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605/X. - Aktionsplan Inklusion


hier: Inklusion/ Integration an Schulen und in Sportvereinen

Vorlagennummer605/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Sachverhalt:


Vor dem Hintergrund der Diskussionen im Generationenbeirat zum Thema "Aktionsplan Inklusion" hat der Fachbereich Schulen, Kultur und Sport bei den Klever Schulen und Sportvereinen eine Umfrage zum Thema Inklusion/Integration durchgeführt. Die Schulen wurden um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

a) Wie viele Schüler/innen werden derzeit inklusiv beschult?
b) Wo liegen die Förderschwerpunkte bei diesen Schüler/innen?
c) Wie wird Inklusion an Ihrer Schule gelebt?

Die Klever Sportvereine wurden um die Beantwortung der Frage gebeten, ob sie ein integriertes und/oder integratives Sportangebot vorhalten.

Die nachfolgenden Ausführungen geben einen Überblick über das Rechercheergebnis.

Montessorischule Kleve

Die Montessorischule beschult inklusiv. Zum Zeitpunkt der Befragung hatten zwei Kinder einen anerkannten Förderbedarf. Sechs weitere Kinder wurden wegen geringer Deutschkenntnisse besonders gefördert.

Da die Montessorischule keine Schule des gemeinsamen Lernens ist, stehen nur sechs sonderpädagogische Unterrichtsstunden pro Woche zur Verfügung. Bedingt durch die zwei Standorte an der Spyckstraße in Kleve und in Griethausen ist die Sonderpädagogin wechselweise nur alle zwei Wochen am jeweiligen Standort.


Willibrordschule Kellen

Es werden 22 Schüler/innen mit sonderpädagogischer Unterstützung beschult. Die Förderschwerpunkte beziehen sich auf die Förderschwerpunkte

- Lernen
- Sprache
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Sehen
- Geistige Entwicklung

Die individuelle Förderung erfolgt an der Willibrordschule sowohl durch innere als auch durch äußere Differenzierung. Die Gewichtung kann je nach Rahmenbedingungen unterschiedlich sein.
Aufgrund der vielfältigen Einsatzgebiete der Sonderpädagogen ist eine durchgehende Doppelbesetzung in den Fächern Deutsch und Mathematik nicht immer zu gewährleisten. Mehrere Stunden wöchentlich werden die GL-Klassen (GL= Gemeinsames Lernen) deshalb auch in den Kernfächern von der Grundschullehrkraft alleine unterrichtet.


Johanna-Sebus-Grundschule Rindern

An der Johanna-Sebus-Grundschule werden 2 Schüler/innen im Bereich der emotional-sozialen Entwicklung beschult. Diese Förderschwerpunkte erfordern naturgemäß eine enge Zusammenarbeit mit außerschulischen Förder- und Therapieeinrichtungen sowie der Schulsozialarbeit und dem Sonderpädagogen. Die Johanna-Sebus-Grundschule nimmt für sich in Anspruch, alle Kinder inklusiv zu beschulen.


Marienschule

Offiziell werden an der Marienschule keine Kinder mit Förderbedarf unterrichtet. Gleichwohl gibt es in der Eingangsphase Schüler/innen mit Bedarfen im Bereich "Lernen" und "emotional-sozialer Störung". Ein Antrag auf sonderpädagogische Förderung darf die Schule jedoch erst ab dem dritten Schulbesuchjahr stellen. Um allen Kindern gerecht zu werden, fehlt es lt. Aussagen der Schulleitung an der ausreichenden Personalausstattung.


Karl-Leisner-Schule

Die Karl-Leisner-Schule beschult 44 Kinder mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf. Grundlage der täglichen Arbeit ist, die Kinder mit und ohne Förderbedarf in einem gemeinsamen Kontext zu beschulen. Lernen miteinander und voneinander hat dabei oberste Priorität. Bei allen Arbeiten steht das Kind als Individuum mit seinen Stärken und Schwächen stets im Mittelpunkt.


