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546/X. - Baumschnitt auf der Platzanlage des SV Donsbrüggen e.V.

Vorlagennummer546/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der SV Donsbrüggen e.V. erhält, vorbehaltlich einer Mittelbewilligung im Etat 2017, eine Beihilfe zu den Kosten für den Baumschnitt auf der Platzanlage in Donsbrüggen in Höhe von 9.000 €.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 29.04.2014 wandte sich der SV Donsbrüggen e.V. erstmals hilfesuchend mit der Bitte an den Fachbereich Sport zu prüfen, ob im Rahmen der Förderung des Sports eine Hilfestellung bei Baumschnitt- und Baumpflegemaßnahmen gewährt werden könne. Da man über keine geeigneten Maschinen verfüge, müsse kostenintensiv eine Fremdfirma hinzugezogen werden. Diese könne man sich jedoch schlichtweg nicht leisten. Dem Verein wurde seinerzeit mitgeteilt, dass eine Kostenübernahme im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Sports nicht möglich sei, da Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen mit den Pauschalbeihilfen nach Ziffer 3.7 der Richtlinien abgegolten seien. Die Arbeiten wurden daraufhin vom Verein zunächst zurückgestellt.

Mit Schreiben vom 12.08.2016 wendet sich der Verein nun erneut hilfesuchend an die Stadt Kleve. Man führt aus, dass nach eigener Einschätzung inzwischen von einigen Bäumen eine Gefährdung ausgehe, da eine Standsicherheit nicht mehr gewährleistet sei. Zur Beurteilung der Situation fand am 06.07.2016 ein Ortstermin mit Vertretern der Umweltbetriebe (USK) und des benachbarten Pächters der Ackerlandfläche statt. Dieser signalisierte seine Bereitschaft, zur Durchführung der Grünarbeiten einen Streifen der Ackerfläche zum Befahren zur Verfügung zu Stellung. Die Arbeiten können so erheblich kostengünstiger erledigt werden.

Nach der hier vorliegenden Kostenkalkulation entstehen Kosten in Höhe von rd. 12.000 €. Durch Eigenleistungsarbeiten kann diese Summe um rd. 3.000 bis 3.400 € reduziert werden. Auf Bitten des Vereins (Schreiben vom 29.09.2016) wurde mit Schreiben vom 12.10.2016 der vorzeitig förderunschädliche Maßnahmebeginn zugestanden. Ebenso liegen dem Verein alle notwendigen Genehmigungen zur Durchführung der Arbeiten vor.

Aus sportfachlicher Sicht kommt nach intensiver Prüfung nur eine Sonderförderung außerhalb der Sportförderrichtlinien in Betracht. Der Verein ist mit den erforderlichen Arbeiten überfordert und stößt finanziell an seine Grenzen. Sportfachlich bestehen daher keine Bedenken dem SV Donsbrüggen e.V. eine einmalige Beihilfe in Höhe von max. 9.000 € zu gewähren. Die Mittel sind im Etat 2017 eingeplant.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 29.11.2016
Wortbeitrag:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 14.12.2016
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem SV Donsbrüggen e.V., vorbehaltlich einer Mittelbewilligung im Etat 2017, eine Beihilfe zu den Kosten für den Baumschnitt auf der Platzanlage in Donsbrüggen in Höhe von 9.000 € zu gewähren.

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