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783/X. - Bebauungsplan 1-083-3 für den Bereich Karl-Leisner Straße


hier: Beschluss der erneuten Offenlage

Vorlagennummer783/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-083-3 für den Bereich Karl-Leisner-Straße gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 11.05.2016 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-083-3 für den Bereich Karl-Leisner Straße zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplans Nr. 1-083-0 für den Bereich Hoffmannallee/Südstraße/Sackstraße/Albersallee sowie der Änderung des Bebauungsplanes 1-083-1 für den Bereich Karl-Leisner Straße einzuleiten und der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 25.05.2016 bis 08.06.2016 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.05.2016 um ihre Stellungnahme gebeten. Nach dem Beschluss der Offenlage am 21.12.2016 erfolgte die Offenlage vom 22.05.2017 - 30.06.2017. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.05.2017 informiert.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine Nachverdichtung und Innenentwicklung in diesem Bereich zu ermöglichen. Da dies auf Grund der derzeitigen Grundstückseinteilung nicht möglich ist, ist bei der Verwaltung der Stadt Kleve ist ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 1-083-0 für den Bereich Hoffmannallee/Südstraße/Sackstraße/Albersallee eingegangen. Daraufhin wurde eine Verschiebung sowie Neustrukturierung der überbaubaren Flächen im Geltungsbereich vorgenommen sowie eine Planstraße zur Erschließung des Geltungsbereiches festgesetzt.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden folgende wesentliche Änderungen in der Planzeichnung vorgenommen:
Ausweisung einer Fläche für die Abfallentsorgung,
Verschiebung und Anpassung der Baufenster und
Verringerung der zulässigen Wohneinheiten pro Baufenster von 5 auf 3 (Nutzungsgebiet 2).

Über die schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 06.12.2017
Wortbeitrag:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 783./X zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.12.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 20.12.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 1-083-3 für den Bereich Karl-Leisner-Straße gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

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