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641/X. - Finanzielle Unterstützung von Sozialberatungen zum Haushalt 2017

Vorlagennummer641/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Sozialausschuss nimmt den dargestellten Sachverhalt zur Kenntnis.

Sachverhalt:


In seiner Sitzung am 14.12.2016 hat der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt im Sozialausschuss darzustellen, welche Sozialberatungen bislang eine finanzielle Unterstützung erfahren.

1.) Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Kleve (SKF)
Der Rat der Stadt Kleve hat am 21.12.2005 und am 23.08.2006 eine finanzielle Förderung des ‚Sozialdienstes katholischer Frauen‘ beschlossen.
Der ‚Sozialdienst katholischer Frauen e.V.‘ übernimmt im Stadtgebiet Kleve die Aufgabe einer Fachberatungsstelle gem. § 67 SGB XII. Im Rahmen der genannten gesetzlichen Bestimmung werden Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Leistungen zur Überwindung der Schwierigkeiten erbracht, wenn diese aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Sowohl die Stadt Kleve, als auch der Landschaftsverband Rheinland übernehmen in diesem Zusammenhang jeweils 50 % der anfallenden Betriebskosten. Der Kostenanteil der Stadt Kleve beläuft sich auf ca. 33.000 €.

2.) Frauenberatungsstelle Impuls, Goch
Auf der Grundlage der Sitzung der Bürgermeisterkonferenz am 22.08.2007 und der vertraglichen Vereinbarung vom 30.01.2008 fördert die Stadt Kleve die Aktivitäten der ‚Frauenberatungsstelle Impuls‘.
Diese bietet Beratung hinsichtlich der Problemlagen
- Beziehung und Trennung
- berufliche Probleme
- häusliche sexualisierte und sonstige Gewalt
- soziale Isolation, Selbstwert
- soziale Beratung, existentielle Sicherung
- Kinder- und Erziehungsfragen
- Gesundheit
- Essstörung/ Sucht
- Migration

Laut Aktenlage sieht die finanzielle Planung der ‚Frauenberatungsstelle Impuls‘ einen Kostenanteil des Landes NRW in Höhe von 67 %, der kreisangehörigen Kommunen in Höhe von 18 % und den Einsatz von Eigenmitteln von 15 % vor.
Die Frauenberatungsstelle erhält für ihre Beratungstätigkeiten einen finanziellen Ausgleich in Höhe von derzeit 83 € je Beratungsfall. Die Aufwendungen der Stadt Kleve belaufen sich auf ca. 4.500 € jährlich.

3.) Caritasverband Kleve e.V.
Durch den Caritasverband Kleve e.V. wird im Stadtgebiet Kleve ein umfangreiches Beratungs- und Hilfeangebot für alle Klever Bürger bereitgestellt. Auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 18.06.2008 und der bestehenden vertraglichen Vereinbarung beläuft sich der finanzielle Aufwand der Stadt Kleve auf 30.000 € jährlich.

4.) Caritasverband Kleve e.V.
Durch den Caritasverband Kleve e.V. wird auf der Grundlage der Bestimmungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und der am 27.01.2010 abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarung die sozialpädagogische Flüchtlingsberatung wahrgenommen.

Die vereinbarten Beratungsinhalte beziehen sich auf das Asylverfahren, die Wohnungssuche, die Anmeldung zu Kindergärten und Schulen, Hilfe bei persönlichen und psychischen Belastungen, sowie die Bearbeitung von Formularen und Begleitung bei Behördengängen.

Zur Abwicklung dieses Beratungsaufwandes werden derzeit 500 Fachleistungsstunden mit dem Caritasverband Kleve e.V. abgerechnet. Der finanzielle Aufwand beläuft sich auf ca. 26.500 € jährlich.

