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1033/X. - Angebot in der Kindertagesbetreuung


für das Kindergartenjahr 2019/2020 als Grundlage der Beantragung von Landeszuschüssen nach § 21 Kinderbildungsgesetz NRW

Vorlagennummer1033/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Sachverhaltsschilderung dargelegte Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung im Kindergartenjahr 2019/2020. Diese stellt die Grundlage für die Beantragung der Landeszuschüsse dar.

Sachverhalt:


In der Sitzung am 14. November 2018 hat der Jugendhilfeausschuss die langfristige Kinderbetreuungsplanung 2019 - 2022 beraten (Drucksache Nr. 957/X.). Auf Grundlage der Betreuungswünsche der Eltern wurde das Platzangebot zum 01.08.2019 in den Kindertageseinrichtungen zusammengestellt. Das Ergebnis ist in der Anlage 1 dargestellt. Die Darstellung greift in der Reihenfolge der einzelnen Kindertageseinrichtungen die Planungsbezirke aus der langfristigen Betreuungsplanung auf:

Bezirk 1 mit den Stadtteilen Bimmen, Keeken, Düffelward, Schenkenschanz, Wardhausen, Rindern und Donsbrüggen.
Bezirk 2 mit den Stadtteilen Brienen, Griethausen, Salmorth, Warbeyen und Kellen.
Bezirk 3 mit dem Stadtgebiet Kleve.
Bezirk 4 mit den Stadtteilen Materborn und Reichswalde.


a) Betreuungsangebot

Insgesamt können im Kindergartenjahr 2019/2020 1.604 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen angeboten werden. Dies entspricht im Vergleich zu der aktuellen Belegung einem Plus von 52 Plätzen.

In den Kindertageseinrichtungen kann das Platzangebot für unterdreijährige Kinder im Vergleich zur aktuellen Belegung um zusätzliche 9 Plätze erweitert werden. U3-Kinder, die keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung erhalten und einen Betreuungsanspruch haben, werden im Rahmen der Kindertagespflege versorgt. Hierzu werden zum Kindergartenjahr 2019/2020 Landeszuschüsse für 310 Plätze beantragt. Eine Nachmeldung ist anders als bei den Plätzen in Kindertageseinrichtungen nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es nur bei der Betreuung von Kindern mit (drohenden) Behinderungen im Rahmen von Kindertagespflege. Über die Endabrechnung des Kindergartenjahres erfolgt jedoch eine Rückzahlung der Landeszuschüsse, sofern die Tagespflegeplätze nicht in dem beantragten Umfang beansprucht worden sind.

Im Kindergartenjahr 2019/2020 können mindestens 76 Kinder mit (drohenden) Behinderungen betreut werden. Sofern sich eine Behinderung erst im Laufe des Kindergartenjahres herausstellt, ist es möglich, auch diese Kinder durch eine erhöhte Kindpauschale und ggf. die inklusive LVR-Kindpauschale zu fördern.

Mit dem Betreuungsangebot kann die prognostizierte Inanspruchnahme bedarfsgerecht abgedeckt werden. Allerdings reicht das Platzangebot weiterhin nur für Kinder mit Wohnsitz in Kleve aus.

b) Begrenzung der Plätze mit 45 Stunden für Kinder über 3 Jahre

Die Jugendhilfeplanung hat gem. § 19 Abs. 3 S. 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sicherzustellen, dass der Anteil der Kindpauschalen für über dreijährige Kinder, die mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, den Anteil, den das Jugendamt in der verbindlichen Mitteilung zum 15. März des Vorjahres angemeldet hat, nicht um mehr als vier Prozentpunkte übersteigt. Die Quote für den Jugendamtsbezirk Kleve beträgt 0,59 %.

c) Finanzierung

Für das Betreuungsangebot in den Kindertageseinrichtungen errechnet sich eine Summe der Kindpauschalen incl. Mietanteile und dem voraussichtlichen Zuschuss zur Qualitätssicherung von ca. 14,3 Mio. Euro. Enthalten ist die jährliche Steigerung der Kindpauschalen um 3 %.

Zusammengefasst verteilen sich die Mittel für die Einrichtungen auf folgende Kostenträger:

Trägeranteil freiw. Zuschüsse Landesanteil komm. Anteil Summen
Stadt Kleve 428.635,86 € 167.439,30 € 6.786.052,51 € 7.382.127,67 €
Land NRW 6.062.085,16 € 6.062.085,16 €
Freie Träger 904.293,04 € 904.293,04 €
Summen 1.332.928,90 € 167.439,30 € 6.062.085,16 € 6.786.052,51 € 14.348.505,87 €

Für die drei städtischen Kindertageseinrichtungen beträgt der Zuschuss des Landes 800.911,50 €. Der kommunale Anteil beläuft sich auf 1.381.544,94 € und ist in der ersten Zeile der vorstehenden Tabelle enthalten. Detailliert kann dies der Anlage 2 entnommen werden.

Bei dem Anteil der Stadt Kleve ist berücksichtigt, dass die Elterninitiativen gefördert werden, indem 2,5 % des Trägeranteils an den Kindpauschalen bezuschusst werden. Der Trägeranteil der Elterninitiativen an den Kindpauschalen reduziert sich damit auf 1,5 %. Für die Kindertageseinrichtungen des Caritasverbandes, der Lebenshilfe und der Kinderzentren Kunterbunt wird der Trägeranteil von 9 % zu 2/3 aus kommunalen Mitteln bezuschusst. Für diese Träger reduziert sich der Trägeranteil damit auf 3 % der Kindpauschalen. Soweit zum 01.08.2020 ein neues Kinderbildungsgesetz verabschiedet wird, welches die strukturelle Unterfinanzierung ohne Mehrbelastung der Träger beseitigt, ist zu prüfen, inwiefern die Notwendigkeit der freiwilligen Übernahme von Trägeranteilen über das Kindergartenjahr 2019/2020 hinaus besteht.

