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552/X. - Bebauungsplan 2-313-0 für den Bereich Neerfeldstraße/ Goldacker in Kellen


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung

Vorlagennummer552/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2-313-0 für den Bereich Neerfeldstraße / Goldacker im Ortsteil Kellen und zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplanes 2-219-0 für den Bereich Hoher Weg / Neerfeldstraße einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Sachverhalt:


Im südlichen Teilbereich der Neerfeldstraße befindet sich derzeit eine Freifläche, auf der zukünftig die Nutzung Wohnen entwickelt werden soll. Die Fläche ist im städtischen Eigentum und wird derzeit als Weide genutzt. Weiterhin befindet sich im Geltungsbereich die Fläche der ehemaligen Ziegelei, welche nordwestlich dieser Freifläche liegt.

Dieser Bereich befindet sich derzeit im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Um hier eine Bebauung zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, angrenzend an die bestehende Bebauung in Kellen Wohnraum zu schaffen. Es wird ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, in dem eine offene Bauweise vorgegeben ist. Zur Erschließung des Innenbereiches des Plangebiets wird eine Planstraße mit Wendemöglichkeit festgesetzt.

Für den Bereich der Weidefläche ist eine Altlastenuntersuchung in Auftrag gegeben worden. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen bis Ende des Jahres vorliegen und werden im weiteren Verfahren mit berücksichtigt. Für den nördlichen Bereich des Plangebietes existieren zwei eingetragene Altlastenflächen, die in der Planzeichnung gekennzeichnet werden.

Des Weiteren wird im weiteren Verfahren eine Lärmuntersuchung durchgeführt werden, welches die Lärmbelastung von dem Klinkerwerk Küsters auf das potentielle Wohngebiet untersuchen soll.

Um diesen Bereich einer Wohnnutzung zugänglich zu machen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes 2-313-0 aus städtebaulicher Sicht zu empfehlen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 01.12.2016
Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 552/ X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 14.12.2016
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 21.12.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2-313-0 für den Bereich Neerfeldstraße/ Goldacker im Ortsteil Kellen zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplanes 2-219-0 für den Bereich Hoher Weg/ Neerfeldstraße einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

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