5.) Verein Hafen der Hoffnung
Aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 16.12.1998 gewährt die Stadt Kleve dem Verein ‚Hafen der Hoffnung‘ einen Zuschuss zu den anfallenden Betriebskosten. Neben der Förderung des Gedankens der Völkerverständigung und der Pflege des kulturellen Erbes der Vorfahren und des Herkunftslandes, sowie der Vermittlung des Hintergrundwissens über die Geschichte der Deutschen aus Russland und der Geschichte Russlands und Deutschlands, helfen die ehrenamtlichen Mitarbeiter des Vereins bei der Integration und beraten zudem in Existenz- und Lebensfragen. Außerdem wird in Rechtsfragen informiert und an weitere Beratungsstellen vermittelt.
Die finanziellen Aufwendungen der Stadt Kleve betragen jährlich etwa 1.758 €.

6.) Solidaritätskreis Theodor Brauer e.V./ Klosterpforte
Auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 16.12.1998 gewährt die Stadt Kleve zur Abdeckung der Personalkosten für einen Sozialarbeiter/in einen Zuschuss in Höhe von jährlich 23.000 €. Die Klosterpforte Kleve hilft Obdachlosen durch die Bereitstellung von Mahlzeiten und bietet in einer offenen Atmosphäre Beratungsmöglichkeiten an.

7.) Blindenverein, Wegberg
Auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 18.12.1985 gewährt die Stadt Kleve für die Beratertätigkeit und Sozialberatung der blinden Bürger/innen der Stadt Kleve einen jährlichen Zuschuss von 102 €.

8.) Caritasverband Kleve e.V.
Die Beratungsstelle des Caritasverbandes erbringt Leistungen gem. § 28 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung – Erziehungsberatung). Sie wird mit einem Eigenanteil von 10 % finanziert, außerdem mit Landesmitteln. Den Restbetrag übernehmen Anteilig die Stadt Kleve (41 %), die Stadt Goch (26 %) und der Kreis Kleve (33 %). Die jährlichen Aufwendungen der Stadt Kleve belaufen sich auf ca. 138.500 €.

9.) Caritasverband Kleve e.V.
Nach einem Ratsbeschluss vom 15.12.1999 erhält der Caritasverband Kleve e.V. als Träger der Jugend- und Suchtberatung für das Kontaktcafé der Drogenberatungsstelle einen Betriebskostenzuschuss von 17.900 €, welcher den Träger in der Lage versetzt an dieser Stelle ein Beratungsangebot durchzuführen.

10.) Katholische Ehe-, Familie- und Lebensberatungsstelle
Nach einer Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 23.11.2011 erhält die ‚katholische Ehe-, Familie- und Lebensberatungsstelle‘ einen Zuschuss von 18.000 € jährlich. Die Beratungsstelle erbringt Beratungsleistungen gem. § 17 SGB VIII.

Der finanzielle Aufwand seitens der Stadt Kleve für die oben genannten Aktivitäten beläuft sich insgesamt auf 293.260 € jährlich.

Die unter Ziffern 5 und 9 genannten Förderungen stellen keine unmittelbare Förderung einer Beratungstätigkeit dar. Ziel dieser Förderung ist dennoch, durch einen Zuschuss zu den anfallenden Sach- und Betriebskosten ein Förderangebot zu gewährleisten.

Letztendlich ist darüber hinaus darauf hinzuweisen, dass in nicht unerheblichem Umfange auch durch die Mitarbeitenden der Fachbereiche Arbeit und Soziales, als auch Jugend und Familie, Beratungstätigkeiten ausgeübt werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sozialausschuss, 27.04.2017
Wortbeitrag:
Ausschussvorsitzende Siebert weist darauf hin, dass der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2016 die Verwaltung beauftragt habe darzustellen, welche Sozialberatungen bislang eine finanzielle Unterstützung erfahren haben. Mit der vorliegenden Drucksache sei die Verwaltung diesem Auftrag nachgekommen. Der Ausschuss nimmt vom Inhalt der Drucksache Kenntnis.

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