St. Michael Grundschule Reichswalde

Die St. Michael Grundschule Reichswalde fördert und fordert möglichst individuell alle Kinder zielgleich. Da sich im Rahmen der Inklusion der/die Schüler/in nicht in ein bestehendes, starres System integrieren muss, sondern es im Gegenteil Aufgabe der Schule ist dafür zu sorgen, dass alle Schüler/innen mit ihren jeweiligen Talenten am Unterricht teilnehmen können, wird an der St. Michael Schule im Bedarfsfall Eltern ein Wechsel an eine Schule des gemeinsamen Lernens geraten.


Grundschule An den Linden

An der Grundschule An den Linden werden 24 Kindern inklusiv beschult. Zusätzlich noch 16 Kinder präventiv. Für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung kann erst ab dem 3. Schulbesuchjahr ein Antrag zur Feststellung gestellt werden. Lt. Schule führt dieser "Kunstgriff" dazu, dass sich die Anzahl der offiziell inklusiv beschulten Kinder fast halbiert hat. Um qualitativ adäquaten Unterricht in Klassen des Gemeinsamen Lernens gewährleisten zu können, sollte in den GL-Klassen mindestens 2/3 der Stunden im Team Grundschullehrer/Sonderpädagoge möglich sein. Zurzeit ist es in der Regel "Mangelabdeckung", die den betroffenen Schülern zugutekommt.


Konrad-Adenauer-Hauptschule

Auch die Konrad-Adenauer-Hauptschule unterrichtet bis zum Ende des Schuljahres 2016/17 inklusiv. Aufgrund mangelnder Sonderpädagogen werden Schüler mit Förderdarf und Schüler ohne Förderbedarf in einer Klasse zusammengefasst. In den meisten Fächern ist eine Doppelbesetzung (Fachlehrer/Sonderpädagoge) eingerichtet. Aufgrund von Pensionierungen wird es bis zum Auslaufen der Schule mit großer Wahrscheinlichkeit zu Einschränkungen kommen. Die Schüler/innen mit Förderschwerpunkt „Lernen“ werden, da sie zieldifferent unterrichtet werden, wenn möglich in den Hauptfächern räumlich getrennt unterrichtet. Die anderen werden zielgleich im Klassenverband unterrichtet.


Sekundarschule künftig Gesamtschule Kleve-Oberstadt

Die Sekundarschule nimmt seit Februar 2015 Flüchtlingskinder in Regelklassen mit zusätzlichem Unterricht in Sprachfördergruppen auf. Eine Sprachfördergruppe (Standort Kleve) wird von den Rotariern Kleve und Moyland zusammen mit anderen Partnern finanziert. Das Programm endete im Januar 2017. Die sächliche Ausstattung (Bücher, CD’s, Computer, großer Bildschirm) haben ebenfalls die Rotarier übernommen. Eine zweite Lehrkraft ist auch am Teilstandort Bedburg-Hau notwendig. Diese kann wegen fehlender Lehrkräfte jedoch nicht eingerichtet werden.
Ziel der Sprachfördergruppen ist es, den Schüler/innen in der Zielsprache Deutsch grundlegende Kenntnisse zu vermitteln, um sich verständigen zu können. Es müssen teilweise Wort und Schrift erlernt werden.
Der Sekundarschule gelingt eine Aufnahme in die Regelklassen bis zum Jahrgang 7. Ab dem Jahrgang 8 sind keine Plätze in den Klassen mehr frei.

Die Sekundarschule hält ein kommunales Integrationszentrum für dringend erforderlich. Gründe:

· Flüchtlingskinder würden koordiniert verteilt. Kinder aus einer Familie werden derselben Schule zu gewiesen.
· Die Schulen erhalten mehr Information über die Kinder außer ihrem Namen und Geburtsdatum.
· Kontakt zu den Familien könnte einfacher hergestellt werden.
· Schulen, die Flüchtlingskinder aufnehmen, könnten sich unter dem Dach des kommunalen Integrationszentrums vernetzen und möglichst einheitliche Standards aufbauen.

