu bedürfe es politischer Mehrheiten, so Bürgermeisterin Northing. Schließlich müsse die Finanzierung geklärt sein.

Ausschussvorsitzender Kumbrink vertritt die Auffassung, das Thema zunächst in den Fraktionen zu besprechen.

Stadtkämmerer Haas warnt davor, weitere zusätzliche Leistungen zu beschließen. Er sieht die Vereine in der Pflicht. Diese müssten in ihren Reihen das Themen Inklusion/Integration vorantreiben.

StV. Bucksteeg ist ebenfalls der Auffassung, dass die Vereine aktiv werden müssen. Der KSB Kleve habe mehrere Angebote vorgestellt.

Der Sportausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

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