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342/X. - Bebauungsplan 4-119-2 für den Bereich Nimweger Straße im Ortsteil Materborn


hier: Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer342/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 4-119-2 für den Bereich Nimweger Straße gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 17.12.2014 die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 4-119-2 für den Bereich Nimweger Straße beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 21.04.2015 bis 05.05.2015 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.04.2015 bzw. 16.04.2015 um Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Anregungen und die Stellungnahme der Verwaltung sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen.

Ziel des Bebauungsplans ist es, eine bauliche Verdichtung im Geltungsbereich zu ermöglichen. Die weitere Abstimmung der Planinhalte mit dem Antragsteller führten jedoch zu einer Änderung der Planzeichnung. Der Antragsteller bat darum, die Erschließungsstraße geringfügig nach Westen zu verlegen, um die Flächen von Haus Ida nicht für die Erschließungsstraße nutzen zu müssen. So kann gewährleistet werden, dass der Betrieb der Gaststätte und eine mögliche Nutzung der angrenzenden Außenflächen durch die neue Erschließungsstraße nicht beeinträchtigt wird. Die neu entstehenden Grundstücke haben trotz der Verlegung der Straße weiterhin eine ausreichende Größe von ca. 450 m².
Weiterhin wird die Lage des süd-östlichen Baufensters etwas geändert, so dass die Ausweisung den Planungen des potenziellen Bauherren bezüglich der Zufahrt und der Stellplätze / Garagen entspricht.
Die textliche Festsetzung Nr. 2.1 wurde konkretisiert. Bislang wurden im gesamten Plangebiet Garagen lediglich in den Baufensters bzw. den dafür ausgewiesenen Bereichen zugelassen. Da diese Festsetzung jedoch für das Nutzungsgebiet 2 nicht von Bedeutung ist, wurde die Festsetzung diesbezüglich geändert. In dem Nutzungsgebiet 2 sind demnach Garagen überall zulässig.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 02.12.2015
Wortbeitrag:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei einer Gegenstimme, so wie in der Drucksache Nr. 342/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 09.12.2015
Wortbeitrag:
StV. Dr. Merges meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 16.12.2015
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme, den Bebauungsplan Nr. 4-119-2 für den Bereich Nimweger Straße gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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