Die weitere Beschulung könnte in gemeinsamen Gesprächen aller beteiligten Schulen geklärt werden.


Gesamtschule

Die Schule beschult nach jetzigem Ausbaustand in jedem Jahrgang 12 – 13 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Unterrichtet werden folgende Förderschwerpunkte:

· Lernen
· Emotional/Sozial
· Körperlich/Motorisch
· Geistig gehandikapt
· Sprachl. Qualifikation

Alle Schüler/innen der GE lernen gemeinsam, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Leistungsvermögen, ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft oder einer Behinderung. Dies hat zur Folge, dass sowohl integriert als auch inklusiv gearbeitet wird.


Karl Kisters Realschule

Seit über zehn Jahren werden an der Karl Kisters Realschule Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterrichtet. In diesen Jahren wurden durch den sonderpädagogischen Blick viele, für alle Schüler sinnstiftende Aspekte in die allgemeine Unterrichtsarbeit eingebracht.

Aktuell weisen 23 Schüler/innen einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf mit dem Förderschwerpunkt Emotional/Sozial bzw. Sprache auf. Diese Schüler sind zielgleich zu unterrichten, d.h. mit der Perspektive, die Fachoberschulreife zu erlangen.


Konrad Adenauer Gymnasium

Am KAG wurden zum Zeitpunkt der Befragung 13 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Rahmen der Inklusion unterrichtet und gefördert. In 2 GL-Klassen werden die Schüler/innen unterrichtet und gefördert. Die beiden Inklusionsklassen werden im Schuljahr 2016/17 mit insgesamt 27.5 Stunden in Doppelbesetzung (Gymnasiallehrer und Sonderpädagoge) unterrichtet und gefördert. Es wurde darauf geachtet, dass aktuell beide GL-Klassen in den Hauptfächern von zwei Lehrern betreut werden. In den Nebenfächern ist dies nur äußerst eingeschränkt für eine Stunde in der Klasse 6 und drei Stunden in der Klasse 5 möglich.
Alle GL-Kinder fühlen sich lt. Aussage der Schulleitung in der Schule wohl.
Durch ein gemeinsames Klassenmotto, das soziale Lernen, das durch Sozialpädagoginnen angeleitete Projekt „Wir sind Klasse!“, Ausflüge, das unmittelbare Eingehen auf Probleme sowie nicht zuletzt durch den Einsatz unterschiedlicher Sozialformen, bei der leistungsstarke Schüler/innen mit leistungsschwächeren zusammenarbeiten, wird das soziale Miteinander gefördert.


Freiherr-vom-Stein-Gymnasium

An dieser Schule wird derzeit ein Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Sehen" unterrichtet. Der Schüler nimmt wie jeder Regelschüler an allen schulischen und außerschulischen Veranstaltungen der Schule teil.


Vereinssport

Neben den Recherchen im Bereich der Schulen sollten auch die Klever Sportvereine zum Thema „Inklusives/Integriertes Sportangebot befragt werden. Es wurden 48 Klever Vereine zu diesem Themenschwerpunkt befragt. Beim Fachbereich Sport sind 22 Rückmeldungen eingegangen. 14 Vereine meldeten Fehlanzeige an. 8 Vereine nehmen für sich in Anspruch ein integriertes, inklusives Sportangebot vorzuhalten. Angeboten werden: Fußball, Gymnastik, Funktionaltraining, Nordic Walking, Tischtennis, Badmintion, Kampfsport und Sportkegeln.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Generationenbeirat, 15.02.2017
Wortbeitrag:
Die Leiterin des Fachbereiches Schule, Kultur, Frau Wier, gibt einen Einblick in die Klever Schullandschaft nach Auflösung der Förderschulen und Einführung der Inklusion, sowie über die Inklusionsarbeit in Vereinen.

An sieben Grundschulen und drei Gesamtschulen findet gemeinsamer Unterricht von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf statt. Es ist schwierig, engagierte weiterführende Schulen zu finden, die bereit sind, den Inklusionsgedanken umzusetzen. Die grundsätzliche Umsetzung der Inklusion liegt jedoch in der Verantwortung der Schulen und es wurden entsprechende Stellen zugewiesen.

