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1146/X. - Bebauungsplan 3-340-0 für den Bereich Ziegelstraße im Ortsteil Rindern


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung

Vorlagennummer1146/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3-340-0 für den Bereich Ziegelstraße im Ortsteil Rindern einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Sachverhalt:


Für den Bereich Ziegelstraße ist ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans bei der Verwaltung eingegangen. Der Antragsteller beabsichtigt, entlang der Straße Ziegelstraße drei Mehrfamilienhäuser mit je 6 Wohneinheiten zu errichten. Derzeit liegt die Fläche im unbeplanten Innenbereich gem. §34 BauGB und wird als Gewerbegebiet bewertet. In einem Gewerbegebiet sind keine Wohngebäude zulässig. Die Fläche wird zukünftig planungsrechtlich auch als Gewerbegebiet eingeschätzt.
Daher sollen die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs zwischen Ziegelstraße, Dinnendahlstraße und der Straße Tweestrom planungsrechtlich als Gewerbestandort gesichert und die zukünftigen Entwicklungen in städtebaulich geordnete Bahnen gelenkt werden. Der Flächennutzungsplan stellt bereits den Bereich als Gewerbliche Flächen dar.
Daher schlägt die Verwaltung vor, den größten Teil der Fläche als Gewerbegebiet festzusetzen, lediglich eine nördliche Fläche, welche an Wohngebäude grenzt, soll als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt werden. In einem eingeschränkten Gewerbegebiet, dürfen lediglich nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden.
Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 entspricht den Vorgaben der Baunutzungsverordnung und soll bei zukünftigen Entwicklungen angestrebt werden. Durch die maximalen Gebäudehöhen wird eine Abstufung von der Straße Tweestrom hin zur Ziegelstraße und den angrenzenden teilweise vorhandenen Freiflächen erreicht. Die abweichende Bauweise ermöglicht es, Gebäude mit einer Länge von über 50 Metern zu errichten, so dass den gewerblichen Betrieben genügend Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt werden.
Weiterhin werden bestehende, ausgeprägte Gehölz- und Grünstrukturen planungsrechtlich zum Erhalt abgesichert, so dass die vorhandene Durchgrünung auch zukünftig gewahrt bleibt. Zudem sind Flachdächer und flachgeneigte Dächer bis 15 ° extensiv zu begrünen.

Aus städtebaulicher Sicht sind die geplanten Aufstellung verträglich und sinnvoll, daher empfiehlt die Verwaltung die Einleitung des Verfahrens.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 12.09.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 1146/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 25.09.2019
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 09.10.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3-340-0 für den Bereich Ziegelstraße im Ortsteil Rindern einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

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