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627/X. - Bebauungsplan Nr. 2-313-0 für den Bereich Neerfeldstraße/ Goldacker im Ortsteil Kellen


hier: Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer627/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 2-313-0 für den Bereich Neerfeldstraße / Goldacker im Ortsteil Kellen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 21.12.2016 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2-313-0 für den Bereich Neerfeldstraße / Goldacker im Ortsteil Kellen sowie zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2-219-0 für den Bereich Hoher Weg / Neerfeldstraße im Ortsteil Kellen einzuleiten und der Öffentlichkeit frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung fand vom 17.01.2017 bis einschließlich 03.02.2017 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.01.2017 um Ihre Stellungnahme gebeten.

Ziel des Bebauungsplans ist es, angrenzend an die bestehende Bebauung in Kellen, Wohnraum zu schaffen. Es wird ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, in dem eine offene Bauweise vorgegeben ist. Zur Erschließung des Innenbereichs des Plangebiets wird eine Planstraße mit Wendemöglichkeit festgesetzt.

Der Bebauungsplan 2-219-0 wird in dem Bereich geändert, in dem ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des Flurstücks 270 und der Stadtwerke ausgewiesen ist. Dieser Teilbereich wird im Bebauungsplan 2-313-0 als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung ausgewiesen. Als Zweckbestimmung wird ein Rad- und Fußweg festgesetzt, um für den Fußgänger und Radfahrer eine Wegeverbindung realisieren zu können. Zudem wird der Bereich weiterhin als Zuwegung zum oben erwähnten Flurstück (jetzt Flurstücksnr.1661) ausgewiesen.

Folgende wesentliche Änderungen wurden auf Grund interner Anregungen in die Planzeichnung aufgenommen:
Der Wendehammer wurde aus verkehrstechnischen Gründen leicht vergrößert.
Um die Freihaltung eines Schmutzwasserhauptkanals im Plangebiet zu gewährleisten, wird die Planzeichnung dahingehend geändert, dass im nördlichen Bereich des Plangebiets ein Baufenster entfällt.

Über die schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 16.03.2017
Wortbeitrag:
Die Ergänzungsdrucksache Nr. 627a /X. liegt als Tischvorlage vor und wird gemeinsam mit der Drucksache Nr. 627 /X. beraten.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in den Drucksache Nr. 627 /X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 29.03.2017
Wortbeitrag:
StV. Dr. Merges fragt nach, wann mit dem Ergebnis des Lärmschutzgutachtens zu rechnen sei.

Technischer Beigeordneter Rauer sagt eine Information zum Rat zu.

StV. Gebing teilt für seine Fraktion die Zustimmung zur Drucksache mit und macht deutlich, dass die Interessen der bestehenden Gewerbebetriebe vorgingen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 05.04.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, diesen Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung in den Bau- und Planungsausschuss zurückzuverweisen.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer informiert über die eingegangene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, mit der weitere Gutachten gefordert würden. Um Verfahrenssicherheit zu gewährleisten, spreche sich die Verwaltung für eine erneute Beratung dieses Tagesordnungspunktes im Bau- und Planungsausschuss aus.

StV. Gebing stimmt dem zu und hebt noch einmal hervor, dass der ansässige Industriebetrieb zu schützen sei.

Auf die Frage von StV. Hütz nach dem Umgang mit Immissionen des Betriebes im Zusammenhang mit möglichen Einwendungen einer künftigen Nachbarschaft sagt Technischer Beigeordneter Rauer einen Bericht zum Immissionsschutzrecht im Bau- und Planungsausschuss zu.
Bau- und Planungsausschuss, 14.09.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei einer Gegenstimme, so wie in der Drucksache 627/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 27.09.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei einer Gegenstimme, dem Beschlussvorschlag der Drucksache Nr. 627/X. zu folgen.
Rat, 11.10.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme, den Bebauungsplan Nr. 2-313-0 für den Bereich Neerfeldstraße / Goldacker im Ortsteil Kellen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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