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Inhalt

1030/X. - Anerkennung Deutscher Kinderschutzbund e.V. - Ortsverband Kleve - als Träger der freien Jugendhilfe

Vorlagennummer1030/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss erkennt den Deutschen Kinderschutzbund e. V. - Ortsverband Kleve - als Träger der freien Jugendhilfe an.

Sachverhalt:


Der Deutsche Kinderschutzbund e. V. - Ortsverband Kleve - hat mit Antrag vom 08.01.2019 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt.

Gemäß § 75 SGB VIII Abs. I können als Träger der freien Jugendhilfe juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie
1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,
2. gemeinnützige Ziele verfolgen,
3. auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und
4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

Diese Voraussetzungen werden vom Deutschen Kinderschutzbund e. V. - Ortsverband Kleve erfüllt. Als Anlage ist der Jahresbericht aus 2018 beigefügt, aus dem die Tätigkeiten des Ortsverbandes im vergangenen Jahr hervorgehen. Der Verwaltung liegt zudem ein Freistellungsbescheid des Finanzamtes Kleve vom 13.12.2016 vor. Hieraus ist die Gemeinnützigkeit des Vereins ersichtlich.

Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den oben genannten Voraussetzungen gemäß § 75 Abs. II SGB VIII, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist. Auch diese Voraussetzung wird vom Ortsverband Kleve erfüllt, denn der Ortsverein besteht im Jahr 2019 bereits seit 40 Jahren und ist im Bereich der Jugendhilfe schon dementsprechend lange tätig.

Aufgrund der Anerkennung des Deutschen Kinderschutzbundes auf Bundesebene wurde es bislang nicht für notwendig erachtet, einen Antrag auf Anerkennung durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Kleve zu beantragen. Die Anerkennung einer übergeordneten Gliederungsebene eines Trägers entfaltet jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen Wirkung für die untergeordnete Ebene, die beim Deutschen Kinderschutzbund nach Auskunft des zuständigen Landesministeriums im Bezug auf den Kinderschutzbund nicht vorliegen. Es obliegt daher dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Kleve, den Ortsverband Kleve als freien Träger der Jugendhilfe anzuerkennen.

Mit einer Anerkennung gem. § 75 SGB VIII sind verschiedene Privilegien verbunden. So setzt eine auf Dauer angelegte öffentliche Förderung in der Regel die Anerkennung voraus. Des Weiteren haben nur anerkannte Träger die Möglichkeit einer mit Stimmrecht verbundenen Mitgliedschaft in Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII sowie einen Anspruch auf frühzeitige Beteiligung an der Jugendhilfeplanung gem. § 80 SGB VIII. Auch das Vorschlagsrecht für Mitglieder des Jugendhilfeausschuss kommt nur anerkannten Trägern zu.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 25.02.2019
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss erkennt den Deutschen Kinderschutzbund e. V. - Ortsverband Kleve - als Träger der freien Jugendhilfe einstimmig an.
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiter Traeder erläutert die Drucksache.

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