Login

Passwort vergessen?

Inhalt

545/X. - Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Sanierung des Schützenhauses Keeken

Vorlagennummer545/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Schützenverein Keeken erhält, vorbehaltlich einer Mittelbewilligung in 2017, analog den Richtlinien der Stadt Kleve zur Förderung des Sports, eine Beihilfe in Höhe von 24.000 € zur Sanierung der Oberlichter des Schützenhauses, der Heizungsanlage sowie des Außenanstrichs und Dachdeckerarbeiten.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 01.03.2015 beantragt der Schützenverein Keeken die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten für die Erneuerung der Oberlichter des Hauses, der Erneuerung der Heizungsanlage sowie des Außenanstriches und Dachdeckerarbeiten (Dachdecker). Die Kosten werden auf 60.000 € beziffert. In seiner Sitzung am 09.12.2015 hat sich der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve dem Antrag des Vereins angeschlossen und die Verwaltung beauftragt, analog der Sportförderrichtlinien zu verfahren.

Bei einem Ortstermin am 28.01.2016 wurde im Schützenhaus Keeken mit den Verantwortlichen des Vereins der anstehende Sanierungsaufwand besprochen. Das Gebäudemanagement der Stadt Kleve stellt mit Schreiben vom 10.03.2016 fest, dass die geplanten Sanierungsmaßnahmen fachlich notwendig und die in den Angeboten genannten Preise angemessen sind. Da sich das Gebäude allerdings auf der Liste denkmalwerter Gebäude wiederfindet, begrüßt man den Austausch von Holzfenstern in Kunststofffenster jedoch nicht, da dies nicht denkmalverträglich wäre. Der Einbau von Holzfenstern könne jedoch nicht zwingend gefordert werden. Die Verantwortlichen des Keekener Schützenvereins weisen in einer ergänzenden Stellungnahme in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die derzeitige Fensterkonstruktion aus Holzrahmen mit Fenstern in Gusseisenfassung besteht. Bei der geplanten Sanierung solle der Holzrahmen bestehen bleiben und lediglich die gusseisernen Rahmen durch Kunststoffrahmen ersetzt werden. Man sehe darin keinen Stilbruch.

Es entsteht folgender Aufwand:

Erneuerung der Oberlichter 33.570,34 €
Erneuerung der Heizungsanlage 19.425,20 €
Erneuerung Anstrich und Dachdeckerarbeiten 7.000,00 €
60.000,00 €

Lt. Beschluss des Rates sind bei derartigen Anträgen die Richtlinien der Stadt Kleve zur Förderung des Sports analog anzuwenden. Nach Ziffer 3.6 der Richtlinien gewährt die Stadt Kleve Sportvereinen zum Bau und zu größeren Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen von vereinseigenen Sportanlagen Beihilfen von bis zu 40 % zu den förderfähigen Kosten. Analog dieser Bestimmung errechnet sich für die vorstehende Maßnahme eine mögliche Beihilfe in Höhe von 24.000 €.

Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme soll wie folgt sichergestellt werden:

20.000 € aus Vereinsvermögen
16.000 € in Eigenleistung
24.000 € Zuschuss Stadt Kleve
60.000 €

Vorbehaltlich einer Mittelbewilligung in 2017 bestehen aus sportfachlicher Sicht keine Bedenken gegen eine entsprechende Bezuschussung.

Der Antrag ist als Anlage der Drucksache beigefügt.

Auswirkungen:


Die Mittel sind im Etatentwurf 2017 vorgesehen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 29.11.2016
Wortbeitrag:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

Hinweis zum Protokoll:
Nach Rücksprache mit dem Gebäudemanagement war der Denkmalschutz eingeschaltet. Von dort habe es jedoch keine Anweisungen gegeben, tätig zu werden.
Haupt- und Finanzausschuss, 14.12.2016
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem Schützenverein Keeken, vorbehaltlich einer Mittelbewilligung in 2017, analog den Richtlinien der Stadt Kleve zur Förderung des Sports, eine Beihilfe in Höhe von 24.000 € zur Sanierung der Oberlichter des Schützenhauses, der Heizungsanlage sowie des Außenanstrichs und Dachdeckerarbeiten zu gewähren.

nach oben