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559/X. - Bebauungsplan 1-083-3 für den Bereich Karl-Leisner Straße


hier: Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer559/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-083-3 für den Bereich Karl-Leisner Straße gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 11.05.2016 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-083-3 für den Bereich Karl-Leisner Straße zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplans Nr. 1-083-0 für den Bereich Hoffmannallee/Südstraße/Sackstraße/Albersallee sowie der Änderung des Bebauungsplanes 1-083-1 für den Bereich Karl-Leisner Straße einzuleiten und der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 25.05.2016 bis 08.06.2016 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.05.2016 um ihre Stellungnahme gebeten.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine Nachverdichtung und Innenentwicklung in diesem Bereich zu ermöglichen. Da dies auf Grund der derzeitigen Grundstückseinteilung nicht möglich ist, ist bei der Verwaltung der Stadt Kleve ist ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 1-083-0 für den Bereich Hoffmannallee/Südstraße/Sackstraße/Albersallee eingegangen. Daraufhin wurde eine Verschiebung sowie Neustrukturierung der überbaubaren Flächen im Geltungsbereich vorgenommen sowie eine Planstraße zur Erschließung des Geltungsbereiches festgesetzt.

Im Plangebiet wird ein Allgemeines Wohngebiet sowie eine Verkehrsfläche ausgewiesen. Die Geschossigkeit wird entsprechend der rechtsverbindlichen Bebauungspläne auf II begrenzt. Weiterhin wird eine offene Bauweise mit einer maximalen Grundflächenzahl von 0,4 sowie einer maximalen Geschossflächenzahl von 0,8 festgesetzt.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde die Planzeichnung dahingehend geändert, dass es zu einer Verschiebung und Anpassung der Baufenster kam und die ausgewiesene Straßenverkehrsfläche geändert wurde. Zudem kann die ausgewiesene Fläche für die Abfallentsorgung entfallen, da eine Durchfahrt der Müllfahrzeuge von der Karl-Leisner Straße bis zur Hoffmannallee realisiert werden soll.

Über die schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 01.12.2016
Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 559/ X. zu beschließen.
Wortbeitrag:
Stadtverordneter Teigelkötter erkundigt sich ob der Lärmschutz in diesem Bereich ausreichend berücksichtigt wurde. Er befürchte, dass der Edeka Markt durch die Anfahrsituation über die neue Stichstraße gefährdet werde.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert, die Zufahrt zum Edeka Markt solle nicht über die im Bebauungsplan eingezeichnete Stichstraße erfolgen. Eine Nichteinhaltung als Zuwiderhandlung sei hier ein ordnungsbehördliches Problem.

Stadtverordneter Hütz gibt zu bedenken, dass die Planstraße zukünftig nicht nur durch Entsorgungsfahrzeuge sondern auch durch Private genutzt werde.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert, die Nutzung der Planstraße durch Private bleibe zunächst abzuwarten. Dieser könne ggf. durch eine entsprechende Beschilderung oder ggf. durch einen Poller entgegengewirkt werden.
Haupt- und Finanzausschuss, 14.12.2016
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig bei zwei Enthaltungen, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 21.12.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme, den Bebauungsplan Nr. 1-083-3 für den Bereich Karl-Leisner Straße gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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