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1285/X. - Baukostenzuschuss an das Theodor-Brauer-haus Berufsbildungszentrum Kleve e.V. hier: Erhöhung des Baukostenzuschusses

Vorlagennummer1285/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt den ergänzenden Baukostenzuschuss an das Theodor-Brauer-Haus Berufsbildungszentrum e.V. in Höhe von 640.000 Euro unter den genannten Modalitäten und unter der Voraussetzung, dass der Kreistag des Kreises Kleve einen inhaltsgleichen Beschluss fasst. Die Mittel in Höhe von 640.000 Euro werden über den Haushalt 2021 zur Verfügung.

Sachverhalt:


Auf Grundlage der Drucksache Nr. 1065/X hat der Rat der Stadt Kleve in seiner Sitzung am 15.05.2019 beschlossen, dem Theodor-Brauer-Haus Bildungszentrum e.V. (TBH) einen Baukostenzuschuss in Höhe von 0,8 Mio. Euro zu gewähren. Grundlage für die Gewährung des Zuschusses waren zum damaligen Zeitpunkt angenommene Baukosten von rund 7 Mio. Euro plus X. Im Rahmen der nunmehr durchgeführten beschränkten Ausschreibung wurde für das Bauvorhaben des TBH lediglich ein Angebot abgegeben. Da dies erheblich über den geschätzten Kosten lag, wurde die beschränkte Ausschreibung aufgehoben. Als Ergebnis des Ausschreibungsverfahren wurde geklärt, wie die Baumaßnahme dennoch durchgeführt werden kann.
Durch die Abwicklung der Baumaßnahme über die KKB GmbH können rund 10 % der Kosten, welche auf dem Generalunternehmerzuschlag entfallen würden, eingespart werden. Es ergibt sich daher beim TBH ein neuer Finanzierungsbedarf von 8,6 Mio. Euro. Im Rahmen des Grundstückstauschvertrages vom 26.06.2019 hat die Stadt Kleve sich verpflichtet, Mehrkosten für Pfahlgründungen, die sich aus der Bodenbelastung ergeben, in Höhe von pauschal 400.000 Euro zu übernehmen. Der Finanzierungsbedarf liegt daher bei 8,2 Mio. Euro. Der Finanz- und Kontrollbeirat des TBH hat jedoch in seiner Sitzung am 18.02.2020 empfohlen, vorsorglich 400.000 Euro zusätzlich als Reserve für drohende Kostensteigerungen und Unvorhergesehenes einzuplanen. Damit ergibt sich eine Finanzierungslücke in Höhe von 1,6 Mio. Euro gegenüber der ursprünglichen Kalkulation von 7 Mio. Euro, welche das TBH aus eigenen Mitteln nicht schließen kann.
Wegen des unverändert besonderen Interesses der Stadt Kleve und des Kreises Kleve, das TBH in seiner Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen und die zukunftsweisende Neubaumaßnahme nicht zu gefährden, wird vorgeschlagen, diesen Finanzierungsbedarf durch Stadt- und Kreismittel über die Bereitstellung weiterer Zuschüsse zu decken. Analog zum bereits beschlossenen Baukostenzuschuss soll die Aufteilung des Zuschusses der im § 14 der Vereinssatzung getroffenen Regelung zur Vermögensaufteilung im Falle der Auflösung des Vereins entsprechen. Hiernach soll die Stadt Kleve 40 % und der Kreis Kleve 60 % des Zuschusses tragen. Damit entfiele auf die Stadt Kleve ein Gesamtanteil von 640.000 Euro. Auf den Kreis Kleve entfällt ein Anteil von 960.000 Euro. Für die Gewährung des ergänzenden Zuschusses sollen wie für den bereits bewilligten Zuschuss folgende Modalitäten gelten:
a) Es handelt sich nicht um ein Darlehen, der Zuschuss ist grundsätzlich nicht rückzahlbar.
b) Er ist zweckgebunden für das Neubauvorhaben zu verwenden (dies müsste vertraglich vereinbart werden).
c) Die bestimmungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist für 25 Jahre zu gewährleisten (Zweckbindung); bei vorzeitiger Aufgabe der Zweckbindung ist der Zuschuss für die Restlaufzeit anteilig zurückzuzahlen.
d) Zur Absicherung ist eine (nicht erstrangige) Grundschuld zugunsten des Kreises Kleve und der Stadt Kleve entsprechend der Finanzierungsanteile einzutragen.

Falls die Zuschüsse nicht in voller Höhe benötigt werden, reduzieren sich entsprechend anteilig die Zuschüsse des Kreises und der Stadt an das TBH.
Die Baureifmachung des Grundstücks sowie die Erteilung der Baugenehmigung wird für Mitte des Jahres 2020 erwartet. Der Baubeginn kann durch die KKB GmbH im September 2020 erfolgen. Die Fertigstellung ist für September 2021 geplant. Die Auszahlung des Zuschusses in Höhe von 640.000 Euro soll daher erst im Jahre 2021 erfolgen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sollen die grundsätzlichen Beschlussfassungen durch den Stadtrat und den Kreistag herbeigeführt werden, um für die zeitnahe Umsetzung der Investitionsmaßnahme des TBH Planungssicherheit zu schaffen. Die Beschlüsse sollen für die Verwaltungen die Ermächtigung beinhalten, die Mittel in den Haushaltsplänen für das Haushaltsjahr 2021 einzuplanen.
Die finanziellen Auswirkungen in Höhe von bis zu 640.000 Euro finden sich im Jahre 2021 ausschließlich in der Liquidität wieder. In der gleichen Höhe wird ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst.
Mit der Fertigstellung des Neubaus wird der aktive Rechnungsabgrenzungsposten über die Laufzeit der Zweckbindung von 25 Jahren aufwandswirksam aufgelöst. Dies bedeutet über 25 Jahre eine weitere jährliche Ergebnisbelastung von 25.600 Euro im Haushalt der Stadt Kleve (insgesamt 57.600 Euro p.a.). Die Liquidität wird in diesem Zeitraum nicht mehr berührt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 04.03.2020
Wortbeitrag:
Erster Beigeordneter Haas erläutert die Drucksache.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.03.2020
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig den ergänzenden Baukostenzuschuss an das Theodor-Brauer-Haus Berufsbildungszentrum e.V. in Höhe von 640.000 Euro unter den genannten Modalitäten und unter der Voraussetzung, dass der Kreistag des Kreises Kleve einen inhaltsgleichen Beschluss fasst. Die Mittel in Höhe von 640.000 Euro werden über den Haushalt 2021 zur Verfügung gestellt.
Wortbeitrag:
StV. Gebing teilt mit, dass seine Fraktion diesen Vorschlag ausdrückliche begrüße und es sich um eine sehr wichtige Institution für Kleve handele. Er fragt, wann mit dem Baubeginn zu rechnen sei.

Technischer Beigeordneter Rauer sagt zu, die erforderlichen Vorbereitungen für einen kurzfristigen Baubeginn in der zweiten Jahreshälfte schnellstmöglich voranzutreiben.

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