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624/X. - Bebauungsplan Nr. 9-268-0 für den Bereich Rinderner Straße/ Deichbogen im Ortsteil Düffelward


hier: Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer624/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 9-268-0 für den Bereich Rinderner Straße / Deichbogen im Ortsteil Düffelward gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 29.04.2015 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan 9-268-0 für den Bereich Rinderner Straße / Deichbogen im Ortsteil Düffelward erneut einzuleiten. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde erneut frühzeitig die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 14.07.2015 bis 30.7.2015 einschließlich statt. Die Träger wurden mit dem Schreiben vom 06.07.2015 beteiligt.

Ziel des Bebauungsplans 9-268-0 ist es, eine größere, bereits von Bebauung umgebene Fläche für das Wohnen zu entwickeln. Derzeit befindet sich in dem Bereich des Bebauungsplans das ehemalige Schulgebäude von Düffelward, die Nutzung durch die Feuerwehr ist zukünftig an anderer Stelle vorgesehen, so dass eine insgesamt etwa 8.000 m² große Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden kann. Der dort ebenfalls angesiedelte Spielplatz soll für das Gebiet erhalten bleiben. Neben der Erschließung des Gebietes mit Anbindung an die Straße Deichbogen sieht der Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet mit eingeschossiger, offener Bauweise und eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Spielplatz" vor.

Der Bebauungsplan sieht ausschließlich eine Bebauung in eingeschossiger, offener Bauweise mit einer Grundflächenzahl von 0,4 vor. Die Wohneinheiten werden auf maximal 2 Wohneinheiten je Wohngebäude begrenzt. Darüber hinaus wird eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzt. Neben einer Anpassung des Wendehammers ist die Verkehrsfläche zur Erschließung des Wohngebietes dahingehend ausgeweitet worden, dass zusätzliche Stichwege hinzugefügt wurden, um alle Grundstücke aufgrund der hinzugefügten Grünfläche ordnungsgemäß erschließen zu können.

Der Rat der Stadt hat über die weiteren schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 16.03.2017
Wortbeitrag:
Die Verwaltung gibt zu Protokoll, dass der in der Drucksache dargestellte Geltungsbereich nicht mit dem Geltungsbereich des zu beratenden Bebauungsplans übereinstimmt. In Bezug auf die Abgrenzung des Bebauungsplangebietes haben sich nach Erstellung der Drucksache noch Änderungen ergeben.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei mehreren Enthaltungen, so wie in der Drucksachen Nr. 624 /X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 29.03.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer weist auf den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplans hin, der den Fraktionen am heutigen Tage zugegangen sei.

StV. Tekath meldet für ihre Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 05.04.2017
Beschluss:
Unter Berücksichtigung des vom Technischen Beigeordneten Rauer angesprochenen geänderten Geltungsbereichs beschließt der Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei 13 Gegenstimmen, den Bebauungsplan Nr. 9-268-0 für den Bereich Rinderner Straße/ Deichbogen im Ortsteil Düffelward gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
StV. Gietemann teilt mit, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde, da dem Grundsatz der Entwicklung von innen nach außen aus dem Stadtentwicklungskonzept durch die fehlende Berücksichtigung zweier Grundstücke nicht Rechnung getragen werde.

StV. Gebing äußert für seine Fraktion die Zustimmung zur Drucksache und verweist auf das Gemeinwohl, vor dessen Hintergrund dieser Bebauungsplan aufgestellt werde.

Technischer Beigeordneter Rauer weist auf den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplans hin.

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