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1056/X. - Bebauungsplan 1-333-0 für den Bereich Kermisdahlstraße


hier: Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer1056/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-333-0 für den Bereich Kermisdahlstraße gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 18.12.2018 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-333-0 einzuleiten. Zeitgleich hat er auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 08.01.2019 bis einschließlich 25.01.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 03.01.2019 um Stellungnahme gebeten worden.

Ziel des Bebauungsplans ist es, zusätzlichen innenstadtnahen Wohnraum zu schaffen sowie die zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Straße Brücktor zu steuern. Im Bereich entlang der Straße Brücktor wird ein Mischgebiet, in den weiteren Bereich ein Allgemeines Wohngebiet sowie eine Erschließung für die innenliegenden Bereiche ausgewiesen.

Im Zuge der Offenlage sind verschiedene Anregungen eingegangen, die eine Änderung zur Folge hatten, die Grundzüge der Planung werden jedoch nicht berührt. Folgende Änderungen haben sich ergeben:
Zur Sicherung des Uferrandstreifens wird entlang des Kermisdahls ein privater Grünstreifen mit der Zweckbestimmung „Uferbereich“ festgesetzt.
Das Mischgebiet wird über das gesamte Flurstück 740 ausgeweitet, die Bautiefen auf den Flurstücken auf 740 und 78 auf 18,00 Meter erweitert.
Im Bereich des WA 2 wird, bedingt durch die Erweiterung des Mischgebiets, die überbaubare Fläche verringert und eine abweichende Bauweise festgesetzt, um dennoch eine dem innenliegenden Bereich angemessene Bebauung ermöglichen zu können. Weiterhin sind nunmehr maximal 2 Vollgeschosse festgesetzt.
Im WA 1 wurde überbaubare Grundstücksfläche entlang der Kermisdahlstraße erweitert, so dass mehr Spielraum für mögliche zukünftige Bebauung gegeben ist.

Die Anregungen und Stellungnahmen der Beteiligungen sind der beiliegenden Tabelle zu entnehmen. Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt nunmehr durch Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 02.05.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV Kumbrink äußert, dass seine Fraktion zustimmen werde. Allerdings wünsche er sich noch Gespräche mit dem Investor über die Verbreiterung des Grünstreifens am Kermisdahl im Bereich des Brücktors.

StV Goertz fragt nach, wozu der Grünstreifen genutzt werden solle.

StV Fuchs fragt ergänzend, wie breit dieser sei.

Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass dies der Wunsch des Rates gewesen sei, um einen Abstand zum Kanal mit einzuplanen.

Antwort zum Protokoll:
Die private Grünfläche ist mit ca. 3,50 m im Bebauungsplan 1-086-5 (Stadthallenumfeld) und im Bebauungsplan 1-330-0 (Kermisdahlstraße) mit 2,50 m festgesetzt. Eine Verschiebung der Baufenster ist für eine Verbreiterung nicht notwendig, jedoch ist der Investor für Gespräche offen, das Gebäude gegebenenfalls weiter abzurücken.

StV Dr. Meyer-Wilmes stimmt der Idee vom StV Kumbrink zu und fragt weshalb in der Planung keine Gleichbehandlung hinsichtlich der Wohneinheiten möglich sei.

Technischer Beigeordneter Rauer erklärt, dass dies ein Vorschlag von der Verwaltung sei, Änderungen der Festsetzungen seien möglich und auch während der Offenlage zu äußern.

StV Schnütgen fragt, wie die in dem Bebauungsplan beschriebene Kostenübernahme im Zuge der archäologischen Funde geregelt sei und wer letztlich die unzumutbaren Kosten trage.

Technischer Beigeordneter Rauer äußert, dass dies gesetzlich vorgeschrieben sei und dass die Zumutbarkeit der zu tragenden Kosten im Verhältnis zu den gesamten Baukosten stehe. Im Bebauungsplan werde die Aussage nur als Hinweis aufgenommen.

Antwort zum Protokoll:

StV Dr. Meyer-Wilmes fragt nach der Gebäudehöhe und damit verbundenen die möglichen Geschosse der Gebäude.

Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan keine vier Geschosse möglich seien.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei zwei Enthaltungen, so wie in der Drucksache Nr.1056/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 08.05.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer räumt einen redaktionellen Fehler bei der Festsetzung der Anzahl der Wohneinheiten in WA I ein, die nun auf vier festgesetzt worden sei, damit ein möglicher höherer Entwicklungsbedarf abgedeckt werden könne. Er erläutert weiter den Abstand der Gebäude zum Ufer, der nunmehr 6m betrage. Der Investor werde ggf. den Abstand zum Ufer noch vergrößern. Er werde weiter berichten.
Auf Nachfrage von StV. Rütter zur immissionschutzrechtlichen Situation der Stadthalle, verweist Technischer Beigeordneter Rauer auf das einzuholende Gutachten.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig bei zwei Enthaltungen, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 15.05.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig bei drei Enthaltungen, den Bebauungsplan Nr. 1-333-0 für den Bereich Kermisdahlstraße gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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