Im Bereich des Stadtgebietes Kleve gibt es ca. 50 Sportvereine. Jedoch nur 4 Vereine bieten Behindertensport an.

Herr Dußling bemerkt, dass lt. Darstellung in der Presse, dass Inklusive Modell NRW gescheitert ist und es an Sonderpädagogen fehlt. Herr Dußling stellt die Frage, ob sich die Situation in Kleve ebenso darstellt.

Fachbereichsleiterin Wier bestätigt, dass es an Sonderpädagogen fehlt. Der Markt ist aktuell leergefegt. Jedoch sind nach Auflösung der Förderzentren die Schulen motiviert und engagiert, Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf gerecht zu werden.

Herr Dußling stellt fest, dass lediglich Themen wie Gebäude und Ausstattung in den Verantwortungsbereich der Stadt Kleve fallen und die veränderten Zuweisungsschlüssel Sache der Schulaufsicht sind.

Erster Beigeordneter Haas weist noch auf die Zusammenstellung der Klassen hin und dass die hier besprochenen Probleme bekannt sind, jedoch grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Landes NRW fallen. Von Seiten der Stadtverwaltung erfolgt lediglich eine wertfreie Sachstandermittlung.

Dr. Meyer-Wilmes bemerkt, dass die Diskussion, ob die Inklusion gescheitert ist an anderer Stelle zu diskutieren ist. Frau Dr. Meyer-Wilmes bewertet die Inklusion jedoch optimistischer. Es erfolgt der gewünschte Nachteilsausgleich und eine individuelle Förderung. Gleichzeitig stellt sie fest, dass es hier durchaus ideologische Unterschiede gibt.
Mit Blick auf die Sportvereine stellt Frau Dr. Meyer-Wilmes fest, dass hier im Rahmen der Sportförderung die Inklusion stärker bewusst gemacht werden sollte. Der Rücklauf von Seiten der Sportvereine auf die Anfragen zur Inklusion ist als desaströs zu bewerten

Herr Tobisch bemerkt hierzu, dass Sportvereine lediglich ehrenamtlich tätig sind. Dies erschwert bereits aus organisatorischen Gründen die Erledigung administrativer Aufgaben.

Erster Beigeordneter Haas greift die Anregung von Frau Dr. Meyer-Wilmes auf und hält es ebenfalls für sinnvoll, den Vorsitzenden des Kreissportbundes, Herrn Stermann, zur nächsten Sitzung des Generationenbeirates einzuladen. Herr Stermann könnte mitteilen, welche Möglichkeiten sich auf Grundlage eines kommunalen Inklusionsplanes bieten und umsetzbar sind. Anschließend ist eine Empfehlung an den Sportausschuss und Feststellung zusätzlicher Kriterien zur Anreizunterstützung denkbar.

Frau Kamps regt hier auch eine Weiterleitung der Ergebnisse an den Schulausschuss für sinnvoll.

Frau Dr. Meyer-Wilms bemerkt im Hinblick auf den Hinweis von Herrn Tobisch, das die Sportvereine ehrenamtlich tätig sind, dass dennoch mind. ein Inklusionsangebot realistisch sein sollte. Der Generationenbeirat ist lediglich Beratungsgremium, daher befürwortet auch Frau Dr. Meyer-Wilms eine Empfehlung an den Schulausschuss.

Erster Beigeordneter Haas weist darauf hin, dass mindestens fünf Vereine sich mit der Thematik Behindertensport auseinandersetzen und inhaltlich entsprechend dem Inklusionsgedanken „unterwegs“ sind.

Herr Tüchthuisen macht auf das im Rahmen von Inklusion von Behinderten erforderliche differenzierte individuelle Training und die damit häufig problematische Umsetzung aufmerksam.

Herr Dußling stellt ebenfalls fest, dass immer dann, wenn erhöhte Leistung abgefragt wird Probleme auftauchen. Kern der Beratungen ist jedoch, wie die Vereine grundsätzlich mit dem Thema Inklusion umgehen.

