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736/X. - Antrag des Bürgerschützenvereins Brienen-Wardhausen auf Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten für den Bau eines Hochstandes sowie Antrag auf Gewährung des vorzeitig förderunschädlichen Maßnahmebeginns

Vorlagennummer736/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Bürgerschützenverein Brienen-Wardhausen erhält einen maximalen Zuschuss in Höhe von 700,00 zu den Kosten für den Bau eines Hochstandes.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom (ohne Datum); hier eingegangen am 12.09.2016, bittet der Bürgerschützenverein Brienen-Wardhausen um die Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten für den Bau eines Hochstandes. Im Rahmen der Antragsprüfungen wurde der Verein mit Schreiben vom 13.10.2016 darauf hingewiesen, dass mit einer Mittelbewilligung frühestens im Jahr 2018 gerechnet werden kann.

Per Mail vom 04.05.2017 teilt der Verein die Höhe der möglicherweise entstehenden Kosten mit. Dieser Mail waren allerdings keine prüffähigen Unterlagen beigefügt. Vielmehr konnte dem Text entnommen werden, dass bereits Kosten für den Architekten, für Baugenehmigungsgebühren und Kosten für statische Berechnungen angefallen und auch bezahlt worden waren. Auf den Hinweis, dass für bereits begonnene Maßnahmen keine Beihilfen gewährt werden, stellt der Vorsitzende des Bürgerschützenvereins dann den vorzeitig förderunschädlichen Maßnahmebeginn. Diesem wurde mit Schreiben vom 28.08.2017 zugestimmt.

Anhand der zwischenzeitlich vorgelegten Kostenangebote können, analog der Sportförderrichtlinien, Kosten in Höhe von 1.400 € als förderfähig anerkannt werden. Analog Ziffer 3.6 der Richtlinien sind bei Neubaumaßnahmen, Beihilfen bis zu 50 % der zuschussfähigen Kosten = 700 € möglich.

Aus sportfachlicher Sicht bestehen gegen die Gewährung einer Beihilfe keine Bedenken.

Obwohl grundsätzlich eine Mittelbewilligung erst in 2018 in Betracht kommt, kann die Maßnahme jedoch noch in 2017 aus noch verfügbaren Mitteln bei den Investitionszuschüssen an Sportvereine abgewickelt werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 28.09.2017
Wortbeitrag:
Der Sportausschuss empfiehlt einstimmig, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.12.2017
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem Bürgerschützenverein Brienen-Wardhausen einen maximalen Zuschuss in Höhe von 700,00 € zu den Kosten für den Bau eines Hochstandes zu gewähren.

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