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1055/X. - Bebauungsplan 1-331-0 für den Bereich Stadionstraße (Sporthalle)


hier: erneuter Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer1055/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt erneut, den Bebauungsplan Nr. 1-331-0 gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 10.10.2018 beschlossen, den Bebauungsplan 1-331-0 für den Bereich Stadionstraße (Sporthalle) einzuleiten. Gleichzeitig hat der Rat der Stadt Kleve beschlossen, den Bebauungsplan 1-331-0 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Offenlage für den Bebauungsplan ist noch nicht durchgeführt worden, da hierzu noch das Lärmgutachten sowie die Artenschutzprüfung erforderlich waren.

Im Zuge der Erarbeitung der Artenschutzprüfung hat sich ergeben, dass der Erhalt des Gehölzstreifens zwischen der Wohnbebauung entlang des Asternwegs und der zukünftigen Stellplatzfläche aus artenschutzrechtlichen Gründen notwendig ist. Daher wird in diesem Bereich eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Abstandsgrün ausgewiesen. Diese dient zudem als Abstandsfläche zwischen der bestehenden Wohnbebauung und der zukünftigen Stellplatzfläche.

Das Lärmgutachten ist durch die TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG erarbeitet worden. Es wurden folgende Bereiche der Sportanlage betrachtet: das Gustav-Hoffmann-Stadion, die zwei Kunstrasenplätzen, die Getec- Arena, die Tennisanlage sowie der zukünftige Parkplatz. Die maßgeblichen Geräuschemissionen bei der Nutzung der Sporthalle gehen von den Kfz-Fahrbewegungen des An- und Abreiseverkehrs auf dem Parkplatz aus. Und dieser wurde in der Untersuchung mit betrachtet. Zudem ist die Leichtathletikanlage im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht lärmrelevant.
Für die Beurteilung der Lärmsituation wurde die Gebietsausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets herangezogen.
Ergebnis der Untersuchung ist, dass in der Ruhezeit an Sonntagen (13-15 Uhr) an einem der untersuchten Immissionspunkte geringe Richtwertüberschreitungen um 1 dB(A) zu erwarten sind. Maßgeblich sind hierfür die Geräusche der Tennisanlage. Da sich der Spielbetrieb des Tennisvereins jedoch nur auf etwa 3 Sonntage im Jahr beschränkt, handelt es sich hierbei gemäß Anhang 1, Nr. 1.5 der 18. BImSchV um ein seltenes Ereignis. Daher kann auf Nutzungsbeschränkungen verzichtet werden. An den übrigen Immissionspunkten sowie während der weiteren Beurteilungszeiträume sind keine Richtwertüberschreitungen zu erwarten.

Um die Ausweisung des Grünstreifens rechtssicher in die Planung einzubeziehen, ist der erneute Beschluss der Offenlage einzuholen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 02.05.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV Kumbrink erklärt, dass die SPD Fraktion der Drucksache nicht zustimmen werde.

StV van Ackeren teilt mit, dass seine Fraktion ebenfalls nicht zustimmen werde.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei acht Gegenstimmen, so wie in der Drucksache Nr. 1055/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 08.05.2019
Wortbeitrag:
StV. Tekath teilt mit, dass ihre Fraktion der Drucksache aus den bekannten Gründen nicht zustimmen werde.

StV. Gebing erinnert an den vorliegenden Ratsbeschluss zur Errichtung der Sporthalle an der Stelle. Es gehe darum, ein städtisches Sportzentrum für alle zu errichten. Insbesondere für die Verlagerung des Vfl Merkur werde die Sporthalle benötigt. Die CDU-Fraktion werde zustimmen.

StV. Rütter wirft der CDU-Fraktion vor, dass ihr die Vereine egal seien. Seine Fraktion werde nicht zustimmen. Er fragt auch, welche Schulen dieses Sportzentrum nutzen sollten.

StV. Gebing äußert energisch, dass er sich gegen diesen Vorwurf verwahre. Es gehe nicht um die Verwirklichung individueller Wünsche. Nach Abwägung der Kosten, Nutzen und Ziele sei der Standort optimal gewählt. Der Bedarf der Schulen sei derzeit zwar nicht bekannt, aber mit Blick auf die anstehenden Sanierungen nennt er beispielhaft einige Schulen, die für eine Nutzung der Halle in Frage kämen.

StV. Dr. Meyer-Wilmes teilt mit, dass sie Alternativvorschläge zum Standort vermisst habe. Ihre Fraktion stimme der Drucksache zu.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei acht Gegenstimmen, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 15.05.2019
Beschluss:
Im Rahmen der geheimen Abstimmung beschließt der Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei 25 Ja- Stimmen und 18 Nein-Stimmen erneut, den Bebauungsplan Nr. 1-331-0 gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
StV. Gebing und StV. Dr. Meyer-Wilmes teilen für ihre Fraktionen die Zustimmung und StV. Rütter und StV. Tekath die Ablehnung ihrer Fraktionen aus den bekannten Gründen mit.

Es entsteht die Diskussion zum Verfahren, in der von StV. Kumbrink und StV. Rütter die anders lautenden Ergebnisse aus den Gesprächen mit den Vereinen angeführt werden. StV. Ricken und StV. Gebing stellen klar, dass der Rat und nicht eine inoffizielle Gesprächsrunde entscheide und die Vor- und Nachteile noch einmal abgewogen wurden.

StV. Stefan Welberts stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf namentliche Abstimmung.

StV. Ricken stellt sodann einen Antrag zur Geschäftsordnung auf geheime Abstimmung.

Als Stimmenzähler werden StV. Schroers und StV. Stefan Welberts benannt.

Bürgermeisterin Northing erläutert das Abstimmungsverhalten.

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