Die vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Sonderzuschüsse für die „kirchlichen Zusatzplätze in Tageseinrichtungen für Kinder“ der katholischen Einrichtungen sind nicht in der Anlage 2 dargestellt. Für das Kindergartenjahr 2019/2020 betragen diese Zuschüsse ca. 177.000 €.

Der für das Kindergartenjahr 2019/2020 zur Überbrückung dienende Zuschuss zur Qualitätssicherung nach § 21f KiBiz (Entwurfsfassung) beträgt 912.887,34 €. Dieser Zuschuss wird zu 90 % vom Land und zu 10 % von der Stadt Kleve aufgebracht. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung (Drucksache 17/3773 vom 01.10.2018) befindet sich noch im Beratungsverfahren. Dieser Zuschuss tritt an die Stelle der bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 gewährten Landeszuschüsse gem. § 21 Abs. 2 KiBiz sowie die Landeszuschüsse zur Rettung der Trägervielfalt gem. § 21f KiBiz (bisherige Fassung). Aufgrund der erstmals vorgesehenen kommunalen Beteiligung an diesen Zuschüssen wurden diese in die Anlage 2 zu dieser Drucksache neu aufgenommen.

Ausschließlich aus Landesmitteln und zusätzlich zu den o. a. Aufwendungen werden die zusätzlichen Pauschalen für Kinder unter 3 Jahren, die Förderung für die Familienzentren und plusKITA-Einrichtungen, die Mittel für zusätzliche Sprachförderung und die Verfügungspauschalen finanziert.

Die Erstattung wegen des Ausfalls der Elternbeiträge aufgrund des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres wird im Kindergartenjahr 2019/2020 ca. 574.000 € betragen.


d) Kindertagespflege

Zusätzlich zu der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen werden ca. 310 Kinder (davon 10 überdreijährige Kinder) im Rahmen von Tagespflege betreut. Für diese Kinder wird ein entsprechender Landeszuschuss beantragt.

Die Finanzierung der Tagespflegepersonen selbst regeln entsprechende Richtlinien der Verwaltung. Großtagespflegestellen, die im Rahmen der Jugendhilfeplanung anerkannt sind, erhalten einen Zuschuss zum Sachaufwand, der durch die Vorhaltung eigener Räume für die Tagespflegestelle entsteht.

Für das Kindergartenjahr 2019/2020 sollen folgende Großtagespflegestellen diesen Zuschuss erhalten:

- "Das Schneckenhaus", Waldstraße 59a
- "Das Takatukahaus", Turmstraße 23
- "Die Hoppetosse", Turmstraße 23
- "Kindertagespflege Sonnenschein", Köstersweg 39
- "Klein Lönneberga", Backermatt 22
- "Die Gartenzwerge von Reichswalde", Kattenwald 59
- "Wichtelwiese", Kapellenstraße 27

Im Haushaltsjahr 2019 sind für Geldleistungen an Tagespflegepersonen 1.928.000 € veranschlagt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 25.02.2019
Wortbeitrag:
Abteilungsleiter Koch erläutert die Drucksache und ergänzt, dass erwogen werde, den Neubau der Kita KiKus Wilde 13 mit einer zusätzlichen Gruppe zu errichten, in der betriebliche Kita-Plätze angeboten werden. Die Investitionskosten sollen hierfür von Unternehmen aufgebracht werden. Um das Interesse der Unternehmen am Erwerb solcher Belegplätze abzufragen, sei Anfang April eine Informationsveranstaltung geplant.

StV. Siebert erkundigt sich nach dem Stand der Kita KIKUs Wilde 13. Fachbereichsleiter Traeder teilt mit, dass diese auch im Kindergartenjahr 2019/2020 zunächst übergangsweise in den Mietcontainern geplant sei. Die Bauzeit des Neubaus sei durch die Nutzung einer Modulbauweise recht kurz. Derzeit werde die Umsetzung auf einem alternativen Grundstück aus privater Hand vertraglich zwischen den Parteien geregelt. Die Nutzung der Mietcontainer dürfe nur so lange wie nötig erfolgen, weil monatliche Kosten anfielen, die nicht durch das KiBiz abzudecken seien. Der Träger werde den zusätzlichen Finanzierungsbedarf für die Übergangs-Kita noch beziffern.

Weiter teilt Fachbereichsleiter Traeder mit, dass die Kita KIKUs Wilde 13 voll ausgelastet sei, was die Notwendigkeit der Plätze belege.

Der Unterausschuss empfiehlt einstimmig die in der Sachverhaltsschilderung dargelegte Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung im Kindergartenjahr 2019/2020. Diese stellt die Grundlage für die Beantragung der Landeszuschüsse dar.
Jugendhilfeausschuss, 25.02.2019
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig die in der Sachverhaltsschilderung dargelegte Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung im Kindergartenjahr 2019/2020. Diese stellt die Grundlage für die Beantragung der Landeszuschüsse dar.
Wortbeitrag:
Abteilungsleiter Koch erläutert die Drucksache und ergänzt, dass inzwischen der Landeszuschuss zur Qualitätssicherung verabschiedet sei.

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