Die Frage von Herrn Tüchthuisen, ob es spezielle Trainerscheine für Behindertensport gibt, wird vom Vorsitzenden Boskamp bejaht.

Frau Dr. Meyer-Wilmes bemerkt außerdem, dass mehr als 80 % der Behinderten lern- oder aber emotional behindert sind. Nur ein geringer Teil ist somit körperbehindert.

Herr Dr. Eckert berichtet, dass der Zusammenschluss von Behinderten in Behindertensportvereinen bereits zufriedenstellend gelöst wird. Diese Behindertensportvereine haben ihren Ursprung in Kriegsversehrtenvereinen. Es gilt einen Weg zu finden, dass sich Menschen mit und ohne Behinderungen auf gleicher Ebene messen können.

Vorsitzender Herr Boskamp beantragt den Bericht des Fachbereiches Schule und Kultur dem Schulausschluss mit der Bitte um Kenntnisnahme vorzulegen

Frau Dr. Meyer-Wilmes beantragt gleichzeitig, den Bericht dem Sportausschuss mit der Bitte um Kenntnisnahme und Berücksichtigung bei der Vergabe von Kriterien für die Vereinsförderung vorzulegen.

Der Generationenbeirat stimmt der Vorgehensweise einstimmig zu.
Schulausschuss, 09.03.2017
Wortbeitrag:
Oberverwaltungsrätin Wier erläutert die Drucksache.

Die Zahlen der Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht und der Seiteneinsteiger sind anliegend beigefügt.

Die Willibrordschule Kellen, die Karl-Leisner-Grundschule und die Grundschule An den Linden seien Schulen des gemeinsamen Lernens. Bei den weiterführenden Schulen seien die Kinder auf alle Schulen, vorrangig jedoch auf die Gesamtschule und die Sekundarschule, verteilt.

StV. Kanders teilt mit, den Bericht zur Kenntnis genommen zu haben. Bei den Ausführungen zu der Fragestellung „Wie viele Schüler/innen derzeit inklusiv beschult werden“ würde bei ihr jedoch der Eindruck entstehen, dass die Begrifflichkeiten Integration und Inklusion von ihrer Bedeutung her durcheinander geraten seien. Sie bitte darum, genau zu unterscheiden.

Bürgermeisterin Northing merkt diesbezüglich an, dass der Begriff Inklusion sich in diesem Zusammenhang auf Menschen mit einer Behinderung beschränken würde. Im Falle von Integration spreche man von Flüchtlingen.

StV. Meyer-Wilmes schließt sich den Ausführungen ihrer Vorredner an. Sie führt weiterhin aus, dass wie bereits im Generationsbeirat angeregt, bei der Bereitstellung von Fördergeldern berücksichtigt und honoriert werden solle, wenn sich Sportvereine inklusiv betätigen. Die Ausschussvorsitzende verweist diesbezüglich zuständigkeitshalber an den Sportausschuss. Der Aktionsplan Inklusion solle auch dort vorgelegt werden.

StV. Kanders fragt was mit dem Plan nach Kenntnisnahme durch den Ausschuss passieren werde.

Bürgermeisterin Northing teilt mit, dass von Seiten der Politik mitgeteilt werden solle, was diesbezüglich gewünscht sei.

Die Ausschussvorsitzende Tekath hält fest, dass von Seiten der Fraktionen überlegt werden solle, wie es weitergehen könne.

Der Schulausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Sportausschuss, 26.04.2017
Wortbeitrag:
Oberverwaltungsrätin Wier ergänzt zu den vorliegenden Drucksachen, dass der Fachbereich Sport sich bemüht habe, noch weitergehende Informationen zum Thema Aktionsplan Inklusion bei den Vereinen einzuholen. Leider sei die Rückmeldung seitens der Vereine dürftig gewesen.

