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1008/X. - Aufnahme der Ahornbäume der Schlehhecke in das Bewirtschaftungskonzept Straßenbäume

Vorlagennummer1008/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Bürgeranträge beschließt, dem Antrag nicht zu folgen und die Bäume der Schlehhecke nicht in das Bewirtschaftungskonzept Straßenbäume aufzunehmen.

Sachverhalt:


Der Antragsteller beantragt in seinem Schreiben vom 24.10.2018 die Ahornbäume der Schlehhecke, gepflanzt 1987, in das Bewirtschaftungskonzept Straßenbäume aufzunehmen. Grund dafür ist, dass besonders die Bäume im Grünstreifen zwischen Kayserstraße und Holthuysstraße durch Laub- und Samenabwurf zu erheblichen Verschmutzungen der Grundstücke führen und erheblichen Arbeitsaufwand für die Entfernung von Dach- und Gartenflächen der Privatgrundstücke verursachen.
In vergleichbaren Wohngebieten werden Ahornbäume nicht mehr von der Verwaltung gepflanzt.
Im 3-reihigen Bereich der Baumpflanzung wird die Entfernung der Bäume entlang des Gehwegs als besonders dringend erachtet, da einige der Bäume aufgrund ihrer Größe die Privatgrundstücke erheblich mit Samenflug beeinträchtigen.

Der Antragsteller wird unterstützt durch 4 weitere Anwohner. Eine Mehrzahl der Anwohner im angesprochenen Bereich wird dadurch nicht dargestellt.

Die Bäume des Bewirtschaftungskonzepts Straßenbäume sind nach bestimmten Kriterien in das Konzept aufgenommen worden. Die Aufnahme einzelner Straßen mittels gesondert gestellten Anträgen stellt nicht die reguläre Vorgehensweise dar.

Derzeit kann noch nicht verbindlich benannt werden, ob und in welchem Ausmaße die Kriterien des Straßenbaumbewirtschaftungskonzepts zukünftig angepasst bzw. geändert werden müssen. Es wird aktuell geprüft, ob die sich in den letzten Jahren eingestellten klimatischen Veränderungen in den Kriterien des Bewirtschaftungskonzepts Berücksichtigung finden werden.
Von der Neuaufnahme von Straßen in das Bewirtschaftungskonzept sollte bis zur Klärung abgesehen werden. Bei einer Überarbeitung des Konzepts wird auch die Schlehhecke erneut auf eine mögliche Aufnahme hin überprüft. Zusätzlich wird eine Überprüfung der Straßen in Hinblick auf die Kriterien einer Allee erfolgen, diese unterliegen besonderen Schutzbestimmungen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Bürgeranträge, 19.12.2018
Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgeranträge beschließt mehrheitlich bei sieben Ja- und zwei Nein-Stimmen, dem Antrag nicht zu folgen und die Bäume der Schlehhecke nicht in das Bewirtschaftungskonzept Straßenbäume aufzunehmen.
Wortbeitrag:
Antragsteller Herr Böhm erläutert seinen Antrag und stellt dabei im Wesentlichen heraus, dass die durch die Bäume verursachten Auswirkungen zu einem unhaltbaren Zustand geführt hätten, der den Anwohnern nicht mehr zugemutet werden könne.

Technischer Beigeordneter Rauer verweist auf die Drucksache und macht ergänzend deutlich, dass alleine die Tatsache, dass heutzutage diese Baumarten nicht mehr und dann auch noch oberhalb eines Kanals als Straßenbäume gepflanzt würden, noch keinen Handlungsbedarf begründe. Er verweist weiter auf das Bewirtschaftungskonzept Straßenbäume, das nach Beauftragung durch die Politik eine Überprüfung hinsichtlich der Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten erfahren werde. Dies könne dazu führen, dass ein Entfernen von Straßenbäumen an strengere Kriterien geknüpft sein werde. Zu guter Letzt sei auch der Alleencharakter der Straße zu berücksichtigen, bei dessen abschließender Entscheidung die Verwaltung nicht Herr des Verfahrens sei.

Erster Beigeordneter Haas pflichtet dem bei und ergänzt, dass die USK entgegen der Behauptung des Herrn Böhm die Pflege der Grünflächen wahrnehme. Auf Nachfrage von StV. Lichtenberger antwortet er, dass in jedem Fall Pflegeschnitte im Rahmen der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen erfolgt seien.

Ausschussvorsitzender Goertz weist darauf hin, dass es dem Antragsteller nicht um die ersatzlose Entfernung der Bäume gehe.

Die Mitglieder der Verwaltung machen in Ergänzung zueinander deutlich, worum es bei dem Bewirtschaftungskonzept Straßenbäume gehe, dass jede Straße im Grunde Bestandteil, aber eine Priorisierung von Straßen vorgenommen worden sei und es sich nicht um ein statisches Konzept handele.

Auf Nachfrage von StV. Schroers teilt Antragsteller Herr Böhm mit, dass der Bürgersteig ständig ausgebessert werde.

Abschließend macht Tariflich Beschäftigter Posdena noch einmal deutlich, dass es um eine Abwägung des Zumutbaren gehe und da sicher die Einschätzungen auseinander gehen könnten.

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