Er habe eine Frage prinzipieller Natur, so sachkundiger Bürger Koken. Ihm stelle sich die Frage, wie mit dem Thema Inklusion weiter umgegangen werden solle. Eine Antwort hierzu könne die Verwaltung ggf. dem Protokoll beifügen.

Bürgermeisterin Northing erwidert, dass seitens der Fraktion der Bündnis 90/ DIE GRÜNEN lediglich ein Antrag gestellt worden sei, zunächst eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Diese Aufgabe habe man erfüllt.

Ausschussvorsitzender Kumbrink ist der Auffassung, dass der Ausschuss nunmehr Ideen entwickeln müsse.

Nach Auffassung des sachkundigen Bürgers Koken solle die Verwaltung mehr agieren.

Bürgermeisterin Northing stellt noch einmal fest, dass der erteilte Auftrag abgearbeitet sei. Wenn mehr gefordert werde, müsse man dies entsprechend formulieren. Man wolle Vereine nicht unter Druck setzen.

Ausschussvorsitzender Kumbrink weist darauf hin, dass jährliche Vereinstreffen stattfänden. Ebenfalls habe man in 2016 das Bündnis für den Sport geschlossen. Es sei nicht Aufgabe der Stadt, den Vereinen zu sagen, man müsse inkludiert arbeiten.

Oberverwaltungsrätin Wier ergänzt, dass zuletzt am 04.04.2017 ein Gesprächstermin mit den Klever Vereinen stattgefunden habe. Von insgesamt 48 eingeladenen Vereinen seien 13 anwesend gewesen.

StV. Lichtenberger stellt fest, dass in Fußballvereinen die Integration von Flüchtlingen und Migranten durchaus funktioniere.

Für den Fußballsport möge dies in besonderer Weise zutreffen, so StV. Dr. Meyer-Wilmes. Man müsse sich jedoch hinterfragen, was die Politik tun könne, um Inklusion attraktiver zu machen. Ihrer Meinung nach sollten konkrete Eckpunkte formuliert werden. Sie denke hier an zusätzliche Fördermittel oder auch Projektförderungen. Ihr Vorschlag sei es, die Verwaltung zu beauftragen festzustellen, in welcher Art man inklusive Arbeit berücksichtigen könne.

Für ihn bedeute dieser Antrag, die bestehenden Sportförderrichtlinien um den Schwerpunkt Inklusion zu ergänzen, so Ausschussvorsitzender Kumbrink.

In Kleve gebe es die Behindertensportgemeinschaft, die in ihren Abteilungen verschiedene Sportangebote anböten, so StV. Teigelkötter. Die Trainer verfügten über eine besondere Ausbildung, die Trainer in anderen Vereinen nicht nachweisen könnten. Er befürchte, dass ein Abwerbungsprozess in Gang gesetzt werde.

Man müsse ggf. darüber nachdenken, zusätzlich zu den Sportfördermitteln auch Mittel aus der Landesförderung für inklusive/ integrative Arbeit zur Verfügung zu stellen, so StV. Schmidt, allerdings könne er sich eine Erhöhung der städtischen Mittel mit Blick auf die Konsolidierungsgespräche nicht vorstellen.

Auch er sehe die Gefahr von Abwerbungen von Personen mit entsprechender Ausbildung, so StV. van Ackeren.

StV. Janßen möchte wissen, ob Vereine Mitgliedsbeiträge für Migranten erstattet bekämen.

Bürgermeisterin Northing verweist hierzu auf das Bildungs- und Teilhabepaket und ergänzt, dass die Stadt Kleve von Anfang an freiwillig Beiträge erstattet habe.

Es gehe nicht darum, Vereine gegeneinander auszuspielen, so StV. Dr. Meyer-Wilmes. Ihr gehe es vielmehr darum, als Politik eine Spur zu legen, die Institutionen inklusiv zu machen.

Zusammenfassend ist Ausschussvorsitzender Kumbrink der Auffassung, die Verwaltung solle einen Sachstandsbericht zur Vereinsförderung erstellen und Möglichkeiten für zusätzliche Förderungen aufzeigen.

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